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Die Geschichte Württembergs.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Geschichte Württembergs.

Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • §. 12. Allgemeiner Ueberblick.
  • §. 13. Graf Eberhard II., der Greiner und Ulrich IV.
  • §. 14. Eberhard II., der Greiner. Kampf gegen die Schlegler und Städte. 1366 - 1392.
  • §. 15. Rückblick. Verhältnisse und Zustände in Staat und Gemeinde.
  • §. 16. Fortsetzung. Rückblick. Verhältnisse und Zustände in der Kirche.
  • §. 17. Fortsetzung. Rückblick. Landplagen. Der große Judenmord.
  • §. 18. Graf Eberhard III., der Wilde, 1392 - 1417 und Graf Eberhard IV. 1417 - 1419.
  • §. 19. Württemberg bis zur Theilung. Die Vormundschaft der Gräfin Henriette. Die Grafen Ludwig der I. und Ulrich V. 1419 - 1441.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

8. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschast. Die Eiuführung des Christenthums. 5 
Land der Alemannen vom Main bis zur Murg, Enz und Rems wurde von den 
Franken besetzt. Der südliche Theil bis zu den Alpen begab sich in den Schutz 
des Ostgothenkönigs Theodorich des Großen. So war nun Alemannien in zwei 
Theile getheilt. Der eine war von den Franken besetzt, der andere von den Ale- 
mannen. An den Grenzen vermischten sich betde Stämme. 
Von den Franken wurden die Alemannen mehr als Bundesgenossen 
denn als Unterthanen angesehen. Sie behielten ihr eigenes Volksrecht und ihre 
eigenen Herzoge, z. B. die Brüder Leutharis und Butilinus, die im Jahr 
552 nach Italten zogen, unter dem Vorwand, den Ostgothen zu helfen, eigentlich 
aber, um Italien auszuplündern. Der größte Theil ihres 75000 Mann starken 
Heeres wurde von dem griechischen Feldherrn Narses vernichtet. 
Chlodwig hatte durch Kriegsmacht, Hinterlist und Mord die Grenzen seines 
Reiches weit ausgedehnt. Auf seiner Dynastte ruhte kein Segen. Seine Nach- 
folger, nach Chlodwigs Großvater Mervei, Merowinger genannt, waren 
meist schwache Männer nach Körper und Geist, so daß die Hauptsache der Re- 
gierung den Hausmeiern (major domus) zufiel, deren Geschäft ursprünglich 
in der Verwaltung der königlichen Krongüter bestand. Diese Hausmeler waren 
kräftige, energische Männer und schon Pipin von Heristal (1714) und 
dessen Sohn Karl Martell (Schlacht gegen die Araber bel Tours und Poitiers 
732, 1 7410 hatten die Zügel der Regierung in Franken mit starker Hand ge- 
führt. Pipin der Kleine lleß bei Papst Zacharlas anfragen, wer den Thron 
zu besitzen verdiene, der, welcher die Königsgewalt, oder der, welcher bloß den 
Königstitel habe. Der Papst gab eine für Pipin günstige Antwort. Dieser 
hlelt eine Reichsversammlung zu Soissons, wo der letzte Merowinger, 
der blödsinnige Childerich III., abgesetzt und in ein Kloster verwiesen wurde. 
So war Pipin der Kleine zum König der Franken gewählt und auf 
den Schild erhoben, 752. Das Regierungsprinzip, das Karl der Große 
aufstellte und durchführte, alle deutschen Stämme zu einer durch Ver- 
fassungen und Gesetze verbundenen Gesammtnation zu verei- 
nigen, trat aber schon bei seinem Vater und Großvater hervor. Die Alemannen 
sahen wohl ein, daß es damit auch um ihre Freiheit und Selbständigkeit, die 
unter dem Regimente der Merowinger beinahe gar nicht beschränkt worden war, 
geschehen sei und empörten sich. Im Jahr 741 machten sie sich unter ihrem Herzog 
Theutbald (Theobald) ganz unabhängig von den Franken. Karl Martell war 
vorher schon gegen sie gezogen, hatte aber nichts ausrichten können. Als sie nun 
(745) sogar in's Elsaß einfielen, rückte Karlmann, Plpins Sohn, in Ale- 
mannien ein, versammelte die Großen des Stammes in Cannstatt auf der Mal- 
stätte, ließ sie binden und gefangen wegführen. Andere Aufständische wurden 
hingerichtet. Die vollständige Unterwerfung der Alemannen gelang erst lm Jahr 
748, wo Pipin der Kleine den letzten alemannischen Herzog Lantfried II. ge- 
fangen nahm und absetzte. So wurde nun das ganze Land eine Provinz des 
großen Frankenreichs und wurde, statt durch eingeborene Herzoge, durch 
königliche Kammerboten verwaltet. 
Die fränkische Herrschaft brachte den Alemannen nicht bloß die politische 
Knechtschaft, sondern auch die Freiheit des Christenthums. Chlodwig und 
mit ihm 3000 seiner Krieger hatten nach der Schlacht bei Zülpich sich taufen 
lassen. Unter seinen Nachfolgern fand das Christenthum immer mehr Eingang
	        

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