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Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Monograph

Persistent identifier:
tews_schulgesetzgebung_1913
Title:
Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.
Subtitle:
Eine Prüfung und Beurteilung der Grundsätze und der wichtigsten Bestimmungen der deutschen Volksschulgesetze.
Author:
Tews, Johannes
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Schulgesetzgebung
Lehrerverhältnisse
Schulverwaltung
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
R. Voigtländers Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
Scope:
198 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Schulgesetzgebung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Auf dem Wege zur Vereinheitlichung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.
  • Title page
  • Advertising
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • I. Schulgesetzgebung.
  • 1. Auf dem Wege zur Vereinheitlichung.
  • 2. Grenzen der Schulgesetzgebung.
  • 3. Das Recht der Schulgesetzgebung (Staat und Kirche).
  • II. Die Schule.
  • 1. Die Stellung der Schule (Volksschule) im Staate (Die Volksschule als Glied des öffentlichen Bildungswesens.
  • 2. Die Aufgabe der Volksschule.
  • 3. Schulpflicht.
  • 4. Privatunterricht und Privatschulen.
  • 5. Unterrichtsgegenstände.
  • 6. Konfessionelle Gliederung der Volksschule.
  • 7. Zahlenverhältnis zwischen Lehrern und Schülern (Klassenbesetzung).
  • 8. Schulhäuser, Schulräume.
  • 9. Schulbücher, Lernmittel.
  • 10. Schulzucht (körperliche Züchtigung.
  • 11. Schulhygiene (Schulärzte).
  • 12. Religionsunterricht.
  • 13. Die Fortbildungsschule.
  • III. Lehrerverhältnisse.
  • 1. Lehrerbildung.
  • 2. Anstellung der Lehrer.
  • 3. Lehrerbesoldung.
  • 4. Amtsbezeichnungen und Titel.
  • 5. Schulleitung.
  • 6. Kirchendienste der Lehrer.
  • IV. Schulverwaltung.
  • Schulverwaltung
  • 1. Die Schulunterhaltung.
  • 2. Die staatliche Schulverwaltung.
  • 3. Sachvertretungen (Konferenzen, Schulsynoden)
  • 4. Die kommunale Schulverwaltung.
  • 5. Schulvertretungen.
  • V. Die Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen über den sächsischen Schulgesetzentwurf.
  • Epilogue
  • Literatur.
  • Advertising

Full text

— 7 — 
besoldungswesens kennt, weiß, wie oft sich die Unlust zu Erhöhungen 
hinter lokale und staatliche Besonderheiten, hinter vermeintliche 
große Vorteile, die in Wirklichkeit oft ganz unbedeutend waren, zu 
verschanzen wußte. Ist alles in eine leicht übersichtliche, direkt ver- 
gleichbare Form gebracht, so ist ein Rückstand an irgendeiner stelle 
leichter erkenn= und nachweisbar als bei großen äußeren Derschieden- 
heiten. Kndererseits werden durch die äußeren Verschiedenheiten 
innere Sreiheiten und Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse 
keineswegs ohne weiteres geschützt. Es kann dieselbe Unfreiheit, 
derselbe Bureaukratismus und dieselbe konfessionelle Engherzigkeit 
in äußerlich sehr verschiedenen Jormen ebenso gut oder vielleicht 
noch besser sich behaupten als in demselben äußeren Rahmen. 
Und sollten im Laufe der zeit die deutschen Einzelstaaten einmal 
zu der Überzeugung kommen, daß auch für die öffentliche Erziehung 
und den äffentlichen Unterricht sich eine für das Reichsgebiet einheit- 
lich geordnete und auf dem Boden der Reichsgesetzgebung zusammen- 
gefaßte Derwaltung empfiehlt, so ist diese Jusammenfassung gegen- 
wärtig schon eher möglich als vor einem Menschenalter und wird 
nach einem Jahrzehnt wahrscheinlich noch weitaus leichter sein als 
beute. 
2. Grenzen der Schulgesetzgebung. 
Schwierig ist es, die Grenze zu bezeichnen, bis zu der die Schul- 
gesetzgebung gehen soll, also anzugeben, was das Gesetz selbst be- 
stimmen soll und muß, was den Derordnungen der oberen 
Behörden zu überlassen und was von den nachgeordneten 
Körperschaften, den Schulvertretungen, den Lehrerkollegien und 
schließlich von dem einzelnen Schulbeamten und Lehrer“ 
selbständig zu entscheiden ist. 
Unberührt muß auf jeden SJall von der EGesetzgebung und Der- 
ordnung'die Methode bleiben. Sie ist ein Ergebnis der pädagogischen 
und wissenschaftlichen Entwicklung, ein Gebiet freier Geistesarbeit, 
auf dem sich wenig verfügen und verordnen läßt. Ebenso liegt alles
	        

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