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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Multivolume work

Persistent identifier:
sybel_begruendung
Title:
Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I.
Author:
Sybel, Heinrich von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
sybel_begruendung_001
Title:
Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band.
Subtitle:
Vornehmlich nach den preußischen Staatsacten.
Author:
Sybel, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Befreiungskrieg
Julirevolution
Märzrevolution
Dreikönigsbündnis
Volume count:
1
Publishing house:
R. Oldenbourg
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1892
Edition title:
Vierte, revidierte Auflage.
Scope:
444 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Rückblicke.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Erste Jahre des Bundestags.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Die Statlhalierschaft Hohenlohe (1885 ff.). Fortschreitende Germanisierung (1887/88). 655 
Vornehmlich um diesen Verhetzungen den Nährboden zu entziehen, wurde am 22. Mai 
über die französische Grenze zureisenden Ausländer zwang, einen Paß vorzuzeigen, 
der von der deutschen Botschaft in Paris visiert war, den Besuch aller Personen aber, 
welche in irgend einer Eigenschaft zur französischen Armee oder Marine gehörten, oder 
vor Erfüllung ihrer Wehrpflicht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten, noch 
mehr einschränkte. Vorauszusehen war, daß diese mit Strenge durchgeführte Maßregel 
dem bis dahin in tausendsältiger persönlicher Verbindung mit Frankreich stehenden 
Reichslande manche Unbequemlichkeiten und wirtschaftlichen Nachteile und den Reichs- 
eisenbahnen ganz bedentende Einbußen bereitete. Gleichwohl waren die günstigen 
Wirkungen der Maßregel mit diesen Opfern keineswegs zu tener erkauft, denn der 
Hauptzweck dieser Paßverordnung ward vollständig erreicht. Ihn faßte die „Nord- 
deutsche Allgemeine Zeitung“ am 29. Mai 1888 in die Worte: es sollen dadurch 
zwischen den Neichslanden und Frankreich „eutferntere Beziehungen herbeigeführt 
werden, um die Wiederdeutschmachung der Reichslande und deren Loslösung von 
Frankreich zu fördern“. Das erzielte die Verordnung; den französischen Hetzern war 
das Land verschlossen; die Answanderung von Elsaß-Lothringern nach Frankreich 
und das Zuströmen der reichsländischen Jugend zu französischen Lehranstalten ver- 
minderte sich wesentlich, weil die Rückkehr nach der Heimat sortan erheblich erschwert 
war. Die Paßverordnung wurde daher trotz aller Bemühungen des Landesausschusses 
umd trotz einer vom Abgeordneten Dr. Petri im Reichstag begründeten Interpellation 
bis zum Oktober des Jahres 1891 nicht ausgehoben, sondern nur bald milder, bald 
strenger gehandhabt. 
Eine weitere wirkungsvolle Maßregel, um zwischen den Reichslanden und Frank- 
reich „entserntere Beziehungen herbeizuführen“, war das am 1. April 1888 erlassene 
Verbot der Zulassung französischer Scheidemünzen im reichsländischen Geld- 
verkehr, welchem später die Verordnung folgte, daß in den Neichslanden alle Rech- 
nungen, Schlußscheine, alle Lohn-, Gehalts= c. Beträge auf Markwährung lanten 
mußten, nicht mehr auf Frankwährung lanten durften. Ferner wurde angeordnet, 
daß alle Kinder aus den Reichslanden, welche nichtdeutsche Schulen besuchten, alljähr- 
lich eine Prüsung vor dem Kreisschulinspektor abzulegen hätten. 
Die tiese Wirkung dieser Maßregeln zeigte sich in der zunehmenden Ver- 
deutschung des Landes. Die Wahlen für die Kreis= und Bezirkstage und den 
Landesausschuß sielen schon 1888 sehr günstig aus. Die traurigen Beweise von Zivili- 
sationsbedürftigkeit und Rechtlosigkeit, melche Frankreich bei und nach der früher er- 
wähnten Mißhandlung deutscher Studenten in Belfort ablegte, machte auf alle unbe- 
sangenen Etsaß-Lothringer den peinlichsten Eindruck zu ungunsten Frankreichs. Aber 
geradezu empört war das Land, als das dem französischen Unterrichtsminister Lockroy 
eigentümlich gehörige Blatt, der Pariser . Rappel-, im November 1888 einen Artikel 
brachte, der mit großer Genugthuung hervorhob, daß sich in der sranzösischen Fremden= 
legion 8000 Elsaß-Lothringer befänden, welche damit sagten: „Hier stehen wir und 
beweisen, daß unser Blut Frankreich gehörtl-'“ Warum setzt man nicht an Stelle des
	        

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