Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Monografie

Persistenter Identifier:
wegener_impf_friedhof_1912
Titel:
Impf-Friedhof.
Autor:
Wegener, Hugo
Erscheinungsort:
Frankfurt am Main
Herausgeber:
Luise Wegener
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1912
DDC-Sachgruppe:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Eine Auflistung vom Todesfällen aus Impfschäden ( † ) und Impfschäden.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
522. Leipzig, 1893.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • No. 96.) Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes für den Bau einer öffentlichen Straße von Königswalde nach Geyersdorf betreffend. (96)
  • No. 97.) Verordnung, die Allgemeinen Vorschriften für das Staatsrechnungswesen des Königreichs Schlesien (A.K.B) betreffend. (97)
  • No. 98.) Verordnung, die Anwendung des Gesetzes über die Sonn-, Fest- und Butztagsfeier vom 10. September 1870 betreffend. (98)
  • No. 99.) Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1908 und 1909 betreffend. (99)
  • No. 100.) Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betreffend. (100)
  • No. 101.) Gesetz, die Bezüge früherer Staatsdiener und ihrer Hinterlassenen betreffend. (101)
  • No. 102.) Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes über die Gymnasien, Realschulen und Seminare vom 22. August 1876 betreffend. (102)
  • No. 103.) Gesetz, Pensionserhöhungen für frühere Geistliche, Lehrer und ihre Hinterlassenen betreffend. (103)
  • No. 104.) Gesetz, die Aufhebung des §. 30 der Revidierten Städteordnung und des §. 23 Absatz 2 der Revidierten Landgemeindeordnung betreffend. (104)
  • No. 105.) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Aufhebung des §. 30 der Revidierten Städteordnung und des §. 23 Absatz 2 der Revidierten Landgemeindeordnung betreffend, vom 23. Dezember 1908. (105)
  • No. 106.) Verordnung, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen betreffend. (106)
  • Berichtigung der Verordnung, die Warenkontrolle im Grenzbezirke betreffend, vom 21. April 1908 (G.- u. V.-Bl. S. 163).

Volltext

— 370 — 
Nr. 97. Verordnung, 
die Allgemeinen Vorschriften für das Staatsrechnungswesen des Königreichs 
Sachsen (A. R. V.) betreffend; 
vom 17. Dezember 1908. 
Die durch Verordnung sämtlicher Ministerien vom 1. Oktober 1900 mit Geltung vom 
1. November 1900 ab eingeführten „Allgemeinen Vorschriften für das Staatsrechnungs- 
wesen des Königreichs Sachsen“ (A. R. V.) sind mit Rücksicht auf die inzwischen eingetre- 
tenen Veränderungen im Staatsrechnungswesen im Einvernehmen mit der Oberrechnungs- 
kammer einer durchgreifenden Umarbeitung unterzogen worden. 
Die A. R. V. in ihrer neuen Fassung treten unter Aufhebung der seitherigen Vor- 
schriften am 1. Januar 1909 in Kraft. 
Dresden, den 1 7. Dezember 1908S. 
Sämtliche Ministerien. 
Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto, Frhr. v. Hausen. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Dr. Beck. 
Knüpfer. 
Nr. 98. Verordnung, 
die Anwendung des Gesectzes über die Sonn-, Fest= und Bußtagsfeier 
vom 10. September 1870 betreffend; 
vom 17. Dezember 1908. 
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund ständischer Ermächtigung wird hierdurch 
verordnet, was folgt: 
Die Ausnahmebestimmung in § 3 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- 
und Bußtagsfeier betreffend, vom 10. September 1870 findet auf den Handel mit Blumen 
Anwendung. 
Dresden, den 17. Dezember 1908. 
Die Ministerien des Innern sowie des Kultus 
und öffentlichen Unterrichts. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Dr. Beck. 
Seifert. 
 
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk) PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Groß Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.