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Die Geschichte Württembergs.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Geschichte Württembergs.

Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 52. Allgemeiner Ueberblick.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • §. 52. Allgemeiner Ueberblick.
  • §. 53. König Friedrich I. Die napoleonischen Kriege. 1803 - 1816.
  • §. 54. König Wilhelm. Der Anfang seiner Regierung. Das Hungerjahr 1817. Die landständische Verfassung. 1816 - 1819.
  • §. 55. König Wilhelm. Fortsetzung. 1819 - 1864.
  • §. 56. Der schwäbische Dichterkreis.
  • §. 57. König Karl. Der deutsche Krieg. 1864 - 1866.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

8. 52. Allgemeiner Ueberblick. 195 
Klagen waren gerecht und das bekämpfte Regierungssystem hatte große Gebrechen. 
Statt aber diesen Mängeln abzuhelfen, vereinigten sich die Regierungen unter 
Preußen und Oesterreich zu neuem, verstärktem Widerstand und machten dadurch 
die Kluft zwischen Regierungen und Volk nur noch tiefer und weiter. 
Während in einzelnen Staaten alle Spuren konstitutioneller Freiheit zer- 
stört und verwischt wurden (man denke nur an die Absetzung der sieben Göttinger 
Professoren: Gebrüder Grimm, Dahlmann, Gervinus, Ewald 2c.1), regte sich in 
andern Staaten ein neuer Geist. Unser Landsmann Paul Pfitzer deutete 
schon 1831 an, daß Preußen die Leitung der deutschen Stämme zu übernehmen 
habe, und daß es das heiligste Recht einer Nation sei, eine solche zu sein und als 
solche anerkannt zu werden. Die deutsche Einheit bahnte sich auf dem Wege der 
Handelsinteressen an; Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und Preußen 
schloßen 1833 einen Zollverein, dem bald noch andere Staaten beitraten. Met- 
ternich erkannte darin sogleich „eine für den deutschen Bund und für Oesterreich 
höchste nachtheilige, unheildrohende Erscheinung.“ Aber Metternich sollte noch 
eine ganz andere „unheildrohende Erscheinung“ erleben! 
Die Februarrevolution in Paris (1848) wirkte zunächst auf 
Deutschland und zwar auf das Grenzland Baden. Hier war die Menge 
schon im Jahr 1847 durch die radikalen Häupter Hecker und Struve entzündet 
worden. Baden glaubte mit der Fahne des Fortschritts und der Neugestaltung 
Deutschlands voranzlehen zu müssen. Man schickte Petitionen an die gerade ver- 
sammelten Landstände und verlangte Preßfreiheit, Schwurgerichte, Bürgerwehr 
und ein deutsches Parlament, das dem Bundestag als Vertretung des Volkes zur 
Seite stehen sollte. Die Regierung gewährte alles; ihr folgten andere süddeutsche 
Staaten; die Häupter der liberalen Partel wurden in die Ministerien gewählt 
und bald wimmelte ganz Süddeutschland von „Märzministern“. Viele Mißbräuche 
wurden abgeschafft; die Regierungen schickten 17 Vertrauensmänner zur Be- 
rathung einer neuen Bundesverfassung in den Bundestag nach Frankfurt. 
Am 13. März 1848 brach in Wien die Revolution aus, die Oester- 
reich tief erschütterte. Dem Minister Metternich hatte seine Stunde ge- 
schlagen. Sein Grundsatz war gewesen: „Wenn es nur uns noch aushält, mag 
auch die Nachkommen die Sintflut bedecken“. Aber es hielt ihn nicht mehr 
aus. Die Ungarn und Tschechen empörten sich; Plünderungen, Zerstörungen 
und rohe Pöbelercesse kündigten die Auflösung der alten Ordnung an. 
Metternich floh nach England; der Kaiser bewilligte alle Forderungen: Preßfrei- 
heit, Bürgerwehr, Verfassung. — In Berlin kam es zu blutigen Barrikaden= 
kämpfen; das neue liberale Ministerium gab den Volkswünschen nach und eine 
Proklamation des Volks sprach schon von einem „König der Deutschen“. 
In Frankfurt wurde in dem Vorparlament ein Fünfziger-Aus- 
schuß gewählt, welcher das Reichsparlament oder die deutsche Natio- 
nalversammlung einberufen sollte. Diese wurde, aus 600 Männern beste- 
hend, am 18. Mat 1848 in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. eröffnet 1). 
Schnell folgte Beschluß auf Beschluß, Ereigniß auf Ereigniß. Das Parlament 
1) Der Bischof von Münster schlug vor, die Versammlung mit einem Gebet 
um göttlichen Beistand für das schwierige Werk zu eröffnen. Aber der Kölner Raveaux 
fuhr ihn höhnisch an: „aide-toi et le cicl t#aidera.“ Das Gebet unterblieb. 
13
	        

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