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Die Geschichte Württembergs.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Geschichte Württembergs.

Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Württemberg als Grafschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 23. Graf Eberhard im Bart. Der Schwäbische Bund. Württemberg zum Herzogthum erhoben. 1482 - 1495.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • §. 20. Allgemeiner Ueberblick
  • §. 21. Die Theilung Württembergs. Die Grafen Ulrich V., der Vielgeliebte, und Ludwig I. und II. Der Leonberger Landtag. 1441 - 1457.
  • §. 22. Die Grafen Ulrich V. und Eberhard V. Der Münsinger Vertrag. 1457 - 1482.
  • §. 23. Graf Eberhard im Bart. Der Schwäbische Bund. Württemberg zum Herzogthum erhoben. 1482 - 1495.
  • §. 24. Die Morgenröthe einer neuen Zeit.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

58 II. Württemberg als Grasschaft. 
Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs zum Herzog von Württem- 
berg und Teck ausgerufen und mit einem neuen Wappen beehrt. Zwei Tage 
später erhielt er die Fahne von Württemberg, Teck und Mömpelgard und dle 
Reichssturmfahne 1). 
Die Erhebung Eberhards zum Herzog bildete gewissermaßen den Schluß- 
stein seines thatenreichen Lebens. Er hatte sich eine große Aufgabe gestellt; er 
hat dieselbe auch erfüllt, wie wenige Fürsten. Allsein Streben und Han- 
deln, sein Thun und Lassen zielte unverrückt darauf hin, daßer 
durch treue Erfüllung seiner Fürstenpflicht, durch weise Gesetze 
und thätiges Eingreifen in die Geschäfte des Landes Wohl 
baue, fördere und mehre, und indem er nicht verschmähte, 
seine schützende und lenkende Hand an das Besondere und Ein- 
zelne zu legen, worin er den ausgezelchnetsten Regenten aller 
Zeiten gleich geworden, denen das Große und Herrliche nur da- 
durch gelungen ist, daß sie nichts für gering gehalten haben“. 
Eberhard steht auf der Grenzmarke des Mittelalters und einer neuen Zeit und 
ist für Württemberg nicht nur einer seiner tüchtigsten Regenten, sondern auch der 
zweite Gründer der württembergischen Macht. Mit Klugheit, Beharrlichkeit, 
mit Umsicht und Ausdauer griff er in alle staatlichen und kirchlichen Verhältnisse 
ein. Seinem Scharbfblick blieb nichts verborgen. Den Schaden, an dem Würt- 
temberg durch seine Theilung litt, hatte er sogleich erkannt, und darum suchte 
er ihn auch möglichst bald durch feste und dauernde Vereinigung beider Länder 
zu heilen. Während die vorigen Grafen hauptsächlich auf die Ver- 
größerung des Besitzthums durch Ländererwerb bedacht waren, 
sah Eberhard den innern Ausbau des Hauses als seine Auf- 
gabe an. Diese Aufgabe löste er auf dreifachem Wege: 1) durch 
Hebung der Wissenschaften (Gründung einer Universität), 2) durch seine 
Anordnungen in Kirchen= und Unterrichtsangelegenhelten und 
3) durch den Anfang einer landständischen Verfassung (Bei- 
ziehung der Ritter, Prälaten und Abgeordneten der Aemter und Städte zur Be- 
rathung wichtiger Angelegenheiten) und die Begründung unserer heu- 
tigen staatlichen Ordnungen. Mit ebenso viel Geschick und Klugheit 
griff Eberhard aber auch in die deutschen Angelegenheiten durch Gründung des 
Schwäbischen Bundes und durch seine Beihilfe zum Zustandekommen des ewi- 
gen Landfriedens ein. Darum „Ehre, dem die Ehre gebührt"“ (Röm. 
13, 7.) Jeder echte Württemberger gedenke seines Herzogs Eberhard mit Freude 
und Stolz, aber auch mit Dank gegen Gott, der seinen Vorfahren solch' großen 
und edlen Fürsten geschenkt hat! 
1) Als auf diesem Reichstag bei einem Gastmahl die versammelten Fürsten die 
Vorzüge ihrer Länder rühmten — der Sachse seine Silberwerke, der Pfälzer seine frucht- 
baren Obst= und Weingelände, der Bayer seine reichen Städte, — hörte Eberhard still- 
schweigend zu. „Nun, Württemberg“, hob der Herzog von Sachsen an, „was Herrlich- 
keit habt Ihr von Eurem Lande zu rühmen?“ Da antwortete er: „Ich kann mein 
Land nicht groß herfürziehen; denn ich habe ein geringer Land, als 
Euer Liebden alle; aber Eines gleichwohl, dünkt mich, mag ich rühmen: 
ich kann und darf in dem Schoß eines jeglichen meiner Unterthanen 
mitten im Feld oder Wald gar allein kühnlich und sicher schlafen.“ Die 
Fürsten gestanden ihm zu, daß er die besten Schätze besitze.
	        

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