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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Schweiz.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Schweiz. (Jannar 17.—Februar 9.) 545 
IX. 
Schweiz. 
17. Jan. Die Verbandsmächte beantworten die Note der Schweiz 
vom 22. Dez. 1916. (S. S. 381.) 
30. Jan. Ergebnis der 6. Mobilisationsanleihe. 
Die vom 22.—30. Jan. aufgelegte sechste Mobilisationsanleihe von 
100 Mill. Fr. hat folgendes Ergebnis: Umwandlung von Stücken der ersten 
Mobilisationsanleihe in solche der sechsten Anleihe 22 174000 Fr. und Bar- 
zeichnungen 139154 00 Fr. Die Zahl der Zeichnenden stellte sich auf 25 968. 
Das Ergebnis wird als glänzendes Zeugnis für den Willen des schweize- 
rischen Volkes gewertet, dem Staat die notwendigen Mittel zum Schutze 
seiner Neutralität zur Verfügung zu stellen. Die erste Mobilisationsanleihe, 
die am 27. Febr. 1917 zur Rückzahlung fällig wird, umfaßte 30 Mill. Fr., 
so daß rund 8 Mill. dieser Anleihe sich an dem Umtausch in Stücke der 
sechsten Anleihe nicht beteiligten, sondern Rückzahlung verlangten. 
1. Febr. (Bundesrat.) Als Nachfolger des aus Gesundheitsrück- 
sichten zurücktretenden Dr. Claparède wird Dr. Robert Haab, General- 
direktor der schweiz. Bundesbahnen, zum Gesandten in Berlin ernannt. 
4. Febr. Aufforderung Amerikas an die Schweiz zum gemein- 
samen Vorgehen gegen Deutschland. 
Dem Bundesrate geht eine Note des Präsidenten Wilson (s. Ver. 
Staaten, 3. Febr.) zu, in der die schweiz. Regierung eingeladen wird, sich dem 
Vorgehen Amerikas gegenüber Deutschland anzuschließen. 
Der Bundesrat erteilt am 5. auf diese Einladung eine vorläufige 
Antwort, in der er seine Absicht kundgibt, vor einer endgültigen Stellung- 
nahme mit anderen neutralen Staaten Fühlung zu nehmen. Gleichzeitig 
weist er den Präsidenten auf die besondere Lage hin, die für die Schweiz 
aus dem durch Verfassung, jahrhundertelanges Herkommen und den Willen 
des Volkes vorgeschriebenen Staatsgrundsatz einer vollkommenen Neutralität 
geschaffen ist. Die schweizerischen Blätter verhalten sich gegenüber 
der Einladung Wilsons durchaus ablehnend. 
9. Febr. (Bundesrat.) Der Bundesrat richtet an die Deutsche 
Regierung nachstehende Note: 
Mit der Note vom 31. Jan. d. J. haben Ew. Exz. im Auftrage der 
Kaiserl. Regierung in einläßlicher Weise die Gründe auseinandergesetzt, 
welche sie zu der Entscheidung führten, alle Beschränkungen fallen zu lassen, 
die sie sich vordem in der Verwendung ihrer Kampfmittel zur See auf- 
erlegt habe. In der beigegebenen Denkschrift, auf welche die Note wegen 
der Einzelheiten der geplanten Kriegsmaßregeln zur See Bezug nimmt, wird 
erklärt, daß vom 1. Febr. 1917 an in bestimmt umgrenzten Sperrgebieten 
um Großbritannien, Frankreich und Italien herum jedem Seeverkehr ohne 
weiteres mit allen Waffen entgegengetreten werde, und daß neutrale Schiffe, 
die die Sperrgebiete befahren, dies auf eigene Gefahr tun. Wenn auch 
Vorsorge getroffen sei, daß neutrale Schiffe, die am 1. Febr. auf der Fahrt 
Europäischer Geschichtskalender. LVIII 35
	        

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