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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XII. Niederlande.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

592 Mirderlande. (Oktober 6.—19.) 
Der niederländ. Regierung wird von seiten Englands darüber keine Mit- 
teilung gemacht. Erst am 12. meldet die „Niederl. Tel. Ag.“: Jeder kommer= 
zielle Telegraphenverkehr mit Holland ist auf Befehl der englischen Regierung 
eingestellt worden, solange die niederländische Regierung nicht dem Durc- 
gangsverkehr von Sand, Kies und Altmetallen durch Holland von Deutsch- 
land nach Belgien ein Ende macht. 
In der amtlichen Mitteilung des niederländ. Ministeriums des Aeußen 
über die Sperre der Handelstelegramme nach und von Holland über briticche 
Kabel heißt es: Die niederländ. Regierung ist der Ansicht, daß sie dem 
Wunsche der britischen Regierung, die Durchfuhr von Sand, Kies und 
Schotter nach Belgien zu verhindern, nur dann nachkommen kann, wenn 
die britische Regierung erklärt, daß trotz der Zusicherungen der deutschen 
Behörden und der Erhebungen von niederländischen Offizieren die durch- 
geführten Materialien für Kriegszwecke verwendet werden. Der niederländ. 
Gesandte in London wurde beauftragt, die britische Regierung um eventuell 
in ihren Händen befindliches Beweismaterial darüber zu ersuchen. (Ueber 
den niederländ.-engl. Notenwechsel in der Angelegenheit des Durchgangs- 
verkehrs zwischen Deutschland und Belgien s. S. 354 f., 594.) 
Am 25. meldet die „Neue Zürcher Zeitung“ aus dem Haag, daß 
Holland zur Vergeltung für die Einstellung des englischen Telegraphen- 
verkehrs die Postverbindung zwischen Holland und England eingestellt und 
die Ausfahrt der Postschiffe verboten hat. 
Am 27. meldet das Haager „Korrespondenzbureau“: Der britische 
Gesandte habe in einer Unterredung erklärt, daß der Ausschluß Hollands 
vom Kabelverkehr erst aufhören werde, wenn die Durchfuhr von Sand und 
Kies aufhöre. Die britische Regierung denle nicht an eine schiedsgericht- 
liche Austragung. Auch Amerika werde keine Lebensmittel nach H. ausführen, 
solange diese Frage nicht nach dem Wunsche der Entente geregelt sei. 
6. Okt. (Haag.) Abschluß eines deutsch-holländ. Wirtschafts- 
abkommens. (S. Tl. 1 S. 944.) 
11. Okt. Holland von seinen Kolonien abgeschnitten. 
Das Ministerium des Aeußern teilt mit: Vom holländischen Gesandten 
in Washington wird berichtet, daß die amerik. Regierung amtlich bekaun 
gegeben hat, daß Schiffen, die nach einem an Deutschland grenzenden neu- 
tralen Lande fahren, keine Bunkerkohle geliefert werden kann. Infolgedessen 
werden niederländische Schiffe, die aus Indien und Südamerika kommen. 
in keinem Hafen der Ver. Staaten bunkern können, außer wenn die amerik. 
Ausfuhrbehörde die Genehmigung erteilt, daß die Ladung dieser Schisfe 
verfrachtet werde. Da auch in Südamerika keine Bunkerkohlen zu haben 
sind, so ist augenblicklich die Schiffahrt zwischen den Kolonien und dem 
Mutterlande unmöglich. 
18. Okt. (Zweite Kammer.) Eine Gesetzesvorlage betr. An- 
erkennung der Abschaffung der niederländ. Kapitulationen in der 
franz. Zone von Marokko wird angenommen. 
19. Okt. (Haag.) Abschluß eines Kreditabkommens zwischen 
Holland und Oesterreich-Ungarn. 
Gegenstand des Abkommens ist die Ausfuhr aus Oesterreich-Ungarn 
doch Lolland und die Gewährung von Kredit zwischen Holland und Oester- 
ich-Ungarn.
	        

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