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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Monografie

Persistenter Identifier:
wegener_impf_friedhof_1912
Titel:
Impf-Friedhof.
Autor:
Wegener, Hugo
Erscheinungsort:
Frankfurt am Main
Herausgeber:
Luise Wegener
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1912
DDC-Sachgruppe:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Eine Auflistung vom Todesfällen aus Impfschäden ( † ) und Impfschäden.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
535. Heide am Harz. ( † ).
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • Register.
  • Werbung

Volltext

674 Sachsen von 1848—1854. 
Gewissenspflicht ans Herz zu legen, die Regierung kräftig zu 
unterstützen und die ernsten und schweren Gefahren zu beher- 
zigen, welche das Gegentheil in der einen oder anderen Richtung 
nach sich ziehen müsse. Die Regierungspresse gab sich die er- 
denklichste Mühe die Schwankenden bald durch Drohungen, bald 
durch Versprechungen zum Erscheinen zu bewegen. Die Einbe- 
rufenen waren getheilter Meinung. Den einen dünkte das 
Richtige einfach auszubleiben, andere wollten nach Dresden 
gehen, aber nur um zu protestieren, ein dritter Theil endlich, 
eingeschüchtert oder der revolutionären Erschütterungen über- 
drüssig und um jeden Preis nach Ruhe verlangend, war bereit 
mit der Regierung zu gehen. Inmitten dieser Zweifel entschied 
sich am 20. Juni der Senat der Universität mit 20 gegen 
16 Stimmen, darunter denen der bedeutendsten Rechtslehrer, 
für Nichtbeschickung des Landtags und beauftragte für den Fall, 
daß die Regierung dennoch auf Vornahme der Wahl bestehe, 
den Professor des Staatsrechts Albrecht mit ausführlicher Dar- 
legung der Gründe für seine Weigerung. Im Lager der Feu- 
dalen kannte die Wuth über diesen Beschluß keine Grenzen. 
„Wird“, rief die Sachsenzeitung, „das Ministerium Zschinsky 
den Muth haben wie das hannoversche Ministerium Scheele, 
diese Männer davonzujagen? Mit dem Bettelsack müßten die 
Zwamzig, ohnehin zum Theil von fremd her Berufene 1), aus 
dem Lande marschieren!“ Auch die Zahl der übrigen Reni- 
tenten war groß, größer noch ihre persönliche Bedeutung, so 
daß das Ministerium es nur durch einen neuen Gewaltstreich, 
nämlich durch Einberufung der Stellvertreter, die gesetzlich nur 
durch die Kammern geschehen konnte, dahin brachte, daß sich 
spärlich und langsam die erforderliche Zahl zusammenfand um 
am 22. Juli den Landtag eröffnen zu können. Die Thron- 
rede, kurz und geschäftsmäßig, kündigte an, daß demselben 
nur die Gesetze, deren Erledigung jetzt unbedingt noth- 
wendig erscheine, namentlich das Wahlgesetz, vorgelegt werden 
sollten. 
1) 3. B. Mommsen, Albrecht, Roscher, Jahn, Hankel.
	        

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