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Impf-Friedhof.

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Monograph

Persistent identifier:
wegener_impf_friedhof_1912
Title:
Impf-Friedhof.
Author:
Wegener, Hugo
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Was das Vol, die Sachverständigen und die Regierungen vom „Segen der Impfung‟ wissen
Place of publication:
Frankfurt am Main
Publishing house:
Luise Wegener
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

— 327 — 
vornehmen nebst Untersuchung“. Ich, die Ehefrau, gab der Unter- 
suchung statt, zumal unser Kind erst mit 2 Jahren laufen gelernt 
hatte, laut vorgelegten Zeugnisses unseres Hausarztes an englischer 
Krankheit leidet und nach diesem ärzlichen Attest Impfaufschub ge- 
boten war. Der Impfarzt Dr. Heidsiek erklärte jedoch, das Kind 
könne trotzdem ohne Schaden geimpft werden. Nun sollte auch gleich 
die Impfung selbst vorgenommen werden, also ohne die Vorschrift 
des Gesetzes zu beachten (§ 2. Absatz 1: ist erst binnen Jahres- 
frist nach Aufhören des diese Gefahr begründeten Zustands der 
Impfung zu unterziehen). Unter Hinweis auf das vorgelegte ärztliche 
Zeugnis widersprach ich, die Ehefrau, daher der Impfung. Aber 
man gab mir kein Gehör. 
Der Polizeibeamte packte mich von hinten plötzlich 
an beiden Armen, drückte dieselben nach hinten zu- 
sammen und in dieser Fesselung schob er mich mit 
dem Gesicht gegen die Wand. 
Eine Nachbarin, die von der Polizei als Hilfe angenommen 
worden war, nahm das Kind auf den Schoß und hielt es zur Impfung 
bereit. Es gelang mir jedoch, mich loszureißen, das Kind zu ergreifen 
und auf meine Aufforderung, sich zu entfernen, ging man nun 
mit der Androhung fort, man werde mit mehr Mann wiederkommen. 
(Edler Impfarzt!) 
Am 1. Februar 1912 stellten wir das Kind sofort unserem 
Hausarzt Dr. G. Witte, Bielefeld, wiederum vor. Derselbe stellte 
folgendes neue Zeugnis aus: 
Bielefeld, 1. 2. 1912. 
Aerztliches Attest. 
Luise Todtenhagen, geb. 3. 7. 1908, in Altenhagen bei Heepen, 
Tochter des Herrn Ernst Todtenhagen in Heepen, leidet an 
englischer Krankheit mit Verkrümmung der Beine. Im Interesse 
der Gesundheit des Kindes ist es notwendig, daß die Impfung 
bis zum Jahre 1913 verschoben wird. 
gez.: Dr. med. G. Witte. 
Gestützt auf dieses Attest legte ich sofort Beschwerde beim 
Landrat in Bielefeld ein. Auf dieselbe blieben wir zunächst ohne 
jeden Bescheid. Von Einlegung der Beschwerde gab ich dem Amts- 
vorsteher am gleichen Tage (1. 2. 12) noch Kenntnis, legte ihm auch 
das ärztliche Zeugnis vor. Ohne jede Rücksicht auf die eingelegte
	        

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