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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Handelsverträge.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fürsorge für die im Ausland befindlichen deutschen Werte.
  • 3. Rechtsverfolgung im Auslande.
  • 4. Handelsverträge.
  • 5. Finanzverwaltung.
  • 6. Kreditwesen.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

116 
habe ich befürchtet, daß sie eine so starke Verletzung des National- 
gefühls enthielte, daß sie später den Frieden frühzeitig beeinträch- 
tigen würde. Ich habe mich deshalb darauf beschränkt, zu fordern, 
daß wir nach dem Prinzip der meistbegünstigten Nationen uns 
gegenseitig zu behandeln hätten.“ 
Lassen sich diese Ausführungen auch für die uns bevorstehenden 
Friedensverhandlungen verwerten? Trifft das, was staatsmännische Klug- 
heit damals gebot, auch für die heutigen Verhältnisse zus 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen heute und damals ist zunächst 
der, daß es sich 1871 nur um einen Vertrag zwischen zwei einzelnen Staaten 
handelte, während heute fast das gesamte Wirtschaftsgebiet nicht nur Euro- 
pas, sondern der ganzen Welt in Frage steht. Deshalb kommt auch die 
Verletzung des Nationalgefühls nicht so sehr in Betracht. Im Jahre 1871 
fühlte Frankreich sich vor den Augen aller anderen Staaten besiegt, und 
jede Friedensbedingung, die einen allzu scharfen Eingriff in die Staatshoheit 
Frankreichs bedeutete, mußte um so empfindlicher wirken, weil Frankreich 
bei diesem Friedensschluß aller Augen auf sich gerichtet sah. Heute sind die 
Zuschauer in der Minderzahl, und die Kriegführenden umfassen, alles in 
allem zusammengenommen, den größten Teil der Kulturwelt. Deshalb kann 
man hier wohl von dem Nationalgefühl absehen, wenn es sich darum han- 
delt, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den kriegführenden Staaten 
durch einen alsbald abzuschließenden Vertrag wieder zu ordnen. Dazu 
kommt nun, daß eine ganze Reihe von denjengen Bestimmungen, die wir 
in Handelsverträgen finden, alsbald nach Friedensschluß dringend 
neuer Gestaltungbedürfen. 
Die neueren Handelsverträge pflegen über folgende Fragen Ver- 
einbarungen zu treffen: 
Höhe der Ein- und Ausfuhrzölle 
Ein- und Ausfuhrverbote 
Schiffsverkehr 
Eisenbahnverkehr (wichtig die Frage der Vereitelung von Zollver- 
einbarungen durch innerstaatliche Eisenbahn-Tarifpolitik.) 
Paßwesen 
Niederlassung von Ausländern 
Grundbesitz 
Abgaben 
Gerichtsbarkeit 
1) S. hierüber Löwinger, die zukünftigen Handelsverträge und die Eisenbahnen. 
Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis. 1915, 158.
	        

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