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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_1
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381).
Subtitle:
Mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Wettin
Volume count:
1
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Year of publication.:
1897
Scope:
667 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Friedrich der Ernsthafte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)
  • Cover
  • König Albert und Königin Carola von Sachsen.
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 1. Abteilung.
  • Vorgeschichte. Land und Leute der Vorzeit.
  • Die Karolinger und die elbischen Lande.
  • Thüringen und die Elblande unter den sächsischen Herrschern.
  • Thüringen und Meißen unter den salisch-fränkischen Kaisern.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
  • Vorgeschichte des landgräflichen Hauses von Thũringen.
  • Meißen und Thüringen bis zu ihrer Vereinigung.
  • Die Landgrafschaft Thüringen bis zum Anfall an das Haus Wettin.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von Konrad dem Großen bis zur Vereinigung beider Länder.
  • Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.
  • Friedrich der Ernsthafte.
  • Die gemeinschaftliche Regierung der Söhne Friedrichs des Ernsthaften. Friedrich der Strenge.

Full text

— 549 — 
stitution war, so wurde von dem in eigenen Angelegenheiten immer 
umsichtigen Kaiser Ludwig eine für sein Haus vielversprechende Ab- 
machung zwischen seinem Sohne und Friedrich veranlaßt, nämlich eine 
sogenannte Erbeinigung oder Erbverbrüderung; die einen solchen Ver- 
trag Schließenden machen aus, daß im Falle des Aussterbens der 
Familie des einen Kontrahenten die Rechtsnachfolger des andern oder 
dieser selbst in den Besitz der vom andern Teile beherrschten Lande 
kommen sollen. Somit bekam Ludwig von Brandenburg, falls Friedrich 
erbenlos mit Tode abging, die Nachfolge in Meißen und Thüringen; 
im umgekehrten Falle wurde Friedrich oder seine leiblichen Erben 
Herrscher in der Mark Brandenburg. Diese Vereinbarung fällt in 
das Jahr 1327; denn aus diesem Jahre, und zwar unter dem Datum 
des 15. Juli, verspricht Friedrich, Landgraf in Thüringen, Markgraf 
in Meißen und Herr im Pleißnerlande, einer Reihe von Städten in 
der Mittel-, Ucker= und Neumark und im Lebuser Lande, sie bei allen 
Rechtev. Freiheiten und Gütern lassen zu wollen, die sie bei den alten 
Markgrafen von Brandenburg und bei dem Markgrafen Ludwig, seinem 
Schwager, gehabt hätten, falls die betreffende Stadt mit ihrem Ge- 
biete durch das Ableben seines Schwagers an ihn fallen sollte. Es 
wird dabei auf die ihm für diesen Fall schon geleistete Erbhuldigung 
Bezug genommen und es ist von unserem heutigen Standpunkte aus 
amüsant, zu erfahren, daß damals neben Müncheberg, Frankfurt a. O., 
Spandau, Prenzlau, Neustadt-Brandenburg, Nauen u. a. auch Berlin 
sich unter den einem Wettiner huldigenden Städten befunden hat. Es 
mag dabei ausdrücklich bemerkt sein, daß zu den brandenburgischen 
von der Erbeinigung berührten Ländern weder die Altmark noch die 
Prignitz gehörten, da zur Zeit jene im braunschweigischen, diese im 
mecklenburgischen Besitze standen; auch die vorlang zum Branden- 
burgischen gehörige Niederlausitz war damals in fremden Händen, in 
denen des Herzogs Rudolf von Sachsen. — Die Bestätigungsurkunde 
des Kaisers Ludwig besitzen wir zwar nicht mehr; sie ist für unsere 
Kenntnis der Sache auch überflüssig, weil ohne seine Zustimmung 
eine solche Vereinbarung an sich nicht denkbar gewesen wäre, dann aber 
lag sie zu sehr im Interesse seines Hauses, als daß wir nicht gerade 
in ihm den eigentlichen Urheber des ganzen Vorgangs suchen müßten. 
Überdies aber nimmt er sehr energisch darauf Bezug in einem Schreiben
	        

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