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Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
sgv_sachsen
Titel:
Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1832
1834
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
sgv_sachsen_1832
Titel:
Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832.
Bandzählung:
1
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1832
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
18tes Stück, vom Jahre 1832.
Bandzählung:
18
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preußische Geschichte.
  • Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)
  • Titelseite
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Erstes Buch. Die Erhebung zur Großmacht. 1740-1756.
  • I. Die Abrechnung mit Oesterreich. 1740-1742.
  • II. Die Behauptung Schlesiens und die Anerkennung als europäische Macht. 1742-1745.
  • III. Zehn Friedensjahre aufgeklärten Despotismus. 1745-1756.
  • IV. Schwankungen und Umsturz der europäischen Politik. 1745-1756.
  • Zweites Buch. Der Kampf um das Dasein. 1756-1772.
  • Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 1772-1786.
  • Viertes Buch. Die Zeit der Epigonen. 1786-1795.
  • Fünftes Buch. Der Zusammenbruch. 1795-1806.
  • Sechstes Buch. Erniedrigung und Wiedergeburt. 1806-1812.
  • Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
  • Leerseite

Volltext

44 Erstes Buch. Die Erhebung zur Großmacht. 
reden drucken lassen, denen später eine Menge ähnlicher Arbeiten 
folgte. Aber so reich und eigenartig ihr Inhalt sein mag: 
man wird den Verfasser doch nicht zu den Philosophen zählen 
dürfen, mag er auch Neigung zum Philosophieren gehabt und 
gelegentlich nicht übel philosophiert haben. Hatte doch, was er 
seine Philosophie nannte, mit der Philosophie eigentlich nichts 
zu thun, sondern entsprang und diente ganz seinem politischen 
Beruf. Im Mittelpunkt seines Denkens stand seine Pflicht, 
aber nicht seine moralische Pflicht als Mensch wie jeder andere, 
sondern seine besondere Fürstenpflicht. Sie aber verlangte un— 
bedingte Unterordnung aller seiner Wünsche, Neigungen und 
Leidenschaften unter das Interesse des Staates. Das war das 
Ergebnis seiner harten Jugend. Es vorbehaltlos gelten zu 
lassen, ist ihm nicht leicht geworden. Auch hat er daraus in 
der Folge Konsequenzen gezogen, wie sie aus einem wirklich 
ernst genommenen Moralgesetze sich kaum ableiten lassen dürften. 
Dazu trug die dem Christentum abgewandte Richtung bei, die 
er in jungen Jahren eingeschlagen hatte. Sie war zunächst 
subjektiven Ursprungs. Unzugänglich für die Lehre von der 
Sünde, Erlösung und Gnade, wurde Friedrich durch den Be- 
griff der Verschuldung beunruhigt und beurteilte seine eigenen 
Verirrungen sehr nachsichtig. Trotz seines leichtfertigen Lebens- 
wandels wollte bereits der Jüngling unter des Vaters Strenge 
ganz unverschuldet gelitten haben. Er gefiel sich in einer ge- 
wissen Selbstgerechtigkeit und hat sich als Philosoph zuerst be- 
zeichnet, weil es ihm gelang, die ihm trotzdem gelegentlich 
kommenden Zweifel zum Schweigen zu bringen. So sympathi- 
siert er mit der reformierten Prädestinationslehre der sogenannten 
partikularistischen Form, die auch jede einzelne fsündige Ver- 
irrung ansieht als von Gott in seiner Allweisheit in bestimmter 
höherer Absicht gewollt. Daher meinte er denn auch mit seinen 
eigenen Verirrungen unter dem Zwange eines Fatums zu stehen 
und für sie nicht verantwortlich gemacht werden zu können, 
leugnete also die Grundlagen des christlichen Denkens. Ersatz 
fand er in seiner Philosophie, die sich dem der Prädestinations- 
lehre verwandten Determinismus des Hallenser Wolff (S. 5) 
anschloß. Die Vorstellung, daß die den Menschen treffenden
	        

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