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Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
staatshandbuch_sachsen_weimar_eisenach
Title:
Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlaus Nachfolger
Document type:
Monograph
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Staatseinrichtungen des Großherzogthums.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Ministerialdepartements mit ihren Verwaltungszweigen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das Departement des Kultus.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Volksschule.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Sonstige Anstalten zur elementaren Bildung und Erziehung der Jugend.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Taubstummen- und Blindenanstalt zu Weimar.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach
  • Title page
  • Inhaltsübersicht
  • Erklärung der Zeichen und Abkürzungen.
  • Genealogie des Großherzoglichen Hauses.
  • Seine Königliche Hoheit Carl-Alexander August Johann, regierender Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • A. Kinder.
  • B. Vatersbruders-Kinder.
  • Großherzoglicher Hausorden der Wachsamkeit oder vom weißen Falken.
  • Großmeister.
  • Ordens-Kanzler.
  • Ordens-Sekretär.
  • Ordensinhaber.
  • Sonstige Dekorationen (Medaillen , Ehrenzeichen).
  • Adjutantur seiner königlichen Hoheit des Großherzogs.
  • General-Adjutant.
  • Flügel-Adjutanten.
  • Hofstaat.
  • Hofstaat seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.
  • Nachgelassener Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der hochseligen Frau Großherzogin Wilhelmine Maria Sophie Louise.
  • Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Frau Erbgroßherzogin.
  • Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Erbherzogs.
  • Hofstaat Seiner Hoheit des Prinzen Bernhard Heinrich.
  • Hofstaat Seiner Hoheit des Prinzen Herrmann.
  • Großherzogliches Carl Friedrich-Damenstift zu Großcromsdorf.
  • Gesandte auswärtiger Staaten am Großherzoglichen Hofe.
  • Reichseinrichtungen.
  • Vertretung des Großherzogthums im Bundesrath.
  • Vertretung des Großherzogthums im Reichstag.
  • Reichsanstalten im Großherzogthum.
  • Das Großherzogliche Militär-Kontingent.
  • Reichs-Verkehrsanstalten.
  • Staatseinrichtungen des Großherzogthums.
  • Der Landtag.
  • Staatsministerium (Gesammtministerium).
  • Präsidialreservate des vorsitzenden Staatsministers.
  • Redaktion des Regierungsblattes.
  • Die Ministerialdepartements mit ihren Verwaltungszweigen.
  • Departement des Großherzoglichen Hauses und der Finanzen.
  • Das Departement der Justiz.
  • Das Departement des Kultus.
  • Das Departement selbst.
  • Die evangelische Landeskirche.
  • Die römisch-katholische Kirche.
  • Jüdischer Kultus.
  • Volksschule.
  • Schulämter, Bezirksschulinspektoren, Lehrer.
  • Anstalten zu Gunsten der Volksschullehrer.
  • Die Volksschullehrer-Seminare.
  • Sonstige Anstalten zur elementaren Bildung und Erziehung der Jugend.
  • Die Taubstummen- und Blindenanstalt zu Weimar.
  • Allgemeine Waisenversorgungsanstalt zu Weimar.
  • Das Falksche Institut für verlassene oder verwahrloste Kinder.
  • Die höheren Lehranstalten.
  • Sonstige Anstalten der Wissenschaft und Kunst.
  • Departement des Aeußeren und Inneren.
  • Zusammenstellung der Orte und Ortsbehörden des Großherzogthums, nach Verwaltungs- und Gerichtsbezirken geordnet.
  • Zur Disposition und auf Wartegeld stehende Hofdiener, Staatsdiener und Lehrer.
  • In Ruhestand versetzte Hof- und Staatsdiener, sowie Geistliche und Lehrer.
  • Charakterisirte Personen, welche dem Großherzoglichen Hof- oder Staatsdienst nicht angehören.
  • Anhang.
  • Lage und Flächengehalt des Großherzogthums.
  • Bevölkerung des Großherzogthums.
  • Bevölkerung der Bezirke der Landes-Justizkollegien.
  • Sparkassen.
  • Verzeichniß der Großherzoglichen Kammergüter mit Angabe ihres Flächengehaltes an Artland etc. und ihrer dermaligen Pachtinhaber.
  • Höhenbestimmungen im Großherzogthum Sachsen.
  • Nachtrag, Veränderungen, die während des Druckes eingetreten, sowie Ergänzungen und Berichtigungen enthaltend.
  • Ortsregister.
  • Personenregister.

Full text

— 16 — 
Nah den Borfchriften deffelben foll der Hegel nach jedes taubflumme und jedes blinde 
Kind aht Jahre lang der Anftalt angehören. Die Durdhflihrung diefes Grundjates 
wird durch Strafen und Zwangsmittel gefichert, mit denen gegen Eltern oder Erzieher 
vorgefchritten werden kann, welche ein vierfinniges Kind ohne genügenden Grund der 
Anflolt vorenthalten. Der Eintritt in die Anitalt erfolgt nah dem Nachtrage vom 
17. November 1886 (Reg.-Bl. ©. 279) ein Jahr um das andere zu Oftern für die- 
jenigen Kinder, die bis zu den betreffenden Oftern mindeftens das jechste Lebensjahr 
vollendet haben oder bis Ende April deffelben Jahres vollenden. 
Die für die Aufnahme und den Unterhalt der Kinder in der Anftalt erforber- 
lihen Leiftungen — Ausftattung, Pflegegeld u.f.w. — find von den Eltern oder den 
fonfligen alimentationspflihtigen Verwandten und im Fall ihres Unvermögend von 
den betreffenden Schulgemeinden aufzubringen. Wird die Gemeinde dadurch überlaftet,. 
fo ift ein angemeffener Theil der Leiftung oder nach Umftänden die ganze Leiftung auf 
die Staatslafle zu übernehmen. 
Sig: Kaiferin Augufla-Straße Nr. 17. 
Direltor. 
Üriedrih Langlot -. 
Tanbftnmmenlehrer. 
Eduard Kuöfler. Carl Bedhftein. Ostar Prüfer. 
Blindenlchrer. 
Dürgerfchullehrer Carl Unrein. Ernft Wunder. 
Rebenlehrer. 
Kammermufifus Rudolph Branco für Violinunterriht. Wilhelm 
Beltner für Korbflehten. Zaubftummentehrer Prüfer für Handfertig- 
feitSunterriht. Schneider Gottihalg für Unterricht im Schneidern. 
Lina Zeh für weibliche Handarbeit. 
Nechnungsführer: Minifteriallaffirer, Nath Böhmel. 
Allgemeine Waifenverforgungsanftalt zu Weimar. 
Herzog Wilhelm Ernft gründete 1713 zu Weimar eine öffentliche Anftalt, um 
verlafiene Waifen tn einem befonderen Haus aufzunehmen und ihnen Nahrung, Kleider, 
Afege und religiöfe Erziehung zu gewähren. Sm Jahre 1715 murden die erften 
12 Waifen darin aufgenommen; im Sch 1727 betrug die Bahl derfelben 19, im 
Sabre 1774: 30, im Jahre 1783: 37. Privatvermäkhtmiffe vermehrten die Kräfte der 
Anftaolt. Indeffen hatte die Erfahrung ergeben, daß die gögringe aus dem Wailen- 
baus unbrauchbar flir Häusliche Seihäfte und oft fieh an Seele und Leib in die Welt 
traten. Das Baijenhaus wurde daher 1784 geichloffen und eine neue, im Wejent- 
lichen noch jettt beftehende Einrichtung, um melde fidy die am 18, Februar 1801 und 
15.-November 1826 verftorbenren Oberkonfiftorialräthe Weber und Dr. Günther be- 
fondere Berdienfte erworben haben, trat an die Stelle der früheren. Die Weimarifche 
Anfalt bat fih auch auf den SJenaifhen Kreis (1811) und auf den Neuftädter Kreis 
(1816) ausgedehnt. 
Zu dem Waifeninftitut in Eifenah ITegte Herzog Johann Georg ben erften 
Grund durh Erridtung eines Spinn- und Arbeitshaufes 1694 (welches 1715 an 
40 Baifentinder enthielt) md eines ar befien Stelle ermeiterten Niaifenhaufes 1717 
(eingeweiht am 18. Juli 1721). Diejes beftand bis 1784; von da an trat auch bort 
zu gleihem Bwede diefelbe Einrichtung ein, wie bei dem Maifeninftitut zu Weimar. 
Beide Anftalten wurden fodaın, um eine gleihmäßigere Benugung und Ber- 
tbeilung der durch fie gebotenen Wohlthaten zu erreichen, als bejondere Anftalten auf- 
gehoben, in eine Waifenverjorgungsanftalt für alle Theile des GroßherzogtHums durd) 
tatut vom 14. November 1843 (Meg.-Bl. S. 159 ff.) veremigt und au auf die 
jüdifhen Waifen ausgedehnt.
	        

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