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Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Bibliographic data

fullscreen: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Monograph

Persistent identifier:
tegeler_fuersorge_leipzig_1915
Title:
Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Eigenverlag Nationaler Frauendienst Leipzig
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Leipziger Einrichtungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die Kriegsnotspende.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil.
  • I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Familien.
  • II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
  • A. Allgemeine Einrichtungen.
  • B. Leipziger Einrichtungen.
  • 1. Städtische Einrichtungen.
  • 2. Die Kriegsnotspende.
  • 3. Nationaler Frauendienst in Leipzig.
  • 4. Kriegsausschuß sozial-tätiger Vereinigungen zu Leipzig.
  • 5. Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen
  • 6. Konfessionelle Fürsorge.
  • 7. Die Zentrale für private Fürsorge.
  • 8. Die Zentrale für Jugendfürsorge.
  • 9. Leipziger Kriegskreditbank, A.G.
  • 10. Flüchtlingsfürsorge.
  • C. Einrichtungen bestimmter Berufsklassen.
  • D. Sonstige Kriegsnothilfe.
  • Während des Druckes vollzogene Abänderungen früherer Bestimmungen und Neuerlasse.
  • Zweiter Teil.
  • Einleitung.
  • I. Gesetzliche (Berufs-) Vormundschaft.
  • II. Waisenpflege.
  • III. Ziehkinderaufsicht.
  • IV. Fürsorgeerziehung.
  • V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
  • VI. Säuglingsfürsorge.
  • VII. Die dem Pfleg- und Jugendfürsorgeamt unterstehenden Anstalten.
  • VIII. Anstalten, die dem Armenamte unterstehen.
  • IX. Unterhaltspflicht.
  • X. Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig.
  • XI. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
  • XII. Angestellten-Versicherung.
  • XIII. Leipziger Wohlfahrtseinrichtungen.

Full text

straße 26, Il. Leitung: Dr. M. Nickels. Geschäftsstunden von 
8—12 und 3—½7 Uhr täglich, Sonnabends von 8—2 Uhr. 
Außer dieser besteht der Finanzausschuß. Oerselbe hat ge- 
eignete Maßnahmen zu treffen, um die Mittel zur Hilfe 
herbeizuschaffen. Von vornherein ist dabei der leitende Ge- 
danke gewesen, die Geldbeschaffung nach einheitlichen Ge- 
sichtspunkten zu regeln und zersplitternde öffentliche Neben- 
sammlungen für besondere Zwecke möglichst zu vermeiden. Die 
Mittel zur Unterstügung wurden durch Weranstaltungen und 
Sammlungen verschiedener Art gewonnen, neuerdings auch durch 
die Nagelung des „Wehrmannes“. 
Das Schatamt der Kriegsnotspende befindet sich Univer- 
sitätsstraße 26, I, dort finden die Auszahlungen der bewilligten 
Unterstützungen gegen Vorzeigung der Bewilligungskarte statt. 
Zwecks möglichst genauer Prüfung der Verhälitnisse der 
Gesuchsteller ist die Stadt in 16 Bezirke eingeteilt, denen besondere 
Vertrauensmänner ehrenamtlich vorstehen. (Siehe die Adressen.) 
In Zusammenarbeit mit allen anderen Organisationen der 
Hilfstätigkeit und Fürsorge, den Gemeindepflegen, der Innern 
Mission, den Einrichtungen der reformierten, katholischen und 
israelitischen Gemeinden, dem nationalen Frauendienst usw. wird 
festgestellt, was geschehen kann. Dann geht das Gesuch an 
die Hauptstelle zurück. Ein Ausschuß, der aus einer Anzahl 
von Herren und zwei Damen besteht, faßt in regelmäßigen 
Sigungen endgültigen Beschluß über die Bewilligungen. 
Die Gesuche selbst sind zu richten an Herrn Direktor Sell 
(Leipziger Verband für Armenpflege und Wohltätigkeit), Stadt- 
haus, unter Angabe des vollen Namens sowie des Geburts- 
tages,-Jahres und -Ortes der Gesuchsteller. — Außerdem sind 
anzugeben die seitherige Erwerbsquelle, die Dauer der Arbeits- 
losigkeit, die Anzahl und das Alter der Kinder, die Zeit des 
Aufenthalts in Leipzig und die genaue Wohnung. Die Ge- 
suche werden zuerst an amtlicher Stelle bearbeitet. Solche, die 
sich für Erledigung durch die Kriegsnotspende nicht eignen, 
werden je nach ihrer Art anderen Stellen, wie z. B. dem Armen- 
amt, dem Stiftungsamt, dem Heimatdank usw. überwiesen. — In 
den vielen Fällen, in denen pekuniäre Hilfe allein nicht genügt, 
— vielmehr Beratung, Krankenhilfe oder Kinderwartung usw. 
10 145
	        

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