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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_2
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547).
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Year of publication.:
1897
Scope:
688 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Landesfürst.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Bergbau- und Münzwesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 2. Abtheilung.
  • Von der Teilung der Lande bis zur Erwerbung der Kurwürde.
  • Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
  • Vom Anfall der Kurwürde bis zur albertinisch-ernestinischen Teilung und dem Tode Albrechts des Beherzten.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
  • Der Landesfürst.
  • Die Weiterbildung der landesfürstlichen Gewalt.
  • Die Landtage.
  • Einkünfte des Fürsten.
  • Hof- und Verwaltungsbeamte des Fürsten.
  • Höfisches Leben.
  • Rechtspflege.
  • Polizeiwesen und Sittenaufsicht.
  • Heer- und Kriegswesen.
  • Bergbau- und Münzwesen.
  • Land und Leute.
  • Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.

Full text

— 898 — 
ebenso wie Zinsen und Renten, erledigt werden, ebenso auch künftige 
Kaufgeschäfte nur mehr nach Landesmünze oder Feinsilber geschlossen 
werden; es ist das eine energische Rückkehr von der Goldwährung, 
die im wesentlichen seit dem 14. Jahrhundert geherrscht hatte, für 
deren konsequente Durchführung aber wohl schließlich das Material 
fehlte, zur Silberwährung. — Fremde Münzen, die nach der eben 
erwähnten Bestimmung wenigstens noch geduldet waren, hatten nur 
noch eine kurze Umlaufsfrist: nach Sankt Ulrichstag, also nach dem 
4. Juli 1500, sollten sie überhaupt verboten sein. 
Land und Lente. 
Adel und Rittertum. 
Es ist im vorigen Kulturabschnitt schon von dem Verfalte des 
Rittertums und seinen Ursachen die Rede gewesen und darauf hin- 
gewiesen worden, wie der verarmende Adel am Hofe des erstarkenden 
Fürstentums ein von der Natur der Entwickelung gegebenes Unter- 
kommen fand, und daß auch die erstarkenden Städte die nämliche An- 
ziehungskraft auf den Adel ausübten. Der vorerwähnte Graf Sigmund 
von Gleichen, der sich in die erfurter Kriegsbestallung begab, erhielt 
dafür das Schloß Vargula zur Nutzung, Graf Heinrich von Gleichen, 
der dasselbe that und fünf Knechte mitbrachte, bekam für sich und 
diese und seine sechs Pferde jährlich 114 Schock, 4 Juder Hohlz, 
4 Fuder Heu und Stroh, was bis 1452 währte; da wurde seine 
persönliche Befoldung auf 200 Schock erhöht. Es galt also keines- 
wegs mehr als Schande, wenigstens bei den Vernünftigeren nicht, 
sich in die durch die wirtschaftliche Lage ganz für das Rittertum ge- 
änderten Verhältnisse zu schicken und sich auf solche Weise mit Ehren 
durchzubringen. Des schon erwähnten Einflusses der Pulvererfindung 
und der Feuergewehre mag nur noch nebenbei einmal gedacht sein, 
da sich auch schon vor deren thatsächlich zu bemerkender Wirkung der 
Rückgang des Rittertums auf dem Gebiete der Kriegführung feststellen 
läßt. Namentlich aber waren dem Rittertum die höheren Ziele und 
damit die eigentliche Lebenskraft entschwunden. Das zeigt sich am 
besten an den geistlichen Ritterorden; der älteste von ihnen, der 
Johanniter= oder Hospitalitenorden, gegründet zur Zeit des ersten
	        

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