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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1808
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
3
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1808
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Full text

356 
kauf ausgesezt ist, so wird solches hiemit bekannt gemacht, damit sich die Kaufaliebhaber bei der Beams- 
tung melden konnen. Den 8. Jun. 1808. Königl. Cameral-Verwaltung allda. 
Höpfigbesm. Bei hiesiger Cameralverwaltung ist eln beträchtliches Quantum Rocken und Dinkek 
von guter Qualität zum succe siven PVerkauf ausgelezt. Liebhaber konnen sich daher bel unterzeschneter 
Stelle melden. Auch ist noch etwas Wilen fell. Den 13. Jun. 1808. Cameralverwaltung. 
Stammheim. Bon dem zum Verkauf allergnädigst ausgesezten Roken auf den herrschaftlichen 
Kästen zu Stammheim und Scwfeberdingen, wisd tin Quantum Montag den J. Jul. im Aufstreich 
verkauft werden, und können sich die Vebhader in der Cameral-Amts-Wohnung um 9 Uhr Vomirtags 
einfinden. Den 25: Jun. 1808. Kameralamt Stammheim. 
Uttenweiler. Bei der blesigen Beamtung ist ein Quantum Rocken, Dinkel, Haber und Gersten 
zum succeffiven Verkauf allergnädigst ausgesezt, welches andurch bffentlich bekannt gemacht wird. Den- 
19, Jun. 180g. » Camemlstvaltungcum-, 
Knittlingen. Nach allerhoͤchster Resolution vom 16. Jun. ist der unterm 20. Febr. d. J. in Ab- 
streich gebrachte Strassenbau von Diefenbach nach Maulbronn und jener von Maulblonn gegen Oetis= 
heim so unterm 22. Apr. in lezterm O#t in Abstreich gekommen, allergnädinst uscht genehmiget, sondern: 
verordnet worden, wegen denen geschehenen Nachgeberten eine nochmalige Verhandlaung anzustellen. In- 
dem nun hierzu Montag der 11. Jul. und um der Lage der beeden neu zu erbauenden Ckausseen willen- 
der Ort Dulbronn erwählt worden; so wird dieses hiemit öffenilich bekannt gemacht, urd dle Liebhaber, 
welche sich Als Geschäftskundig und hinlängliche Caution zu leisten fähig, mit oberamtlich gesiegelten At- 
testaten auswessen können, hlezu elngeladen, daß solche an gedachtem Taa Morgens 0 Uhr sich in dem: 
Kloster Maulbronn einfinden, und der Verbandlung anwohnen mogen. Den 28. Inn. 1808. 
" KsnigleameralsAmcallda:. 
Korb., Walblinger Oberamts. Die Commun-Schaafweide zu Korb hiesizen Oberanus, welche: 
275 Stük erträgt, wovon der Beständer 235, die übrigen qo. Stäk hingegen die Borgerscheft halten 
darf, wird Freitag den 8. Jul. Morgens 8 Uhr auf 3 oder 6 Jühre von Michaelis an auf dem Rath= 
hause zu Korb an den Meistbletenden verliehen werden, und haben sich die Liebhaber mit Meisterbriefen, 
und daß sie die erforderliche Caution prästiren konnen, zu legitimiren. Walblingen, den 13 Jun 1808. 
Oberamt allda. 
Neustatt, Waiblinger Oberamts. Bis Dienstag den r2. Jul. wlrd die Commun, Schaafwelde= 
zu Neustatt, hlesigen Oberamts auf die 3 Jahre von Michaelis ##go bis 1811 verliehen werden. Die- 
selbe beträgt 350. Stük Schaafe, wovon 230 der Beständer, loo Stük aber die Bürgerlchaft lauffen las- 
sen darf, woneben jenem noch erlaubt ist, diejenige Anzal Schaafe, welche die Bürger an ibhren berech- 
tigten 1## Stük nicht aufschlagen, mit esgener Waare zu ergänzen. Sodann hat der Beständer efn neu- 
erbantes Wohnhaus samt Stallung unentgeldlich zu genseßen. Die Lebbaber hiezu haben sich an gedach- 
tem Tag Morgens 8 Uhr auf dem Rathhause zu Neustatt einzufinden, und sich mit Meisterbriefen, und 
daß sie die erforderliche Caution leisten können, zu legitimiren. Wailblingen, den 21. Jun. 1808. 
Oberamt allda. 
Waiblingen: Da der Bestand der allblesigen Stadtschäferei auf Mlchaelis d. J. zu Ende geht, 
und vi reicr. auguft. d. d. 20. Mal esne neue Verleihung vorgenommen werden soll, so machen wir hle- 
mit dffemlich bekannt, daß wir gesonnen sind bis Montag den 1I. Jul. dielelbe vor zunehmen, mir dem 
Ar sügen, daß die Sthäferei d90 Stück erträgt, wovon die Bürgerschaft zeo, und den Besiänder 209 
Stäck einschlagen darf, daß dem Beständer der Genuß freier Wohnung samt Garten und genugsamer 
Stallung zustehe und daß derlelbe eine Caution von 600 fl. einzulegen babe. Die iebvaben wollen sich 
nun gedachten Tags mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen Moigens 8 Uhr 
auf allblessgem Ratkhhaus einfinden, und der weltern Bediagungen besenders in Betriff der freien Brach- 
anbaues und der Uebertilebs-Gerechtigkestenr der herrschaftl. Schaafhydfe von Ranmeltausen und Heg- 
nach gewärtig seyn: Den 1. Jun. 1808. Oberamtmann und Magistrot allda. 
Berichtigunng: « .. 
JuNozkYSxZanchltbeldenRechtssEckenntnissendesstn.-OstUstsCVUJUOSMOVCS 
aium vom 22. Jun. 1808. # . 
Gnr.BcilagcNro.29,-mitbeksustcuctioafücdieWegmsistkkWiWhMUVemUachsimBlM 
ausgpggben..
	        

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