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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XXIII. Griechenland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Eriechenland. (Januar 13.) 845 
Die Kgl. Regierung würde sich denn auch gewiß beeilen, unter den ersten 
dem edeln Schritt des Präsidenten beizutreten, nach Maßgabe ihrer ganzen 
Macht, damit er von Erfolg gekrönt würde, wenn sie nicht außerstande 
wäre, mit der einen Gruppe der Kriegführenden zu verkehren, während sie 
gegenüber der andern Gruppe die Lösung außerordentlicher Schwierigkeiten 
abwarten muß, die gegenwärtig die Lage Griechenlands beherrschen. Aber 
die Kgl. Regierung verfolgt mit ganzem Herzen die kostbaren Bemühungen 
des Präsidenten und bringt ihre aufrichtigsten Wünsche dar für deren Ge- 
lingen. Nachdem die Regierung seit dem ersten Tage des europäischen 
Krieges an die Herstellung eines Kontaktes zwischen den Neutralen gedacht 
hat, zum Zweck, die gemeinsamen Interessen wahrzunehmen, ist sie glück- 
lich über die ihr gebotene Gelegenheit zu einem demnächstigen Meinungs- 
austausch, wenn dies als opportun betrachtet werden könnte, und erklärt 
sich bereit, im gegebenen Augenblick teilzunehmen an einem Vorgehen, das 
zum Zwecke hat die Schaffung eines dauerhaften Friedens, der die Rechte 
aller Staaten sichern und ihre Unabhängigkeit gewährleisten würde. 
13. Jan. Neue Note der Verbandsmächte. 
Die Gesandten der Verbandsmächte überreichen der Regierung eine 
neue Note, worin es heißt: Die Gesandten der Alliierten haben ihren Re- 
gierungen die griech. Note vom 10. Jan. übermittelt und den Auftrag emp- 
fangen, die griech. Regierung wissen zu lassen, daß die alliierten Regierungen 
zwar Kenntnis nehmen von ihrer Zustimmung zu den durch die Note vom 
8. Jan. geforderten militärischen Maßnahmen, daß sie aber diese Antwort 
auf einzelne Forderungen der Note vom 31. Dez. 1916 nicht annehmen 
könnten vor Klarstellung über folgende Punkte: 1. Trotz der durch die 
Alliierten eingegangenen Verpflichtungen, die Kontrolle über Post und Tele- 
graph so wenig lästig wie möglich zu gestalten, könnten die Alliierten der 
griech. Regierung nichts gestatten, was die Wirksamkeit der Kontrolle in 
Flage stellen könnte. 2. Die Alliierten beständen auf der öffentlichen Ge- 
nugtuung für die Flaggen der Verbandsmächte und der sofortigen und be- 
dingungslosen Freilassung der aus politischen Gründen in Haft genommenen 
Personen sowie der Entlassung des Generals, der am 1. und 2. Dez. 1916 
in Athen den Oberbefehl führte. 3. Die Alliierten könnten sich infolge des 
besondern Charakters der durch § 3 der Note vom 31. Dez. 1916 vorgesehenen 
Untersuchung nicht darauf festlegen lassen, daß die infolge dieser Unter- 
suchung zu bewilligenden Entschädigungen nach den Bestimmungen der 
griech. Erklärung festgelegt würden. Die Blockade würde erst aufgehoben 
werden können nach der genauen und formellen Annahme aller Forderungen 
der Alliierten und Erfüllung der in den Noten vom 14. und 31. Dez. 1916 
und 8. Jan. 1917 angezeigten Bedingungen. # Z 
Die griechische Regierung antwortet (am 16.), sie habe nicht die 
Absicht, Einschränkungen bei der Annahme der von den Alliierten fest- 
gesetzten Forderungen vorzunehmen, sie stimme auch den durch §§ 1 und 3 
der Note dargelegten Einzelheiten zu, sie nähme ebenfalls den Inhalt des 
§2 über die Freilassung der politischen Gefangenen an und nähme Kennt- 
nis von den Erklärungen der Alliierten über die Aufhebung der Blockade. 
Mit der Durchführung der von den Verbandsmächten geforderten 
Maßnahmen wird sofort begonnen. 
Am 20. beginnt die Ueberführung der griech. Armee nach dem Pelo- 
ponnes. Die Ueberführung muß in 14 Tagen vollendet sein. ç 
Am 24. übermittelt die Regierung den Gesandten von Frankreich 
Großbritannien, Italien und Rußland ihre formelle Entschuldigung wegen 
der Ereianisse am 1. Dez. 1916.
	        

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