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Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Monograph

Persistent identifier:
voigt_geschichte_brandenb_preuss_staat_1878
Title:
Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
Author:
Voigt
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung Harrwitz & Goßmann
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1878
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Städte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Blank page

Full text

300 XII. Die inner. Verhältn. d. Mark u. d. Hohenz. Kurf. n. d. Reform. 
Feldmark von den benachbarten Gutsherren benutzt wurde, welche daselbst 
Landbauer mit geringerem Rechte ansetzen konnten, als die früheren 
gehabt hatten. Der Zuwachs des brandenburgischen Staates um nicht 
geringe Ländertheile eröffnete die Aussicht zum Staatsdienste, in 
welchem die altländischen Adligen vorzugsweise begünstigt wurden, und 
in dem stehenden Heere, welches Friedrich Wilhelm schuf, fand der 
märkische Adel die bequemste Gelegenheit, sich durch seine Tüchtigkeit 
eine selbst ausgezeichnete Stellung zu sichern. 
Schon im vorigen Zeitabschnitt ist erzählt worden, daß in den 
Städten der Mark die Zünfte mit den alten Geschlechtern in feind— 
liche Berührung gekommen waren, als sie das Stadt-Regiment an sich 
zu bringen suchten, daß dadurch den Kurfürsten Gelegenheit geboten 
war einzuschreiten, und daß seitdem die Selbständigkeit der Städte 
vernichtet war und damit zugleich ihr früherer Glanz und Wohlstand. 
Joachim I. hatte zwar durch die Polizei-Ordnung, die er 1515 
erließ, dem Verfall der Städte zu wehren gesucht, und manches Gute 
war dadurch möglich geworden, doch blieb die Controlle der Regierung. 
In Bezug auf die Ergänzung des alten Rathes durch einen neuen 
wurde 1540 bestimmt, daß die alten Rathsmänner jedes Jahr wieder 
gewählt werden könnten, sobald sie ihr Amt treu verwaltet hätten. 
Die Geschäfte des Rathes vermehrten sich übrigens durch den schrift- 
lichen Verkehr in allen Zweigen der Verwaltung so bedeutend, daß 
sein Amt nicht mehr als eine bloße Nebenbeschäftigung angesehen 
werden konnte, das der Ehre wegen übernommen wurde. Degshalb 
wurde es ganz allgemein, was früher nur vereinzelt vorgekommen 
war, daß regelmäßig Gehalt gezahlt werden mußte, wogegen Natural- 
Lieferungen und anderweitige Einkünfte wegfielen. 
Der Rath verwaltete noch wie früher, wenn auch nach Anweisung 
der Regierung, die Polizei in den Städten. Er hatte also die Auf- 
sicht über die Löschanstalten, den Markt, die Preise der Lebensmittel, 
über Sittlichkeit 2c. zu führen. Er entwarf Vorschriften über Ein- 
schränkung des Luxus, und theilte deshalb die Bevölkerung in verschie- 
dene Klassen, eine Eintheilung, die sich auch noch im siebzehnten 
Jahrhundert wiederholt. Nach der Polizei-Ordnung in Berlin von 
1580 gehörten zur ersten Klasse die Bürgermeister und Rathsherren, 
die Geistlichen, Richter, Gelehrten und die alten Geschlechter. Zur 
zweiten Klasse gehörten die wohlhabenden Bürger, sowohl Handelsleute 
als Handwerker, namentlich die Viergewerke; zur dritten Klasse die 
gemeinen Bürger und Handwerker, und endlich zur vierten die Haus- 
leute, die Tagelöhner und das Gesinde. In der Polizei-Ordnung 
von 1604 wurde ein Theil der zweiten Klasse mit der ersten, ein an- 
derer mit der dritten zu einem Stande vereinigt, so daß nur drei 
Stände bestimmt wurden. Doch war diese Eintheilung nicht in allen 
größeren Städten dieselbe, überall aber waren für jeden Stand genaue 
Vorschriften ertheilt in Bezug auf die Kleidung, den Aufwand bei 
Hochzeiten, Kindtaufen 2c. 
Wegen der Verwaltung des städtischen Vermögens brachen nicht
	        

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