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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

Monografie

Persistenter Identifier:
wegener_impf_friedhof_1912
Titel:
Impf-Friedhof.
Autor:
Wegener, Hugo
Erscheinungsort:
Frankfurt am Main
Herausgeber:
Luise Wegener
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1912
DDC-Sachgruppe:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Eine Auflistung vom Todesfällen aus Impfschäden ( † ) und Impfschäden.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
218. Aus: Medizinalstatistische Mitteilungen des Kaiserl. Gesundheitsamtes Berlin, 1905. (
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Anhang zur Gesetz Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. [Zum Jahrgang 1826.]

Volltext

101 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 15. — 
  
(No. 1029.) Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Koͤnige von Preußen und Sr. Durchlaucht 
dem Fürsten zur Lippe, wegen der Gefälle, welche an der äußern Grenze 
des Königlich-Preußischen Gebiets von dem Verkehre der darin eingeschlosse- 
nen Fürstlich -ippeschen souverainen Gebietskheile Lipperode, Cappel und 
Grevenhagen erhoben werden. Vom ten Juni 1826. 
D. die Gefälle, welche dem Koniglich -Preußischen Gesetze vom 26sten 
Mai 1818. gemäß, auf den dußeren Grenzen des Staates erhoben werden, 
auch mehrere in denselben eingeschlossene souveraine Besitzungen deutscher Bun- 
desstaaten treffen, Se. Majestät der König von Preußen aber geneigt sind, das- 
jenige Einkommen, welches Ihren Kassen in Folge dieses besonder Verhältnisses 
zufließt, den landesherrlichen Kassen gedachter Staaten für den Fall überweisen 
zu lassen, daß eine gemeinschaftliche billige Uebereinkunft deshalb getroffen werden 
könnte; so haben Se. Durchlaucht der Fürst zur Lippe Sich zu einer solchen Ueber- 
einkunft in Rücksicht Ihrer in dem äußern Umfange der Preußischen Staaten 
eingeschlossenen souverainen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen, 
unbeschadet Ihrer landesherrlichen Hoheitsrechte, bereit erklärt; und es ist darauf 
zwischen den Bevollmächtigten beider Theile nachstehender Vertrag verabredet 
und, unter Vorbehalt der beiderseitigen landesherrlichen Genehmigung, abge- 
schlossen worden: 6 
Erster Artikel. 
Der Betrag des aus den Koniglich-Preußischen Kassen, in Bezug auf 
die Verbrauchssteuer, nach gegenwärtigem Vertrage an Er. Durchlaucht den 
Fürsten zur Lippe zu überweisenden Einkommens soll von drei zu drei Jahren in 
gemeinsamer Uebereinkunft fellgesetzt werden. Zur Grundlage dieser Ueberein- 
kunft soll der jedesmalige Königlich-Preußischer Seits vorzulegende letztdreijah- 
rige Rein-Ertrag desselben bei den Königlichen Zoll= und Steuerämtern in den 
drei westlichen Provinzen des Preußischen Staats dergestalt dienen, daß der 
Antheil Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe daran nach dem Verhaltnisse der 
Bewölkerung der gedachten drei Preußischen Provinzen zu der Bevölkerung der 
Jahrgang 1826. No. 15.— (No. 1029— 1033) S ein- 
(Ausgegeben zu Berlin den gten November 1826.)
	        

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