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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_059b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LIX. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
59b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1922
Scope:
886 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Portugal.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie und ihre Nachfolgestaaten.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden.
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Finnland.
  • XVII. Rußland.
  • XVIII. Ukraine.
  • XIX. Polen.
  • XX. Türkei.
  • XXI. Bulgarien.
  • XXII. Rumänien.
  • XXIII. Serbien.
  • XXIV. Montenegro.
  • XXV. Griechenland.
  • XXVI. Albanien.
  • XXVII. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVIII. Mittel- und Südamerika.
  • XXIX. Australien.
  • XXX. Afrika.
  • XXXI. Asien.
  • Die Friedens- und Waffenstillstandsverhandlungen.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1918.
  • Anhang I: Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II: Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

130 Spanien. (Jan. 2.—26.) 
Arbeit: Forbes Bessa, Kolonien: Baptista Coelho, Unterricht: Alfredo 
de Magalhaes, Ernährung: Cruz Acevedo. 
Der Staatspräsident und der Ministerpräsident, die beide dem bish. 
Kabinett angehörten, sind als Anhänger des ermordeten Präsidenten bekannt. 
Eine Aenderung des Regierungskurses tritt nicht ein. Der Ministerrat be- 
schließt vielmehr am 25., die Sache der Alliierten zu unterstützen und alle 
gewünschte Hilfe zu leisten. 
IV. 
Spanien. 
2. Jan. Das Königsschloß La Granja (Prov. Segovia) wird 
durch Brand zerstört. 
10. Jan. Die Abgeordnetenkammer wird durch kgl. Erlaß auf- 
gelöst. 
Nach der Verfassung wird dadurch zugleich eine Neuwahl des Senats 
notwendig. Die Wahlen für die Kammer werden auf den 21. Febr., die 
für den Senat auf den 10. März angesetzt. Die Cortes werden am 18. März 
zusammentreten. Ungeachtet des starken Widerstandes kons. und lib. Kreise, 
die eine Wiedereinberufung der alten (lib.) Kammer fordern, vertritt die 
Regierung den Standpunkt, daß durch Veranstaltung neuer freier Kammer- 
wahlen dem Volke Gelegenheit gegeben werden müsse, seinen Einfluß auf 
die politische Entwicklung des Landes auszuüben. Bei den Neuwahlen soll 
der bisher herkömmliche Druck der Regierung auf die Wähler in Wegfall 
kommen. Wie am 19. aus Madrid gemeldet wird, erläßt die Regierung 
folgende amtliche Mitteilung über die Wahlen: In dem Wunsch, die 
Verpflichtungen zu halten, die sie in ihrer ministeriellen Erklärung vor der 
Oeffentlichkeit übernommen hat, beschließt die Regierung, die notwendigen 
Maßnahmen zu ergreifen, die eine strikte Gesetzmäßigkeit der Wahlen ver- 
bürgen. Dem feierlich gegebenen Versprechen gemäß ist es das Verhalten 
der Bürger und nicht das der Regierung, das die Zusammensetzung der 
künftigen Kammer bestimmen wird. Diese soll alle Autorität und alles 
Ansehen genießen, die notwendig sind, um die schweren Aufgaben der 
gegenwärtigen Stunde zu lösen. Infolgedessen werden: 1. die Provinz- 
gouverneure sich jedes Eingriffes in die Wahlen enthalten und ihre Rolle 
darauf beschränken müssen, die Klagen entgegenzunehmen, die von den 
Wählern etwa vorgebracht werden; 2. erinnert die Regierung die Bürger 
daran, daß die Abstimmung obligatorisch ist; 3. werden alle Ueberschrei- 
tungen des Gesetzes, die bei der Wahl vorkommen können, streng bestraft 
werden; 4. werden die Wahlausschüsse durch anerkannt ehrenwerte Bürger 
gebildet werden. 
26. Jan. Durch Regierungserlaß werden die konstitutionellen 
Garantien in der Prov. Barcelona aufgehoben. 
Den Anlaß zu dieser Verfügung bilden Teuerungsunruhen, die einen 
bedrohlichen Charakter annehmen. Auch aus anderen Städten, wie Bilbao, 
Ferrol, Valencia, Malaga, werden Unruhen gemeldet. Zweifellos haben 
radikale (ententefreundliche) Hetzer dabei ihre Hand im Spiele.
	        

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