Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

Zweiter Teil. 
Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht. 
Erster Abschnitt. 
Ueberblick über die geschichtliche Entwickelung. 
Daß wir den Frieden als den natürlichen Zustand eines geordneten 
Staatswesens und den Krieg nur als einen Ausnahmezustand betrachten, 
ist eine Errungenschaft menschlicher Kultur, die noch gar nicht lange besteht. 
Im Deutschen Reiche ist erst 1495 zum erstenmal der ewige Landfriede ver- 
kündet worden, und es hat dann noch anderthalb Jahrhunderte gedauert, 
ehe sich wirklich ein Zustand allgemeinen Friedens schaffen ließ. Erst mit 
dem Westfälischen Frieden vom Jahre 1648 beginnt die neue Zeit, deren 
wichtigste Errungenschaft — der Landfriede innerhalb des Staates — uns 
schon so selbstverständlich erscheint, daß wir uns kaum vorstellen können, 
dieser Zustand dauere noch nicht drei Jahrhunderte. 
Einen Krieg nicht nur durch Vernichtung der einen Partei oder durch 
bloßes Aufhören der Feindseligkeit zu beendigen, sondern durch einen Frie- 
dens vertrag, diese Einführung des Rechtsgedankens in das Gebiet des 
Kriegswesens hat schon das Altertum gekannt. Bemerkenswert ist dabei, 
daß sowohl bei den Griechen wie späterhin bei den Germanen die Friedens- 
schlüsse zunächst nur auf eine bestimmte Zahl von Jahren gelten sollten. Die 
Römer dagegen waren schon dazu gelangt, Friedensverträge zu vereinbaren, 
die für die Dauer gelten sollten. 
Bis zum Jahre 1648 bietet uns die deutsche Geschichte eine bunte Fülle 
von Kriegen und Fehden nach außen und nach innen. So ist der West- 
fälische Friede einer der wichtigsten Wendepunkte nicht nur unserer eigenen 
Staatsgeschichte, sondern auch der Geschichte des Völkerrechts. Mit ihm 
beginnt eigentlich überbaupt erst der Rechtsverkehr zwischen den Völkern. 
Der Dreißigjährige Krieg hat das Deutsche Reich so schwer geschädigt wie
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment