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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1820
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
15
Publishing house:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1820
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Full text

14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
— 253 — 
Mißbrauch von Narcoticis, betäubende Geräusche, blendendes Licht) dem Aus— 
bruche der Epilepsie vorausgegangen? 
Sind die epileptischen Anfälle nach einer Erkrankung des Gehirns, des Rücken— 
marks oder des peripherischen Nervensystems, oder nach irgend einer anderen 
Localerkrankung, oder nach einem Allgemeinleiden entstanden? 
Fanden von Seiten des Kranken sexuelle Excesse statt? War er insbesondere der 
Onanie ergeben? 
Gehen den epileptischen Anfällen entfernte oder nahe Vorboten voraus? Bejahenden 
Falls, in welcher Weise äußern sich dieselben? Aeußern sich die Vorboten in 
jedem einzelnen Anfalle auf dieselbe Weise? Folgen den einmal aufgetretenen 
Vorboten jederzeit auch Anfälle? 
In welcher Weise äußern sich die Anfälle selbst in ihrem Beginne und in ihrem 
weiteren Verlaufe? 
Gleichen sich die einzelnen Anfälle jederzeit untereinander, oder weichen sie von 
einander ab? Wechseln völlig entwickelte Anfälle mit leichteren unentwickelten ab? 
Wie lange dauert ein Anfall? Ist die Dauer des einzelnen Anfalls stets dieselbe? 
Wie ist der Zustand des Kranken nach Ablauf des Krampfanfalls beschaffen? 
Treten nach dem Anfalle Zeichen einer geistigen Störung auf? Bejahenden Falls, 
in welcher Weise äußern sich, und wie lange dauern dieselben? 
Zu welcher Zeit pflegen die einzelnen Anfälle einzutreten? Geschieht solches über— 
wiegend oder ausschließlich bei Tage? Oder überwiegend oder ausschließlich bei 
Nacht? 
Hängt der Eintritt der Anfälle mehr von äußeren, zufälligen Umständen ab, oder 
erfolgt derselbe vorwiegend spontan? 
Treten die Anfälle vereinzelt oder in Anfallsgruppen vereinigt auf, im letzteren 
Falle, aus wie viel Anfällen besteht eine solche Gruppe und wie lange dauert 
dieselbe? 
Wie oft kehren die einzelnen Anfälle, beziehentlich die Anfallsgruppen wieder? 
Welches ist die längste bisher beobachtete Pause zwischen zwei Anfällen? 
Wie ist der habituelle Zustand des Kranken in den anfallsfreien Zeiten beschaffen? 
Traten bisher in diesen Zeiten bei dem Kranken vorübergehende Zustände von 
Frresein auf? Bejahenden Falls, in welchen Formen äußerten sich dieselben und 
wie oft sind sie bei ihm beobachtet worden? 
Sind bei dem Kranken seit Beginn der Epilepsie intercurrirende acute oder 
chronische Krankheiten eingetreten? Haben dieselben auf den Verlauf der Epilepsie 
einen Einfluß ausgeübt und welchen?
	        

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