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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1809
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
4
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1819
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Full text

125 
Aekern in 3 Zelgen bestehet, Dienstag den *## Vormittags 0 Uhr auf die 0' Jahre von Georgii 109. 
bis 1818. nochmals in öffentliche Verleitung gebracht werden, bei welcher diejenige Liebhaber, welche sich über 
ihre Kenntnis im Felobau, ihren guten Ruf und ein zur Cautionsleistung hinreichendes Vermögen mit obrig- 
keitlichen Zeugnissen legitimiren können, zur festgeseznten Zeit in Fekenhausen erscheinen wollen. Roktweil, den 
1. April 18000. Kön. Stistungs-Verwaltung. 
Freudenstatt. Den unterzeichneten Behörden ist allergnddigst ausgetagen, in Betreff des zu Ende 
gegangenen Pachts des herrschaftl. Brauhauses zu St. Christophschal und der leer stehemden vormaligen Ca- 
meral-Amtswohnung zu Freudenstatt, vorhin des Oderforsthauses, folgende Berleihungs= und arkausseeruche 
vorzunehmen: 1) Mitl der Christophsthaler Brauerei: a) eine Verleihung derselben auf die 6 Jahre von Mar- 
tini 1890 bis 1815. unter den bisherigen vortheilhaften Bedingungen, unter welchen die wesentlichste diese 
sind, daß die Brauerei neben dem auöscbntesienden Ausschank an die Laborantschaft in St. Ehristophs = und 
Friedrichsthal noch eine bedeutende Kundschaft an den zahlreichen Bierschenken der nahe gelegenen Orte hat, 
von Umgelds= und Accise-Abgaben befreit ist, das benöthigte Brennhoz von dem Knigl. Lberforst= Amt 
Freudenstadt gepen Entrichtung eines Gulden Stammmiekh und des gewöhnlichen Zeichengeldes von der Klaf. 
ter zu beziehen hat,, und das zur Brauerei gehörige Geschirr zur Benuzung erhält,, auch daß das Brauhaus 
ganz neu erbaut wird. Es wird dabei nicht erfordert, daß ein Beständer die Bierbrauerei wärklich erlernt 
habe, nur muß er alsdann einen tüchtigen Braumecht zum Betrieb der Brauerei aufstellen, und ein jeder 
Pächter eine legale Caution von r2c0 6 einlegen. d) Eine Verleihung dieser Braustätte auf gleiche Zeit und 
mit den nemlichen Bedingungen, auf den Fall, daß dieselbe in die vormalige hienach näher beschriebene Ca- 
meral-Amtswohnung zu Freudenstadt verlegt und eingerichtet wird. 2) Einen Berkauf der vorgen innten 
ehemaligen Cameral-Amtswohnung zu Freudenstadt: dieselbe liegt auf der westlichen Seite des großen Markt- 
plazes, an der doppelten Strasse in das Christophs= und Friedrichsthal, auch auf den Kniebis, befieht aus 
2 Flügeln und ist auf allen Seiten frei. Im Souterrain befinden sich zwei große g-wölbte und vorzüglich 
gute Keller; zur ebenen Erde ein geräumiger Oehrn mit Einfarththor, weitläufiges Magazin zu Holz und 
andern ökononischen Einrichtungen, eine Stube und 3 Kammern, auch ein fullseses großes Gewölbe Im 
aten Stock g heizbare Zimmer mit ? Oefen, mehreren Kammern, große und helle Kuche mit Speiskammer, 
auch ein geräumiger Fruchtboden, in welchem noch mehrere Wohnzimmer fäglich eingerichtet werden können. 
In dem zten, Kten und öten Stok unter dem Dach ist dermalen der herrscheftlichs Fruchtkasten angebrache, 
der aber leicht in ein anderes Gebdude versezt werden kann. An dem Hauß befindet sich eine Kutschen-Re- 
mise und hinter demselben ein eingezäunter Hof mit Schwein-und Hühnerställen. Zu diesem Gebzude gehört 
eine Scheuer, welche nur wenige Schritte von dem Hauptgebéude in einer Nebengaße steht, und mit Pferd-= 
und Rindviehstallungen sehr gut eingerichtet ist. An dem erzielenden Kaufschilling wird nur #tel baar bezablt, 
die übrigen #tel können in 2 oder 3 verzinslichen Jielern stehen bleiben. Sollten sich zu dieser Realität, welche 
u einer Wirthschaft, Weinhandel oder anderem Gewerbe sehr wohl gelegen ist, nicht Kaufs-Liebhaber finden; 
a5 wird dieselbe auf mehrere Jahre verliehen werden. Sämtlich diese Verhandlungen werden auf allergn ddigste 
Ratistcation ausgesezt, und wird mit denfelben am Freitag den 28. April d. J. Vormittags Uhr auf dem 
Rathhaus zu Freudenstadt der Anfang gemacht werden. Den rF. März 1800. 
Kön. Steuerrath des Calwer Kreises und Cameralverwalter zu Donrnstekten. 
Grosbottwar. Die zu Erbauung einer Chaussee von der hiesigen Sagmühle bis an die untere Vor- 
stadt, so wie von der odern Vorstadt bis zum Sausserhof erforderliche Arbeiten auf zusammen erlauffende 
85 Ruthen gedenken wir mittelst Abstreichs- Verbandlung unter Vorbehalt der allergnädigsten Ratification 
amstag den 22. April in Akkord zu geben, und machen solches hiemit öffentlich bekennt, damit die Akkords- 
Liebhaber sich mit den erforderlichen obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, an obgedachtem Tag Morgens 8 Uhr 
auf dem hiesigen Rathhaus einfinden, und der Abstrachs-Verhandlung anwohnen mögen. Den 1. Apr. 1800. 
Ortsvorsteher, Burgermeisier, Gericht und Rath. 
ohenstein. Der Bestand der berrschaftlichen Schäferei und des Waidgangs gebet bis nächst Michae- 
lis zu Ende. Die Wiederverleihung auf die künftige 3 oder 6 Jahre, je nachdem es die Liebhaber verlangen, 
wird am 18. April Morgens 8 Uhr in dem obern Maierei= Gebäude vorgenommen werden. Die Waide er- 
trägt 250 bis goo Stük. Der Yächter bekommt das vorhandene Schaashauß, in einer guten Wohnung, hin- 
länglichen Stallung und Heuboden bestehend, dann ungefihr 4 Morgen Wiesen, und zu deren Besserung 
12. Nacht-Pförche, auch & Vrtl. Kuchengarten mit zum Bestand, muß aber neben Stellung eines tuͤchtigen 
Bürgen eine legale Caution von dem 17 fachen Betrag des erzielenden Bestandgelds in liegenden Gütern oder 
 
	        

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