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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_2_1
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1908
Scope:
900 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Kurfürst August 1553—1586.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

Einheitliche Organisation. Arbeitsweise 275 
  
III. Arbeitsweise. 
1. Ferngehalten muß werden, was auf die Stimmung der Truppe nach- 
teilig zu wirken geeignet ist, wie Flugblätter vom Feind und aus der Heimat. Über 
Briefkontrolle und persönliches Verhalten der Offiziere siehe die angefügte Verfügung siehe Anl 
des Generalquartiermeisters Va 1739 vom 25. 7. 1917. 1 
2. Der vaterländische Unterricht darf nicht erklärliche Stimmungen eindämmen 
wollen, die dann unter der Decke verbitternd weiterwirken, sondern soll sie feststellen 
und zerstreuen. Nicht fortleugnen, was allgemein, sei es mit Recht oder Unrecht, 
geglaubt wird, dagegen aufklären und das beseitigen, was falsch und schädlich daran 
ist. Friedenssehnsucht ist selbstverständlich, aber Pflichtgefühl und Siegeswille müssen 
stärker sein. 
Die gegebene Aufklärung muß unbedingt zutreffend und zuverlässig sein. Der 
Erfolg des Unterrichts wird von dem zunehmenden Vertrauen abhängen. 
3. In erster Linie gilt es festzustellen, welche Fragen die Truppe bewegen 
und der Klärung bedürfen. Heimat und Heer stehen hier in enger Beziehung. Deshalb 
muß der Unterricht in der Heimat und beim Heer Hand in Hand arbeiten. Die 
gemachten Feststellungen sind dem Kriegspresseamt bekanntzugeben. Den Stoff zum 
vaterländischen Unterricht besorgt das Kriegspresseamt und leitet ihn den Bedarfs- 
stellen zu durch 
a) die Korrespondenzen des Kriegspresseamts (Deutsche Kriegswochenschau, 
Deutsche Kriegsnachrichten), 
b) Broschüren, 
Jc) Korrespondenz und Mitteilungen aus den besetzten Gebieten des Westens der 
Feldpressestelle in Charleville, 
d) Bilder und Plakate, dem Verständnis der Mannschaften angepaßt, 
ee) Flugblätter. 
Außerdem teilen die Leiter des vaterländischen Unterrichts dem Kriegspresseamt Er- 
fahrungen bei ihrer Tätigkeit mit. Das Kriegspresseamt stellt diese Erfahrungen 
aus der Truppe zusammen und versendet an alle Stellen „Mitteilungen für den 
vaterländischen Unterricht (M. v. U.)“. Hierdurch werden die Erfahrungen ver- 
allgemeinert. 
Das Kriegspresseamt leitet außerdem Material zu, welches nach den Feftstellungen 
in der Heimat zum vaterländischen Unterricht bei den Truppen geeignet scheint. 
4. Die Armeeoberkommandos entscheiden, was von dem vom Kriegs- 
presseamt überwiesenen Material zum Unterricht unter den Truppen verwendet werden 
soll. Um einen ÜUberblick über die Bedürfnisse der Truppe zu haben, müssen die Leiter 
des vaterländischen Unterrichts bei den Armecoberkommandos in enger Verbindung 
mit den Divisionsstäben pp. stehen. 
5. Zum vaterländischen Unterricht in der Truppe wird das 
Material verwertet durch 
a) Vorträge, Unterhaltungsabende, Feldkinos und Theateraufführungen, zu denen 
die militärische Stelle beim Auswärtigen Amt durch Vermittlung des Kriegspresseamts 
das nötige Material zur Verfügung stellt: 
b) Feldpredigten: 
c) Armeezeitungen, deren Verbreitung und richtige Verteilung zu überwachen ist: 
d) Feldbüchereien (möglichst bei jedem Truppenteil eine): 
ee) Feldbuchhandlungen, deren Überwachung und Beeinflussung Aufgabe der 
Unterrichtsoffiziere ist. 
Die zur Erholung und Aufheiterung dienenden Maßnahmen müssen in erster Linie 
den fechtenden Truppen und Truppen in Ruhestellung zugute kommen. 
6. Bei Abhalten des vaterländischen Unterrichts ist eine Diskussion nicht 
zuzulassen. Dagegen empfiehlt sich die Einrichtung von Fragekästen und Aus- 
kunftsstellen für alle Fragen, die den einzelnen Mann in bezug auf seine heimat- 
lichen Verhältnisse betreffen. 
Urkunden der Obersten Heeresleltung 1916—19198. 18
	        

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