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Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Monograph

Persistent identifier:
tews_schulgesetzgebung_1913
Title:
Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.
Subtitle:
Eine Prüfung und Beurteilung der Grundsätze und der wichtigsten Bestimmungen der deutschen Volksschulgesetze.
Author:
Tews, Johannes
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Schulgesetzgebung
Lehrerverhältnisse
Schulverwaltung
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
R. Voigtländers Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
Scope:
198 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.
  • Title page
  • Advertising
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • I. Schulgesetzgebung.
  • 1. Auf dem Wege zur Vereinheitlichung.
  • 2. Grenzen der Schulgesetzgebung.
  • 3. Das Recht der Schulgesetzgebung (Staat und Kirche).
  • II. Die Schule.
  • 1. Die Stellung der Schule (Volksschule) im Staate (Die Volksschule als Glied des öffentlichen Bildungswesens.
  • 2. Die Aufgabe der Volksschule.
  • 3. Schulpflicht.
  • 4. Privatunterricht und Privatschulen.
  • 5. Unterrichtsgegenstände.
  • 6. Konfessionelle Gliederung der Volksschule.
  • 7. Zahlenverhältnis zwischen Lehrern und Schülern (Klassenbesetzung).
  • 8. Schulhäuser, Schulräume.
  • 9. Schulbücher, Lernmittel.
  • 10. Schulzucht (körperliche Züchtigung.
  • 11. Schulhygiene (Schulärzte).
  • 12. Religionsunterricht.
  • 13. Die Fortbildungsschule.
  • III. Lehrerverhältnisse.
  • 1. Lehrerbildung.
  • 2. Anstellung der Lehrer.
  • 3. Lehrerbesoldung.
  • 4. Amtsbezeichnungen und Titel.
  • 5. Schulleitung.
  • 6. Kirchendienste der Lehrer.
  • IV. Schulverwaltung.
  • Schulverwaltung
  • 1. Die Schulunterhaltung.
  • 2. Die staatliche Schulverwaltung.
  • 3. Sachvertretungen (Konferenzen, Schulsynoden)
  • 4. Die kommunale Schulverwaltung.
  • 5. Schulvertretungen.
  • V. Die Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen über den sächsischen Schulgesetzentwurf.
  • Epilogue
  • Literatur.
  • Advertising

Full text

— 3 — 
Bestimmungen, die zahlenmäßige Feststellungen enthalten, z. B. über 
die Jahl der auf einen Lehrer entfallenden Kinder, die Größe der 
Schulzimmer und der Lehrerwohnungen, den Umfang der Schulpflicht, 
die Lehrerbesoldung, die Kusdehnung des Fortbildungsschulunter- 
richts und seine Beschränkung auf die Uagesstunden. Die Kbsicht, 
zu bessern und die an anderer Stelle erzielten FJortschritte sich 
zunutze zu machen, ist unverkennbar. Kuch die Willigkeit, die Kn- 
sprüche der Pädagogik in der Schulgesetzgebung zu berücksichtigen, hat 
offenbar zugenommen, wenn auch nicht überall in wünschens- 
wertem Maße. Eine Musterung der Schulgesetzgebung nach einigen 
wichtigen Bestimmungen kann diesen Prozeß der Beeinflussung des 
einen Staates durch andere jedenfalls nur fördern und zur Derall= 
gemeinerung einzelner Errungenschaften beitragen. 
Der Umfang der nachfolgenden Zbhandlung mußte allerdings 
jede Anwandlung, sachliche vollständigkeit nach irgendeiner Seite 
hin zu erzielen, von vornherein unterdrücken. Es konnte sich nur um 
die Darlegung der „Grundzüge“ und die Behandlung der wichtigeren 
Gegenstände der Gesetzgebung handeln. Welches diese sind, ist aber 
Gegenstand des Streites. Ich glaubte den rechten Weg am sichersten 
in der Weise zu finden, daß ich in erster Linie diejenigen Bestimmungen 
hervorhob, bei denen die Meinungsverschiedenheiten besonders stark 
hervorgetreten sind, also die eigentlichen Streitpunkte der parlamen- 
tarischen Derhandlungen, und sodann diejenigen Bestimmungen, in 
denen Ueuerungen, die allgemein als Fortschritte betrachtet werden, 
zur gesetzlichen Knerkennung gelangt sind oder zu gelangen suchten. 
Sf ist's Stückwerk, was ich bieten konnte, aber hoffentlich sind es die 
wertvollsten Stücke, die in dem großen, schwer zu ordnenden Magazin 
vergraben liegen, und auch solche Stücke, die man kennen muß, wenn 
man an die Krbeit in der Materie als Begutachter oder als Gesetz- 
geber herantreten will. 
Das Buch soll also nicht den tand der deutschen Schulgesetz- 
gebung in allen Einzelheiten darlegen. Die Zitate und die ange- 
schlossenen Jusammenfassungen sind nicht das Wichtigste darin. Wer 
17
	        

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