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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_2
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547).
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Year of publication.:
1897
Scope:
688 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Johann Friedrich der Großmütige.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 2. Abtheilung.
  • Von der Teilung der Lande bis zur Erwerbung der Kurwürde.
  • Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
  • Vom Anfall der Kurwürde bis zur albertinisch-ernestinischen Teilung und dem Tode Albrechts des Beherzten.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
  • Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.
  • Friedrich der Weise. Reformation. Bauernkriege.
  • Johann der Beständige.
  • Johann Friedrich der Großmütige.

Full text

— 1168 — 
schmalkaldischen Bundes ihre Aufgabe recht zu lösen wußten. Da 
mittlerweile auch zu Brandenburg die Reformation durch Joachim II. 
eingeführt worden war — im küstriner Lande hatte Johann von Küstrin, 
des Kurfürsten Bruder, das schon vorher gethan —, so sah sich der 
Kaiser doch genötigt, den „friedlichen Anstand“ einstweilen gelten zu 
lassen. Religionsgespräche, die im April 1540 zu Hagenau begonnen, 
dann zu Worms und Regensburg bis 1541 fortgesetzt wurden, hatten 
natürlich nicht den mindesten Erfolg, wie vorauszusehen war. Zwar 
wurde von päpstlicher Seite das Menschenmögliche geleistet und ein 
Vertragsentwurf festgestellt, der eine Einigung der Kirchen erwirken 
sollte; aber Luther verweigerte seine Anerkennung, und damit war das 
Einigungswerk unmöglich gemacht, das an sich wohl kaum von den 
beteiligten Parteien ernstlich gewünscht worden war. Der Keiser aber 
sah sich genötigt, nicht nur den nürnberger Frieden zu erneuern bis 
zu einem allgemeinen oder einem nationalen, aber jedenfalls in Deutsch- 
land abzuhaltenden Konzile, oder, falls beide nicht in anderthalb Jahren 
zu stande kämen, bis zu der Entscheidung eines Reichstags. Alle gegen 
die Protestanten anhängig gemachten Prozesse und schon ergangenen 
Urteile sollten eben bis dahin aufgeschoben sein. Und doch versagten 
die Protestanten beharrlich ihre Türkenhilfe, bis am 29. Juli 1541 
ihnen der Kaiser eine wenn auch geheim zu haltende schriftliche Della- 
ration bewilligte, welche den Schutz des geistlichen Besitztums auf sie 
ausdehnte und die ausschließliche Besetzung des Reichskammergerichts 
mit katholischen Räten und den augsburger Schluß wegen des Kirchen- 
gutes völlig aufhob. Allerdings trat am selben Tage der Kaiser dem 
„heiligen Bunde“ bei. 
Man kann diesen regensburger Reichstag als den Höhepunkt des 
schmalkaldischen Bundes bezeichnen. Denn schon begann die Saat der 
Zwietracht aufzuschießen, und die staatskluge Politik Karls V. und 
seines Ministers, des älteren Granvella, fanden bald die Punkte, wo 
sie ihre Hebel einsetzen konnten. Dem Kaiser lag sehr viel an der 
Niederwerfung Jülichs, das ungeachtet kaiserlicher Mandate doch fort- 
fuhr, zu evangelisieren, und eine Stütze am schmalkaldischen Bunde fand. 
Zunächst gewann der Kaiser Joachim von Brandenburg, der ja aller- 
dings nicht zum Bunde gehörte, aber gegebenen Falles doch wohl für 
das Evangelium mit eingetreten wäre, durch die Bestätigung seiner
	        

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