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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt.
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1810
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810.
Volume count:
5
Publisher:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1810
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt.
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Full text

3 
weinställen, einem Speicher, Bak-Wasch-und Käshaus, einem Rohrbronnen, 
Schsn- Kuͤh- und 7 Mcheleldern. 4 Morg. Wildäker und Waidfeldern, 7 Mrg. Wiesen 
St zellg ad 24 Mrg. Waldung und Gebüsch bestehr, die allergnädigste Ratification nicht erhal- 
und Gärten, up unterzeichnete Stellen durch ein allergnädigstes Decret Königl. Hechlöbl. Ober-Fi- 
ten hat, so Landwirthschafts= Oepartement d. d. 20. Nov. angewiesen worden „ einen nochmaligen 
nanz- Kammer Jahre von Georgii 1810 bis 1819. zu machen. Dieses wird nun mit dem Anhang of- 
Bersuch auf## gemacht, daß die nochmalige Verleihung Donnerstag und Freitag den 25. und 26. 
fentlich bo--Vormirtage Uhr in dem Stabs-Wirthshaus zu Peterzell vor 6 gehe, wobei die 
rigkei 
Jan. 1810. it o tlichen Zengnissen uͤber ihr Vermoͤgen und Praͤdikat einzufinden haben. 
Pachelieteet, g00. chen 3 Kreissteueramt Calw und Cameral-Verwaltung Alpirsbach. 
en 19. ertärkheim. Die Commun-Schaafweide, die zu 300 Stüf berechtigt ist, über Sommer 
Unt , u. von welchen die Bürger gegen Bezahlung eines Waidgelds oon aqkr. 
aber Znt 14 Sa ert gel einschlagen dürfen, wird auf die 3 Jahre vom 14. Merz 18710. bis 14. 
per S gentlich an den Meistbietenden verliehen werden. Der Beständer hat eine Wohnung und 
1813. gsen beziehen, sonst aber keinen Güter-Genuß und keine bürgerliche Beneficien. Die Lieb- 
dieser Waide wollen sich, versehen mit Meister= und Concessions= Briefen, auch obrigkeitli= 
ein Zeugnissen über ihr Prädikat, daß sie roo fl. Caution stellen konnen, und auf die Schäferei selbst 
aufziehen müssen, Mittwoch den lo. Jan. 1810. Nachmittags um 1 Uhr auf dem Nathhaus zu Uns- 
tertürkheim einfinden, und die weitere Conditionen vernehmen. Den 233. Dec. 1809. 
Oberamt Cantstatt. 
Wannenthall. Da die unterm 7. vor. Mon. vorgenommene Verleihung der herrschaftlichen 
Schaafweide zu Wannenthal, auf welcher 70 Stük aufgeschlagen werden dürfen, Per Deer. d. d. 20. 
Nov. allergnädigst nicht genehmigt worden ist, so wird die wiederholte Verleihung dieser Schaafwei- 
de auf die 2 Jahre von Lichtmeß 1810 — 1812. bis Dienstag den 16. Jan. 1810. Vormittags 0 Uhr 
in dem Wohnhauß des herrschaftl. Beständers zu Wannenthal vorgenommen werden, wo sich die 
Liebhaber mit obrigkeitlichen Attestaten über Prädicat und Vermdgen versehen, einfinden wollen. Den 
12. Dec. 1809. Kreissteueramt Rottenburg und Cameralverwaltung Ebingen. 
. Biberach. Alle aus der hiesigen Stadt, so wie den Amts= und den in das hiesige Oberame 
gehbrigen gutsherrlichen Orten mit oder ohne Erlaubniß abwesenden Conseriptions-Pflichtige, mit 
Einschluß der bisher Eremren, werden hiemit aufgefordert, sich wegen der bevorstehenden Conserip- 
tion zu Ende des Jannars ganz unfehlbar in ihrer Heimath einzusinden, bei ihren Ortsvorgesezten 
zu melden, und des Weitern zu gewärtigen, widrigenfalls sie die aus ihrem Auöbleiben entstehenden 
Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben. Zugleich werden alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten ge- 
ziemend ersucht, die in ihren Amtöbezirken sich aufhaltende Conserlptionspflichtige des Oberamts Bi- 
berach in ihre Heimat zu weisen. Den 27. Dec. 1809. Kdn. Oberamt. 
Cantstadt. Am z. Febr. 1810. wird die Conseription in disseitigem Oberamt ihren Anfang 
nehmen. Es werden daher sämtliche nach den neuern Gesezen der Conscription unterworfene Subje- 
lecte aufgefordert, sich zu gedachter Zeit in ihrem Heimwesen einzufinden widrigenfalls sie sich die 
Folgen, die aus ihrem Ungehorsam entspringen würden, selbst zuzuschreiben haben. Den 27. Decbr. 
— Kdn. Oberamt. 
Herrenberg. In der Mitte Januar 1810. wird die Conseription in hiesigem Oberamt den 
Anfang nehmen. LEe Verden deswegen alle von hiesigem Stadt und Amr abwesende Conseriptions= 
pflichtige aufgefordert, um gedachte Zeit unfehlbar allhier sich einzufinden, diejemge obrigkeitliche Be- 
horden aber, in deren Bezlirk sich Conseriptionspflichtige von hiesigem Oberamt befinden sollten, ge- 
ziemend ersucht, dieselbe auf obermeldten Termin in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 2z. Dec. 
1809. · - Koͤn. Oberamt. 
Nekarsulm. Saͤmtliche abwesende Kantonisten des disseitigen Oberamts werden anmit aufge- 
fordert, sich bis den 18. Febr. unfehlbar bei der Conscription einzufindent widrigenfalls sie nebeu der 
Confiscatton ihres Vermögens mit dem Verlust ihres Bürger= und Unterthanenrechts bestraft werden. 
Auch wollen diejenige Obrigkeiten, in deren Amtöbezirk sich Conscriptionspflichtige aus disseitigem 
HOberamt aufhalten, dieselben in ihr Heimwesen zuräkweisen. Den 22. Dec. 1800. K. Oberamt.
	        

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