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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Schweiz.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

568 Helgien. (Januar 10.—Februar 4.) 
die Schweiz eingeführten Waren. Die franz. Regierung gewährt ihrerseits 
der Schweiz gewisse Erleichterungen bezüglich der Versorgung der Schweiz 
mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen. Außerdem läßt Frankreich ein ge- 
wisses Kontingent von Waren, auf deren Ausfuhr die schweiz. Industrie 
besonderen Wert legt, zur Einfuhr in Frankreich zu, wogegen die Schwei# 
die Eröffnung eines monatlichen Kredites bewilligt, wie dies bereits durch 
das Abkommen vom 29. Sept. 1917 (s. S. 562) für die letzten drei Monate 
des Jahres vereinbart worden war. 
X. 
Belgien. 
(Ueber die belgische Frage s. den besonderen Abschnitt in Anhang I.) 
10. Jan. Antwortnote an die Ver. St. s. S. 379 f. 
11. Jan. (Havre.) Als Nachfolger des verstorbenen Generals 
Wielemans wird Generallt. Buguoy zum Oberkommandierenden 
der belg. Armee ernannt. 
4. Febr. (Brüssel.) Landestagung sämtlicher Gruppen der 
aktiven flämischen Bewegung. 
Anwesend sind über 200 Obmänner von der gemäßigten bis zur radikal- 
nationalen Richtung. Die Versammlung berät über die #age des flämischen 
Landes und seine Zukunft, im Anschluß an die jüngsten Friedenskund- 
ebungen und die Ereignisse, die darauf gefolgt sind. Einmütig wird die 
Hordezung völliger Autonomie für das flämische Volk auf der Grundlage 
seiner niederländischen Muttersprache und Kultur erhoben. Die Versamm- 
lung wählt aus ihrer Mitte einen „Rat für Flandern“ mit einem ge- 
schäftsführenden Ausschuß, der die weiteren Schritte zur Vorbereitung und 
Erreichung dieses Zieles tun wird. Der Rat erläßt einen von der Ver- 
sammlung einstimmig genehmigten „Aufruf an das flämische Volkt“, 
in dem es heißt: Der Frieden ist trotz allem im Anzug. Auf das Friedens- 
angebot Deutschlands vom 12. Dez. 1916 ist die Friedensnote von Präsident 
Wilson gefolgt. Neutrale Staaten wie die Schweiz und die skandinavischen 
Reiche haben ihre Zustimmung bezeugt. In welch schroff abweisender Form 
auch die Ententemächte auf das Friedensangebot geantwortet haben und 
ungeachtet der Verschärfung des Streites wird es sich bald herausstellen, 
daß die Friedenssehnsucht, die bei allen Völkern mit jedem Tag stärker 
wird, eine unwiderstehliche ist. Im Namen der Menschlichkeit und der 
Gesittung fordern wir die fläm. Bevölkerung Belgiens auf, sich einträchtig 
dieser Friedensbewegung anzuschließen. Unser Land geht fast drei Jahre 
lang gebückt unter den Schicksalsschlägen des Krieges. Aber wird das ganze 
Leiden, das wir erduldet haben, werden alle Opfer, die das flämische Volk 
für Belgien gebracht hat, vergebens sein? Soll das Blut unserer flämischen 
Helden, die 80 Prozent vom belg. Heere ausmachen, vergeblich für das ge- 
liebte Vaterland geslossen sein? Sollen die Flamen, wie vor dem Kriege, 
ebenso noch nach dem Kriege, in ihrem eigenen Vaterlande als Bürger 
zweiter Klasse behandelt werden? Sollen die Interessen Flanderns noch
	        

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