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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1812
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
7
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1812
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)
  • Title page
  • Blank page
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • (No. 318.) Traktat zwischen Preußen und seinen Alliirten eines, und Frankreich andern Theils. Unterzeichnet zu Paris, den 20sten November 1815. (318)
  • (No. 319.) Convention zur Regulirung der Zahlung der den verbündeten Mächten von Frankreich zu leistenden Geld-Entschädigung; geschlossen in Gemäßheit des vierten Artikels des Haupt-Traktats Vom 20sten November 1815. (319)
  • (No. 320.) Convention, geschlossen in Gemäßheit des fünften Artikels des Haupt-Vertrages, über die Besetzung einer Militair-Linie in Frankreich von einer alliirten Armee. Vom 20sten November 1815. (320)
  • (No. 321.) Convention, geschlossen in Gemäßheit des neunten Artikels des Haupttraktats, in Betreff der, aus der Nichterfüllung des neunzehnten und folg. Artikels des Traktats vom 30sten Mai 1814, zwischen Frankreich an einem und Oesterreich, Preußen und Rußland und deren Bundesgenossen am andern Theile herrührenden Forderungen. Vom 20sten November 1815. (321)
  • (No. 322.) Traktat zwischen Preußen, Oesterreich, Großbritannien und Rußland, geschlossen zu Paris, den 20sten November 1815. (322)
  • (No. 323.) Besitzergreifungs-Patent wegen der Stadt Saarbrücken und der übrigen von Frankreich durch den Friedens-Traktat vom 20sten November 1815. abgetretenen Gebiete, Oerter und Plätze. (323)
  • (No. 324.) Besitzergreifungs-Protokoll wegen der Städte Saarbrücken und St. Johann und der dazu gehörigen Landgemeinden. (324)
  • (No. 325.) Besitzergreifungs-Protokoll wegen der Stadt und Festung Saarlouis, und der übrigen von Frankreich durch den Friedens-Traktat vom 20. November 1815. abgetretenen Gebiete, Oerter und Plätze des Moseldepartements. (325)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)

Full text

152 Das hellige römische Reich deutscher Nation. 
und das Unrecht gehaßt, darum sterbe ich im Elende.“ (Dilexi justitiam 
et odi iniquitatem; propterea morior in exilio.) Von ihm war aber 
in der That für die gerechte Sache, die Freiheit der Kirche, der Sieg 
erfochten worden; denn die Besten aller Nationen hatten die Gerechtig- 
keit dieser Forderung anerkannt und hielten an ihr fest, wie sehr sich 
auch alle Dinge verwirrten. Gregors Nachfolger war Viktor III., der 
nach fünfzehn Monaten starb, worauf Urban II. gewählt wurde. Ihm 
gelang es, den Herzog Welf V. (den Dicken) mit der verwittweten 
Mathilde zu vermählen (1089), so daß die dem Kaiser feindliche Macht 
in Italien und Deutschland Zusammenhang bekam. Nun griff Heinrich 
die Gräfin Mathilde mit Nachdruck an, wurde aber durch die Empörung 
seines ältesten Sohnes Konrad wieder abgezogen; denn diesen hatten die 
Lombarden bewogen, sich zum Gegenkönig aufzuwerfen. Er hatte jedoch 
wenig Glück; die Lombarden bekamen des immer geldbedürftigen Königs 
satt und er starb 1101 in Verachtung. Papst Urban II. starb 1099, 
der Gegenpapst Klemens 1100, und der Kaiser schien anfangs geneigt, 
sich mit dem rechtmäßigen Papste Paschal II. auszusöhnen, erhob aber 
bald darauf wieder einen Gegenpapst. Denn er hatte in Deutschland 
die Oberhand gewonnen; die Ehe der Mathilde und des Welf dauerte 
nur bis 1095 und endete in vollem Unfrieden; nun traten die Welfen 
wieder auf die Partei des Kaisers, und ihnen folgte Berthold von Zäh- 
ringen, der unabhängiger Herzog wurde und die mittlere und westliche 
Schweiz bekam, während Friedrich von Hohenstaufen Herzog von dem 
noch übrigen Stücke Schwabens blieb. 
Verrath des Kaisersohnes Heinrich. 
Deutschland ermüdete allmählig, und obwohl Heinrich sich mit Pa- 
schal II. nicht versöhnte, kam doch 1103 ein allgemeiner Landfriede zu 
Stande. Aber schon im Jahre 1104 empörte sich Heinrichs jüngerer 
gleichnamiger Sohn, trotz dem, daß er seinem Vater eidlich Treue gelobt 
hatte. Ohne Zweifel gedachte der junge Mensch auf diese Weise die 
Krone für sich zu retten, da unter Heinrich IV. an keine Versöhnung 
mit der Kirche zu denken war. Das folgende Jahr lockte er seinen Vater 
auf die Burg Beckelheim bei Kreuznach und nahm ihn gefangen, obwohl 
er abermals mit Eiden gelobt hatte, in keiner Weise die Person seines 
Vaters und Königs anzutasten. Ein Reichstag zu Mainz setzte Hein- 
rich IV. ab, sein Sohn nahm ihm alles Gut, bielt ihn gefangen und 
behandelte ihn so hart, daß er sich weder baden noch den Bart abnehmen 
durfte. Es gelang dem alten Manne zwar seiner Haft zu entrinnen, 
er kam nach Lüttich, brachte wieder ein Heer zusammen, starb aber den 
7. August 1106, als eben eine Schlacht bei Aachen unvermeidlich schien. 
Sein Sarg blieb einige Zeit auf einer Maasinsel stehen, und ein Ein-
	        

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