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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XII. Niederlande.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Niederlande. (Oktober 28.—November 30.) 593 
28. Okt. (Zweite Kammer.) Anleihe. Finanzlage. 
Finanzminister Treub reicht einen Gesetzentwurf ein zur Aufnahme 
einer Anleihe von 500 Mill. Gulden zu 4½ Prozent. Die Rückzahlung soll 
über 40 Jahre verteilt werden. Falls die freiwilligen Zeichnungen weniger 
als 400 Mill. betragen, wird eine Zwangsanleihe vorgeschlagen, ähnlich 
wie bei den früheren Anleihen. Wie der Minister mitteilt, betrug bis 
6. Okt. die schwebende Schuld 265 Mill. Gulden, die beinahe ganz konvertiert 
werden soll. Es sind noch verschiedene Einkünfte zu erwarten, aus denen 
die schwebende Schuld ebenfalls konvertiert werden könnte. Demgegenüber 
stehen aber noch bedeutende Beträge für die Kriegsausgaben. Der Minister 
schätzt diese auf etwa 30 Mill. Gulden pro Monat, so daß von Oktober 1917 
bis Mai 1918 noch 210 Mill. nötig werden. Am 1. Mai werden die Ge- 
samtkriegsausgaben 1 Milliarde Gulden betragen. Hiervon soll ein Betrag 
von 780 Mill. gedeckt werden, 520 Mill. aus den früheren drei Anleihen, 
140 Mill. aus der Kriegsgewinnsteuer und 120 Mill. aus der Verteidigungs- 
steuer. Bleibt also ein Betrag von 220 Mill. ungedeckt, wozu noch ein 
Defizit des laufenden Dienstes in der Höhe von 16 Millionen kommt. 
Außerdem will der Minister zur Konvertierung des noch ausstehenden 
Betrages die Anleihe von 1914 übernehmen. Dieser Betrag beläuft sich 
auf 347½ Millionen, und der Minister beabsichtigt, ihn in Schuldscheine 
der neuen Anleihe zu konvertieren. Den Zeichnern soll ein Genuß von 
½ Proz. des Nominalkapitals der konvert. Obligationen garantiert werden. 
30. Nov. Verfassungsänderung. 
Nachdem die beiden Kammern die Gesetzesvorlagen betr. Einführung 
des allgemeinen Wahlrechts und Gleichstellung des öffentlichen und privaten 
Unterrichts (s. S. 589) angenommen haben, werden die Vorlagen von der 
Königin unterzeichnet. Am 11. Dez. wird die neue Verfassung nach einem 
allhergebrachten Brauch von allen holländischen Stadthäusern aus öffentlich 
verkündet. 
Die neue Verfassung ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen 
parlamentarischen Kampfes. Sie schafft das so lange angestrebte allgemeine 
und gleiche Stimmrecht. Jeder Holländer, der das 25. Lebensjahr zurück- 
legt hat, wird fortan für Stadt, Provinz und Parlament das Wahlrecht 
kesteen: Dies bedeutet eine Vermehrung der stimmberechtigten Bürger 
um 350000. Die Wahlen für die Zweite Kammer geschehen von jetzt ab 
nach dem Proporz. Auch die Frauen werden in der neuen Verfassung 
grundsätzlich sowohl zum aktiven wie zum passiven Wahlrecht zugelassen, 
aber die nähere Regelung des Frauenwahlrechts wird dem Parlament, das 
aus der jebigen Wahlreform hewvorgeheen wird, überlassen. Eine weitere 
Bestimmung demokratisiert die Erste Kammer, die nach wie vor aus den 
Provinziallandtagen hervorgehen wird. Zweitens regelt die neue Verfas- 
sung die Schulfrage, um welche in Holland seit einem halben Jahrhundert 
zösschen Katholiken, Protestantisch--Konservativen, Liberalen und Radikalen 
gestritten wurde. Die konfessionellen Privatschulen werden als gleichberechtigt 
mit den bisher aus Staatsmitteln erhaltenen Simultanschulen anerkannt, indem 
der Staat die Kosten für alle konfessionellen Privatschulen übernimmt und 
sich nur die Oberaussicht über die Befähigung der Lehrkräfte vorbehält. 
80. Nov. (Zweite Kammer.) Die Gesetzesvorlage, die die 
Regierung zur Aufnahme einer Anleihe von 500 Mill. Gulden er- 
mächtigt, wird angenommen. “ 
Die Erste Kammer nimmt die Vorlage am 14. Dez. an. 
Enropäischer Geschichtskalender. LVIII#4 38 
  
 
	        

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