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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Handelsverträge.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fürsorge für die im Ausland befindlichen deutschen Werte.
  • 3. Rechtsverfolgung im Auslande.
  • 4. Handelsverträge.
  • 5. Finanzverwaltung.
  • 6. Kreditwesen.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

117 
Behandlung der juristischen Personen, die im Ausland ihren Sitz 
haben oder bei denen Ausländer beteiligt sind, 
Behandlung der Geschäftsreisenden (Legitimation, Abgaben, Ver- 
zollung der Muster usw.) 
Man sieht, daß die Handelsverträge die wichtigsten Gebiete des 
Völkerlebens regeln. Wie sollte nach dem Kriege ein geordneter Handels- 
verkehr möglich sein, wenn nicht der größte Teil der genannten Fragen 
so fort von neuem einer festen Regelung unterworfen wird. Allerdings 
ist hierbei eins zu berücksichtigen. Es hätte keinen Sinn, selbst bei einem 
großen #Lbergewicht über die Gegner Bedingungen zu vereinbaren, die sich 
für unsere Feinde als unerträglich herausstellen würden. Es ist eine Auf- 
gabe von hoher Bedeutung, hier die Grenze zu finden, die sich aus dem 
Widerstreit der einander entgegengesetzten Interessen ergibt. Um so schwie- 
riger ist die Aufgabe, als sich gerade bei den Handelsverträgen auch inner- 
halb der einzelnen Staaten die verschiedensten Wirtschaftsinteressen kreuzen 
und begegnen. Jedenfalls handelt es sich auch hier um ein Arbeitsfeld, auf 
dem deutsche Kraft und deutscher Geist wichtige Arbeit tun können und 
sollen. Auch hier gilt es, sofort an die Arbeit zu gehen, damit man nach 
jeder Richtung hin gerüstet ist, wenn die Friedensverhandlungen beginnen 
sollen. 
5. Finanzverwaltung. 
Im Grunde wird jede Tätigkeit, die dem Ausbau und Wiederaufbau 
des friedlichen Lebens dient, als ein Mittel des Ausgleiches von Kriegs- 
schäden betrachtet werden können. Ganz besondere Aufgaben erwachsen 
unserer Staatsverwaltung aber auf dem Gebiet des Finanz= und Steuer- 
wesens. 
Die auffallendste Erscheinung in der wirtschaftlichen Wirkung des 
Krieges ist: der Krieg hat nicht etwa alle Wirtschaftskreise schädigend be- 
troffen, er hat nicht eine allgemeine Wertverminderung oder gar Wert- 
zerstörung bewirkt, sondern nur eine Wertverschiebung. Dos liegt 
zum großen Teil daran, daß unsere Wirtschaftsordnung einerseits durch den 
Krieg von der Verbindung mit der übrigen Welt zum großen Teil abge- 
schnitten und daher nur auf sich selbst angewiesen war, andererseits daran, 
daß unsere wirtschaftlichen Kräfte ausreichten, um den Kampf ohne fremde 
Hilfe auszuhalten. Daraus hat sich ergeben, daß der Strom von Geld, den 
der Krieg flüssig gemacht bat, im großen und ganzen im Lande geblieben ist. 
Der Teil von Handel und Gewerbe, der für die Bedürfnisse des Krieges ge-
	        

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