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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Schweiz.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Schneil. (Februar 12.—13.) 547 
drücklich anerkannt haben. Bundesrat und Bundesversammlung haben 
deshalb ausdrücklich erklärt, daß die schweizerische Eidgenossenschaft während 
eines ausgebrochenen Krieges mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln 
ihre Neutralität und die Unverletzlichkeit ihres Gebiets aufrecht erhalten 
und wahren wird. Die Ereignisse während des gegenwärtigen nrieges 
haben den Bundesrat in seiner Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer 
strikten und loyalen Neutralität bestärkt und den Beweis erbracht, daß 
heute, wie im Jahre 1815, die Unverleglichkeit und Unabhängigkeit der 
Schweiz im wahren Interesse der Politik Europas liegen. Die Schweiz 
wird an dieser Neutralität festhalten, solange nicht die Unabhängigkeit, die 
Integrität des Landes, die Lebensinleressen oder die Ehre des Staates ver- 
letzt werden. Der BVundesrat darf auch die Aufmerksamkeit des Präsidenten 
Wilson auf die einzigartige geographische Lage der Schweiz lenken, die 
von allen Seiten von kriegführenden Staaten eingeschlossen ist und mit 
Sicherheit zum allgemeinen Kriegsschauplatz zwerden müßte, sobald sie aus 
ihrer Neutralität heraustreten würde. So drückend sich baher die wirt- 
schaftlichen Verhältnisse zufolge der dnechne Blockade gestalten und 
so sehr je nach deren Durchführung völkerrechtliche Prinzipien verletzt werden, 
so kann sich der Bundesrat doch nicht entschließen, dem Präsidenten Wilson 
in den auf Grund einer anders gestalteten Sachlage von ihm gegenüber 
der deutschen Reichsregierung unternommenen Schritten zu folgen. Der 
Bundesrat hat sich deshalb darauf beschränkt, gegen die von der Kaiserl. 
Regierung angekündigte Blockade und deren Durchführung, soweit dadurch 
nach den gemeingültigen Grundsätzen des Völkerrechts Rechte der Neutralen 
verletzt werden, Protest und Rechtsverwahrung einzulegen, und si ins- 
besondere für den Fall, daß die tatsächliche Durchführung der Sperrc sich 
als unvollständig erweisen sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die 
von Deutschland und seinen Berbündeten angewandten Mittel schweiz. 
Staatsangehörige oder schweiz. Ladungen der Vernichtung preisgegeben 
werden sollten. — Die schweiz. Presse bespricht die beiden Noten all- 
gemein in zustimmendem Sinne. 
12.—13. Febr. (Zürich.) Internat. Konferenz kath. Politiker. 
Vertreten sind: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Holland, 
Polen und die Schweiz. Von den deutschen kath. Parlamentariern sind 
anwesend die Abgg. Erzberger, Fehrenbach, Gröber, Held, Dr. Porsch und 
Dr. Spahn. Es erfolgt die Gründung einer „Internat. Kath. Union“, zu 
deren Beitritt die führenden Kath. der nicht vertretenen Nationen ein- 
geladen werden sollen 
Ueber das Ergebnis der Konferenz teilt die „Germania“ ferner 
mit: Gewiß wollen wir ihre Bedentung nicht Überschätzen und von ihr 
von heute auf morgen keinen Friedensschluß erwarten. Dennoch bleibt d 
kath. Führern ein außerordentlich weites und dankbares Feld der Betatigmng 
offen. Bon großer altueller Bedeutung sind die gesaßten Beschlüsse über 
ie Berbesserung der Lage der Kriegsgefangenen und die Freilassung der 
givilinternierten. Ferner sollen den Arbeitern wieder die Wohltaten der 
mternationalen Uebereinkommen, insbesondere auf dem Gebiete des gesetz- 
ichen Arbeiterschutzes und der Sezialbersicerungen. zukommen und der 
Ausbau dieser Abmachungen betrieben werden. Aber dos ist nur ein kleiner 
Teil des großen Programms, das man 2 u in die orte fassen kann: 
Wiederannäherung der politischen, kulturellen und sozialen katholischen 
Führungen sowie aller Bölker nach dem Kriege. In diesem Sinne wurden 
zahlreiche Beschlüsse gefaßt und Organisorihnen gebildet, die alle vor- 
bereitenden Schritte unternehmen sollen. 
  
z-zz##### 
 
	        

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