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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1817
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
12
Publishing house:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1817
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Full text

#G## 
Zwlefalten. In Gemäßheit hohen Dekrets vom 8. Mal d. IJ. soll mit der herrschaftlichen 
Siegelei zu Zwiefalten, deren Bestand auf den #. Merz !818. zu Ende geht, eine weitere Verlei- 
dung auf c Jahre und auch ein Verkaufs-Versuch vorgenommen werden. Dazu gehören: Die 
Jiegelhütte samt angebauter Wohnung, zunächst Zwiefalten, an der bandstraße gelegen, mit 2 Brenn- 
DOesen, besonderer Stallung, Scheuer K., 20 Mg. à Bri. 27 34 Rtb. Aeker an einem Stük, 7 Mrg. 
à ½ PBrt. 2 Rih. Wiesen und à ½2 Vrt. 74 34 Rtb. Hanfland. Die erforderliche Kabrniß zum Be- 
trieb des Gewerbes wird mit abgegeben. Die Verhandlung geht Montags, den 16. Juni Vormite 
tags 0 Uhr, in dem Kameralamtlichen Geschans Zimmer vor sich, und haben die Pacht oder Kaufs- 
Liebhaber gerichtliche, oberamtlich gesiegelte Zeugnixe über Prädikat und Vermögen beizubringen, wo- 
bei bemerkt wird, daß bei der Verleihung eine Kaution, die das anderthalbfache des Bestandgelds aus- 
macht, eingelegt werden müße, zum Aufstreich eim Verkauf aber ein Vermögen von weniastens 
6ooo fl. erforderlich sen. Das Nahbere kann jeden Montag und Freitag beim Kameralamte in Erkah- 
rung gebracht werden. Den 16. Mai 1877. Königl. Kaweralamt Zwiefolten. 
Zwi falten. Auf den Grund hohen Dekrets vom s. Mal d. J. verkauft das Kameralamt 
den sogenannten innern Brühl zunächst Iwiefalten, bentehend in 4 Morgen o ½ Rr. Wiesen mit 
einer Mauer umfan, en, im Ganzen und Theilweise. Der öffentliche Aufstreich gebt Mutwoch den 
16. Juni, Vormittags 7 Uhr auf dem Dlaze vor sich, wobei sich die #iehaber einfinden wollen. 
Den 16. Mati 1817. Königl. Kameralamt Zwiefalten. 
Alte shausen. Bis Donnerstag den 19. Juni wird die im Schloßgarten dabier bisher auf- 
gestellt gewesene Orangerie tbellweise oder im ganzen, wie sich Liebhaber finden, öffentlich versleigert 
werden. Dieselbe befteht aus etlich und v0 schönen gut gehaltenen Pomeranzen, Citronen und Lordeer- 
bäumen, walche sämtlich in Silberölsarb angestrichenen mit Eisen beschlagenen Kübeln von eichen 
Holz befindlich sind. Ein gro er Thell der leztern ist erst im vorigen Jahre ganz neu gefertigt 
worden. Außerdem werden auch noch 12 Stük Feigenbäume und elne große Anzadl verennirender 
Oflanzen und erotischer Gewächse verkou' werden, und find die Kaufeliebdaber eingeladen, sich an 
obigem Tag Vormittags lo Uhr im Schloßgarten dahier bei der Kauts-Verhandlung einzußinden. 
Den :. May 1817. ' oͤnigl. Kameralamt. 
Münster. Die Kommun-Schaafwalde zu Münster, deren Bestand auf Michaclis d. J. zu 
Ende gebt, wird am Dier stag den 3. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, auf dem Rothhause zu Kann- 
stadt auf fernere drei Jahre verliehen werden. Die Watde ist zu goo Stück Schaaten berechtigt, und 
der Beständer hat eine Kaution von Z3oo fl. baar Gald zu leisten, dagegen aber auch freie Wohnung, 
und Stallung zu geniessen. Die Bestandsliebhaber müssen sich am Tage der Verleibung mit obrig- 
keitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen ausweisen. Kannstadt den 16 Mai 1817. 
"6 Kônigl. Oberamt. 
Mühlhausen am Neckar. Die Commun-Schaafwaide zu Mühlhaufen am Ncckar wird am 
Dienstag den 3. Juni d. J. Morgens 20 Uhr auf dem Rathbause zu Konnsiadt auf fernere 3 Jahre 
von Michaelis 1817 bis 20 verliehen werden. Die Waide erträgt 2—5 Stük, wovon der Beständer 
235 Stük und die frevherrlich von Palmische Gutsberrichaft do Stük cins# lagen darf, auch hat der 
Bestänrer freye Wobnung und Stallung zu geniefen. Die Bestands kiebbaber müßen sich mit ob- 
rigkeitl. Zeugnißen über Kräpkkat und Vermögen ausweisen. Den 10. Mai 16.yF. 
« Koͤnigl. Oberamt. 
Murrhard. Die Benutung des hiesigen Herrschaftlichen Scháferei Guts, bestehend aus 
44 Morgen der besten Gärten und Wiesen und 3 Sckaatscheuren, zur Ueberwinterung von 1200 
Stäk Schaafen hinreickend, soli vermög Königl. Befehls vom 6. Mai d. J. an den Meiß bietenden im 
Aufftreich salvs Hatiticitione auf 3, 6 oder Jahre verpachtet, zugleich aber auch ein Versuch zum 
Verkauf sowohl der Güter alt Gebude gemacht werden. Do wir nun zu diesen beiderlei Verdand= 
lungen den Termir auf Mittwoch den 23. Mai d. J. anberaumt boben, so werden die Liebhaber, 
welche täglich beim Kameralamt Murrhardt die weitein Verleihungs und Verkaufs-Bedungungen
	        

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