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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_2
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547).
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Year of publication.:
1897
Scope:
688 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Landesfürst.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Hof- und Verwaltungsbeamte des Fürsten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 2. Abtheilung.
  • Von der Teilung der Lande bis zur Erwerbung der Kurwürde.
  • Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
  • Vom Anfall der Kurwürde bis zur albertinisch-ernestinischen Teilung und dem Tode Albrechts des Beherzten.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
  • Der Landesfürst.
  • Die Weiterbildung der landesfürstlichen Gewalt.
  • Die Landtage.
  • Einkünfte des Fürsten.
  • Hof- und Verwaltungsbeamte des Fürsten.
  • Höfisches Leben.
  • Rechtspflege.
  • Polizeiwesen und Sittenaufsicht.
  • Heer- und Kriegswesen.
  • Bergbau- und Münzwesen.
  • Land und Leute.
  • Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.

Full text

— 820 — 
und der magister camerae, der Kammer= oder Rentm eister. 
Auch dem Hofstaate der Fürstin wurde ein Hofmeister vorgesetzt und 
mit der Zeit auch eine Hofmeisterin, da sich das Zeremoniell immer 
mehr ausbildete und äußere Pracht und Dienerschaft viel mehr als 
heutzutage von einem Fürsten erwartet wurde. — In seiner Eigen- 
schaft als oberster Finanzbecamter hatte der Hofmarschall das Land 
zu bereisen und nachzuprüfen, ob allenthalben die Erhebung der Steuern 
und Beden nach Gebühr gehandhabt wurde und ob etwa irgendwo Un- 
gerechtigkeiten vorkamen, und mit den dazu für verpflichtet geltenden 
Leuten Verträge über Liefcrungen und Leistungen abzuschließen. Für 
den Fall, daß solche Verträge nicht nur rein finanzieller Natur waren. 
sondern auch Rechtsbedenken erzeugen konnten, begleitete den Marschall 
der Kanzler des Fürsten, der mit der obersten Leitung der Justiz- 
verwaltung betraut war. Juristische Bildung, soweit die Zeit solche 
verlangte, war zwar ursprünglich nicht für das Amt vorgesehen; es 
finden sich aber dann Fachjuristen, wie z. B. Dr. Otto Spiegel und 
Dr. Johann Erolt zu Herzog Albrechts Zeiten. — Doch trat die 
Thätigkeit des Hofmarschalls als Finanzministers mit der Zeit zurück 
und seine Geschäfte gingen an den Kammermeister oder Rentmeister 
über. Unter dem Rentmeister stand zunächst der Kammerschreiber, 
dem die Prüfung der eingereichten Rechnungen und Abschlüsse auf- 
getragen war, wie sie aus den Händen der Haupt= und Amtleule, 
der Vögte der Kammergüter und der Schösser kamen; letztere hatten 
namentlich die Gerichtskosten einzutreiben und hießen darum auch 
Gewinncr. Rentmeister des Herzogs Albrecht wurde im Jahre 1469. 
sein bisheriger Kanzler Hans von Mergenthal, der den Herzog nach. 
dem gelobten Land begleitete und uns, wie erwähnt, eine Beschreibung. 
dieser Fahrt hinterlassen hat; er sammelte auch fleißig alle Urkunden. 
über die herzoglichen und kurfürstlichen Finanzen Friedrichs des Sanft- 
mütigen, um seinem Nachfolger das Material zu einem Erbbuche für- 
die fürstliche Schatzkammer zu übermitteln. Ferner ist uns als Rent- 
meister bekannt geworden Johann Rathalter oder, wie er selbst sich 
eigentlich nennt, Rottaler, der beim Herzog Albrecht namentlich wäh- 
rend des niederländischen Feldzuges weilte und bei seinem Herrn im 
hoher Gunst stand. Und das mit Recht. Denn er war nicht nur ein. 
in seinem Amte zuverlässiger und gewissenhafter Mann, sondern auch.
	        

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