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Geheime Mächte - Internationale Spionage und ihre Bekämpfung im Weltkrieg und heute.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Geheime Mächte - Internationale Spionage und ihre Bekämpfung im Weltkrieg und heute.

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1812
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
7
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1812
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Geheime Mächte - Internationale Spionage und ihre Bekämpfung im Weltkrieg und heute.
  • Title page
  • Meinem Vaterland zur Warnung.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • I. Geschichtliche Entwicklung.
  • II. Kriegsvorbereitung.
  • III. Kriegsausbruch.
  • IV. Kriegsnachrichtendienst in den neutralen Ländern.
  • V. Auf den Kriegsschauplätzen.
  • Allgemeines.
  • Der russische Kriegsschauplatz.
  • Der Balkan.
  • Die Türkei.
  • Österreich-Ungarn.
  • Der westliche Kriegsschauplatz.
  • VI. Im Heimatgebiet.
  • VII. Die Ergebnisse.
  • VIII. Nach dem Kriege.
  • IX. Spione und Landesverräter.
  • X. Rückblick und Ausblick.

Full text

Kriegsnachrichtendienst in den neutralen Ländern 61 
sächlichsten Mitarbeiter waren der Bankier Georges Clairin, der Groß- 
industrielle Breuvart und der Prokurist Dreyfus, von Schweizern der 
Direktor der Reitschule in Bern, eine Anzahl Schweizer Kaufleute und 
der Inhaber einer Auskunftei, ferner Angestellte in Schweizer Hotels, 
die als Briefvermittler dienten und die Briefschaften der Hotelgäste nach 
Nachrichten über Deutschland durchsuchten. Diese Gruppe machte auch 
den Versuch, die Longawerke bei Rheinfelden zu zerstören, durch Brand- 
bomben nach Deutschland bestimmte Eisenbahnzüge zu vernichten und 
Gift in die Wagen zu streuen, die Vieh aus der Schweiz über die deutsche 
Grenze transportieren sollten. Der Betrieb auf Schweizer Boden ging 
so dreist vor sich, daß er nicht lange geheim bleiben konnte. Die Leiter 
des Unternehmens wurden verhaftet, Graf Mougeot selbst gegen Ehren- 
wort aus der Haft entlassen. Unter Bruch desselben flüchtete er auf 
das französische Ufer des Genfer Sees, von wo er seine Tätigkeit 
fortsetzte. 21 seiner Mitarbeiter standen im Mai 1918 vor Schweizer 
Gerichten, darunter der Berner Rechtsanwalt Dr. Rudolf Brüstlein, 
der nach der Flucht des Grafen Mougeot die Leitung übernommen hatte. 
Eine Anzahl der Angeklagten erhielt wegen ihrer gleichzeitig gegen die 
Schweiz ausgeübten Spionage langjährige Zuchthausstrafen. 
Eine zweite Gruppe, die von Genf aus geleitet wurde, stützte sich nur 
auf Schweizer Staatsangehörige. Ihre Fäden liefen bei dem französi- 
schen Militärattaché in der Hand von dessen Adjutanten zusammen. 
Im Jahre 1917 führte die Postüberwachung in Deutschland zu der 
Feststellung, daß auf Jeitungen, die von Deutschland nach der Schweiz 
gingen, Spionagemitteilungen außerordentlich wichtigen Inhalts mit 
chemischer Tinte befördert wurden. Die zuerst aufgefangene Lieferung 
trug die Nummer 79, so daß bereits 78 Meldungen ungehindert in die 
Hände des Feindes gelangt waren. Nachdem die Adresse der Sendungen 
bekannt war, gelang es, die in kurzen Zeitabständen folgenden weiteren 
Berichte abzufangen. Aber erst durch langwierige Nachforschungen ge- 
lang es, die Organe des feindlichen Nachrichtendienstes zu ermitteln. 
Es waren ein Gerichtsassessor a. D. Dr. Roß in Frankfurt am Main 
und zwei Militärpersonen, von denen die eine an der Wesifront, die 
andere im Telegraphenamt in Mainz für den französischen Nachrichten- 
dienst tätig waren. Diese drei wurden zum Tode verurteilt. Ihre Ver- 
führer und Mittelsleute in Genf erhielten durch Schweizer Gerichte 
Gefängnisstrafen.
	        

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