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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_2_2
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
4
Publishing house:
Hübel und Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1909
Scope:
902 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sachsen nach der Teilung bis zum Tode König Antons. 1815-1836.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
König Anton. Die Verfassung. Die Mitregentschaft des Prinzen Friedrich August. 1827-1836.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)
  • Title page
  • Abbildung: Friedrich August III., König von Sachsen.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachsen nach der Teilung bis zum Tode König Antons. 1815-1836.
  • Die letzten Jahre König Friedrich August I. 1815-1827.
  • König Anton. Die Verfassung. Die Mitregentschaft des Prinzen Friedrich August. 1827-1836.
  • König Friedrich August II. (1836-1854).
  • Sachsen unter König Johann. (1854-1873).
  • Sachsen unter den Königen Albert (1873-1902) und Georg (1902-1904).
  • Namen- und Sachregister. II. Band, II. Abteilung.
  • Verbesserungen und Ergänzungen.
  • Namen- und Sachregister zu Band I, Abteilung 1 und 2 der Geschichte der sächsischen Lande.
  • Corrigenda et addenda.

Full text

— 54 — 
nehmer einprägte, daß der greise König den Landtag in Person 
eröffnete und der Freude Ausdruck gab, daß ihm noch in seinem 
hohen Alter vergönnt sei, im Verein mit dieser Versammlung 
für das Wohl des Landes arbeiten zu können. Es wirkte dies 
um so mehr, als diese Worte nicht die eigentliche Thronrede 
bedeuten sollten; diese wurde dann mit ihrem reichen Pro- 
gramm von Bernhard von Lindenau verlesen. Ein merkwürdiges 
Charakteristikum der neuen Kammern war das Fehlen jeder Partei- 
bildung, das Prinz Johann am Ende der Session als einen Vor- 
zug rühmend hervorhob. Allerdings fand sich als Vertreter des 
aus Frankreich importierten Liberalismus, der sich an allgemeinen 
Phrasen und Ideen ergötzte, der „Bienenvater“ Richter in der 
Kammer, der sein geistliches Amt zugunsten seines nun zur Drohne 
sich umwandelnden Blättchens niedergelegt hatte und dann bald 
nach Amerika auswanderte; ihm standen in gleicher Richtung zur 
Seite ein Amtsgenosse, der Pfarrer Axt aus Oberwiesental und der 
Stadtrichter Haußner aus Pirna. Wenn man sich anfangs noch 
nicht über eine Geschäftsordnung klar wurde in diesem Zeitalter 
politischer und anderer Unklarheiten überhaupt, so konnte man 
sich mit dem Bundestag in Frankfurt a./M. trösten, der eine 
solche erst im Jahre 1854 sich bescherte, obwohl er um eine reich- 
liche Mandel Jahre älter war. Die Offentlichkeit war sehr 
beschränkt; von Zeitungsberichterstattern hatten nur die Vertreter 
der Leipziger Zeitung und des Landtagsblatts und auch nur zur 
zweiten Kammer Zutritt. 
Die Einführung der indirekten Besteuerung, die in sich die 
Beseitigung der Steuerfreiheit von Verzehrsartikeln für gewisse 
bevorzugte Kreise schloß, nahm den Landtag bis zur Beendigung 
der Session in Anspruch. Es hing damit zusammen, daß die ver- 
schiedenen Steuersysteme in der Lausitz, den Erblanden, den Rezeß- 
und den Wildenfelsschen Herrschaften aufhörten, was dann auch 
nach den üblichen Vorbehalten und langstieligen Erörterungen 
durchgeführt wurde. Hand in Hand ging damit die schon so lange 
gewünschte Aufstellung eines Budgets und die nunmehr uner- 
läßliche Zentralisation des Finanzwesens; es vereinigten sich 
unter Oberaufsicht des Finanzministeriums, das bei der ganzen
	        

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