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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_2
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547).
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Year of publication.:
1897
Scope:
688 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 2. Abtheilung.
  • Von der Teilung der Lande bis zur Erwerbung der Kurwürde.
  • Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
  • Vom Anfall der Kurwürde bis zur albertinisch-ernestinischen Teilung und dem Tode Albrechts des Beherzten.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
  • Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.

Full text

— 685 — 
Vertrag schließenden Seiten nicht eingehalten worden waren, überdies 
aber die kaiserliche Bestätigung fehlte, so haben Anhalt und Braun- 
schweig ihre Ansprüche gar nicht erst angemeldet. Das Gesuch des 
Kurfürsten Ludwig von der Pfalz, seinem Sohne das erledigte Reichs- 
lehen zu geben, wies Sigismund ab, da er nicht zwei Kurstimmen bei 
derselben Familie zu sehen wünschte. — Endlich ward noch Kurfürst 
Friedrich von Brandenburg für seinen Sohn Johann vorstellig, weil 
dieser mit Barbara, einer Tochter Rudolfs III., des vorletzten Kur- 
fürsten von Sachsen, vermählt war; er meinte seiner Forderung da- 
durch Nachdruck zu verleihen, doß er ohne weiteres Wittenberg und 
Umgegend besetzte. Aber Sigismund ließ sich durch alles dies nicht 
bestimmen. Er sah durch die Erledigung der sächsischen Kur sich eine 
überaus willkommene, ihn nichts kostende Gelegenheit geboten, um den 
meißnischen Markgrafen für seine ihm während der Kämpfe mit den 
Hussiten geleisteten Dienste zu belohnen und für die dabei aufgewandten 
Kriegskosten einigermaßen zu entschädigen. Auch hatte er damit ein 
Mittel, den Meißner vom Brandenburger zu trennen, der sich, ganz 
im Gegensatz zu seinem früheren Verhalten, an die Spitze einer mit 
Sigismunds Reichsverwaltung mißzufriedenen Partei gestellt hatte. 
Auch mochte mitwirken, daß Friedrich in Apel Vitztum von Apolda 
einen geschickten und bei Sigismund gern gesehenen Unterhändler ge- 
schickt hatte. Somit stellte er am 6. Januar 1423 zu Preßburg einen 
Lehnbrief aus, wodurch er das Herzogtum Sachsen und die damit 
verbundene Kur mir allem Zubehör an Friedrich den Streitbaren und 
seine Erben verlieh; nur Kalau und Dobrilugk, als zur Krone Böhmen 
gehörig, wurden ausgenommen. Die feierliche Lehnsübertragung sollte 
stattfinden, sobald sich der neue Kurfürst dazu präsentiere. Bei der 
Besetzung eines Teils des Herzogtums durch den Brandenburger 
schienen ernstere Zusammenstöße nicht ausgeschlossen. Deswegen beauf- 
tragte Sigismund den königlichen Hofrichter, Grafen Johann von 
Lupfen, Landgrafen zu Stulingen, die Einsetzung des neuen Kurfürsten 
zu bewirken, wenn nötig, unter Anwendung von Waffengewalt. Doch 
ließ es Friedrich von Brandenburg so weit nicht kommen, sondern 
verglich sich schon am 25. Februar 1423 mit dem neuen Nachbar auf 
10 000 Schock böhmische Groschen, in mehreren Terminen zahlbar, 
las Entschädigung für feine Ansprüche. Nun stand die Anerkennung
	        

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