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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XXIII. Griechenland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

844 Eriechenland. (Jannar 12.) 
Sicherheit ihres im Orient stehenden Heeres zu gewährleisten, willigt die 
griech. Regierung darin ein, die gewünf ten Bersendungen von Trup 
und Kriegögerät zu bewirken. 2. Auch erklärt sie sich bereit, —W—r 
nahmen zu erlassen, soweit die Sicherheit dieses Heeres der Verbündeten 
in Betracht kommt und die eigene Verwaltung und der allgemeine Berkehr 
im Lande nicht dadurch behindert werden. 3. Ferner erklärt sie sich bereit, 
Genugtnung für die Ereignisse vom 1. Dez. 1916 zu leisten. Die Freilassung 
der verhafteten Personen ist auf Grund einer allgemeinen Vereinbarung 
zu regeln. Die Regierung äußert die Hg, daß die verbündeten Re- 
gierungen Anordnungen für die Freilassung von Personen erlassen werden, 
welche die Aufständischen festgenommen haben. Sodann schlägt sie vor, 
die Frage nach Schadenersatz für die durch die Ereignisse vom 1. und 2. Dez. 
1916 zu Unrecht geschädigten Personen in gemeinsamer Erwägung zu leien. 
4. Da die in dem ersten Ultimatum verlangten Truppenverschiebungen so 
gut wie vollzotzen sind und die Bedingungen des zweiten Ultimatums durch 
obige Zugeständnisse erfüllt sind, ersucht die Reg. um Aushebung der Seesperre. 
12. Jon. Antwort der Regierung auf die Note Wilsons an 
die Kriegführenden vom 18. Dez. 1916. 
Die Regierung läßt dem Präsidenten Wilson folgende Antwortnote 
überreichen: Die Kgl. Regierung hat mit lebhaftestem — Kenntnis 
ßenommen von dem Schritt, hen der Präsident der Ber. St. bei den Krieg- 
Uhrenden n hat i Hinsicht auf die Beendigung jenes langen, 
grausamen Krie der auf der Menschheit lastet. Außerordentlich emp- 
fsänglich für di* 4i er n die ihr gemacht wurde, schätzt sie in hohem 
Ache oin edeln wung wie den von Grund aus humanitären Geist, 
## Veden Schritt des weisen Staatsmannes diktierte, der die Geschicke der 
großen amerik. Republik leitet und einen ehrenhaften Frieden für alle und 
die Stärkung einer stabilen Lage der internationalen Beziehungen anstrebt. 
Dieser Schritt bedeutet eine erinnerungowürdige Seite im Buche der Ge- 
schichte. Die Betrachtungen, die in der Note des Präsidenten enthalten 
sind in Hinsicht auf die Leiden der neutralen Nationen infolge des ge- 
waltigen Kampfes, ebenso die Gerantion. die von den beiden kriegführenden 
Parteien gegeben werden sollen, um die Rechte und die Sicherheit aller 
Staaten zu sichern, haben in der Seele Griechenlands ein ganz besonders 
sympathisches Echo gefunden. In der Tat gibt es kein Land, das unter 
diesem Krieg ebenso tgeliten hätte wie Griechenland, obwohl es dem Kampf 
ferdgeblieben ist. Infolge der ganz besondern geographischen Lage konnte 
riechenland weniger als jedes andere neutrale Land sich einer direkten 
und verderblichen Einwirkung der Feindieligkeiten zwischen den Krieg- 
führenden entziehen, einer Lage, die geeignet war, seine Widerstandskraft 
gegen die Verletzungen füüre eutralität zu vermindern, Berletzungen, die 
es ertragen mußte aus Sorge für seine Erhaltung. In diesem Augenblick 
noch seiner Flotte beraubt und fast vollständig aenkwonine, ist unser Land 
beunruhigt durch eine künstliche Revolte, die Gewinn zieht aus der fremden 
Okkupation. Es ist eingeschlossen durch die fremde Blockade, die die Ver- 
bindungen unterbricht und die friedliche Berelerung dem Hunger aus- 
liefert, inbegrisfen die vollkommen friedlichen Personen wie Frauen und 
inder, die nach den elementarsten Regeln des Bölkerrechts davon vekschont 
sein müßten, selbst wenn Griechenland im Kriege stünde. Dennoch bemüht 
sich Griechenland mit allen möglichen Mitteln, neutral zu bleiben. Dieses 
Besagte genügt, um zu zeigen, wie sehr jede Initiatioe, die den Frieden 
herbeiführen könnte, gonz abgesehen von humanitären Erwägungen all- 
gemeiner Art, geeignei ist, den Lebensinteressen Griechenlands zu dienen. 
 
	        

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