Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Pereinigte Stasten von Nerdamerike und Kanads. (Januar 22.) 859 
und Gerechtigkeit in der ganzen Welt. Eine derartige Vereinbarung (settle- 
ment) kann nicht mehr lange auf sich warten lassen. Es ist in der Ord- 
nung, daß unsere Regierung, bevor es dazu kommt, ganz freimütig die 
Bedingungen darlegt, unter denen sie sich für berechtigt halten würde, unser 
Volk um seine Zustimmung zu ihrem formellen und feierlichen Beitritt zu 
einer Friedensliga zu ersuchen. Ich bin hierhergekommen, um einen Ver- 
such zu machen, diese Bedingungen darzulegen. 
Zunächst muß der Krieg zu Ende gebracht werden; aber die Auf- 
richtigkeit und billige Rücksicht auf die Meinung der Menschheit macht es 
uns zur Pflicht, zu sagen, daß, soweit unsere Beteiligung an der Gewähr- 
leistung des lünftigen Friedens in Frage steht, gar sehr viel darauf an- 
kommt, auf welchem Wege und unter welchen Bedingungen der Krieg zu 
Ende gebracht wird. Die Verträge und Vereinbarungen, durch welche dies 
geschieht, müssen Bestimmungen enthalten, durch die ein Friede geschaffen 
wird, den es sich zu gewährleisten und zu bewahren lohnt, ein Friede, der 
bei der Menschheit auf Beifall rechnen kann, nicht aber ein Friede, der 
bloß die Einzelinteressen und die unmittelbaren Ziele der am Kriege be- 
teiligten Nationen im Auge hat. Bei der Festlegung dieser Friedens- 
bedingungen werden wir keine Stimme haben; wohl aber werden wir, 
dessen bin ich gewiß, eine Stimme haben bei der Entscheidung darüber, 
ob ihnen durch die Bürgschaften eines allgemeinen Völkerbundes (universal 
covenant) Dauer verliehen werden soll oder nicht; und wie wir über die 
grundlegenden und wesentlichen Vorbedingungen eines dauerhaften Friedens 
denken, darüber sollten wir uns jetzt aussprechen, nicht hinterher, wenn es 
vielleicht zu spät ist. Kein Völkerbund zur gemeinsamen Aufrechterhaltung 
des Friedens, an dem die Völker der neuen Welt nicht beteiligt sind, kann 
der Zukunft ausreichende Sicherheit gegen den Krieg gewähren; und doch 
gibt es nur eine einzige Art Frieden, für den die Völker Amerikas zu- 
sammen mit den andern Nationen Garantie leisten könnten. Das ist ein 
Friede, der auf Grund von Bedingungen zustande kommt, die geeignet sind, 
bei den amerik. Regierungen Vertrauen zu erwecken und ihren Grundsätzen 
Genüge zu leisten; es müssen Bedingungen sein, die ihrem politischen 
Glaubensbekenntnis sowie den praktischen Ueberzeugungen entsprechen, welche 
sich die Völker Amerikas ein für allemal zu eigen gemacht haben, und die 
sie zu verteidigen entschlossen sind. Ich will damit nicht sagen, daß eine 
amerik. Regierung irgendwelchen Friedensbedingungen, auf die sich die jetzt 
im Krieg stehenden Regierungen etwa einigen könnten, ein Hindernis in 
den Weg legen oder sie hinterher umzustoßen (upset) suchen würde, wie sie 
auch beschaffen wären. Nur möchte ich es als selbstverständlich betrachten, 
daß ein einfacher Friedensschluß zwischen den Kriegführenden nicht einmal 
diese selbst befriedigen würde. Solche Vereinbarungen bieten keine Gewähr 
für die Sicherheit des Friedens. Es wird sich durchaus als nötig erweisen, 
eine Macht ins Dasein zu rufen, die dafür bürgt, daß der Friede Bestand 
hat — eine Macht, die so viel größer ist als die Macht, welche jeder ein- 
zelnen der jetzt am Kriege beteiligten Nationen oder auch jedem bisher ab- 
geschlossenen oder in Erwägung gezogenen Bündnis zwischen mehreren 
Nationen zur Verfügung steht, daß ihr keine Nation und auch keine im 
Bereich der Möglichkeit liegende Vereinigung von Nationen entgegentreten 
oder Trotz bieten könnte. Soll der demnächst zu vereinbarende Friede Be- 
stand haben, so muß es ein Friede sein, der durch die organisierte Macht- 
mehrheit der ganzen Menschheit (organized major force of mankind) sicher- 
gestellt ist. Die für die unmittelbare Gegenwart vereinbarten Friedens- 
bedingungen werden ausschlaggebend dafür sein, ob es ein Friede ist, für 
den eine derartige Garantie zu erlangen ist. Die Frage, welche über den
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment