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Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

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Bibliographic data

fullscreen: Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

Monograph

Persistent identifier:
wurmb_dienstunterricht_infanteristen_
Title:
Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.
Author:
von Wurmb, Eckhart
Place of publication:
Berlin
Publisher:
R. Eisenschmidt
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Appendix

Title:
Anhang.
Document type:
Monograph
Structure type:
Appendix

Chapter

Title:
Ein Wort an den Reservemann.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Zeittafel für Sonnen-Auf- und -Untergang.
  • Deutschlands regierende Fürsten.
  • Die Hohenzollern als Kurfürsten, Könige und Kaiser.
  • Deutschlands Kolonien.
  • Chinafeldzug.
  • Feldzug in Deutsch-Südwestafrika.
  • Eintritt in das Heer.
  • Wehrpflicht.
  • Kriegsartikel mit Pflichten und Fahneneid.
  • Innerer Dienst.
  • Körperpflege, Gesundheitsregeln, Erkrankung.
  • Kasernen- und Stubenordnung.
  • Anzug und seine Behandlung.
  • Gebührnisse.
  • Das Gewehr 98
  • I. Beschreibung des Gewehres 98.
  • II. Behandlung des Gewehrs 98.
  • III. Seitengewehr 98.
  • IV. Munition.
  • Armee-, Marine-Vorgesetzte.
  • Armee-Einteilung.
  • Friedensgliederung und Kriegsgliederung unserer Armee.
  • Vorgesetzte in der Armee, Marine, Schutztruppe und im Sanitätskorps.
  • Rangabzeichen der Armee.
  • Rangabzeichen der deutschen Marine.
  • Anhang: Tafel I bis X.
  • Militärisches Benehmen.
  • Ehrenbezeigungen.
  • Benehmen gegen Vorgesetzte.
  • Benehmen bei besonderen Gelegenheiten.
  • Militärrecht.
  • Beschwerdeführung.
  • Militärstrafverfahren (einschl. Strafen).
  • Äußerer Dienst. Garnison-Wachdienst.
  • I. Allgemeines und Vorbereitungen zum Wachdienst.
  • II. Aufziehen und Ablösen der Wache.
  • III. Verhalten als Posten, Patrouille, in der Wachstube.
  • IV. Festnahme.
  • V. Waffengebrauch.
  • VI. Abwehr fremdländischer Spionage-Bestrebungen.
  • Exerzieren und Gefecht.
  • Das Exerzieren (Geschlossene Ordnung).
  • Das Gefecht (Geöffnete Ordnung).
  • Schießen.
  • I. Schießlehre.
  • II. Schießausbildung.
  • Dienst im Felde.
  • A. Gelände und Zurechtfinden.
  • B. Eisenbahntransporte.
  • C. Marsch.
  • D. Vorposten.
  • E. Der Soldat in der Schlacht.
  • F. Unterkunft.
  • G. Verpflegung im Felde.
  • H. Feldgendarmerie.
  • I. Feldpost.
  • K. Familienzahlungen. Militärische letztwillige Verfügungen.
  • L. Das Manöver.
  • Anhang.
  • Die fremden Armeen.
  • Verhalten bei einer Dienstbeschädigung.
  • Was der aktive Soldat von den Kriegsvereinen wissen muß.
  • Ein Wort an den Reservemann.
  • Pflichten und Rechte des Beurlaubtenstandes.
  • Kriegsbeorderung.
  • Orden und Ehrenzeichen.

Full text

Ein Wori an den Reservemann. 171 
Der Bund gibt folgende Unterlützungen: An einzelne Kameraden in Krank, 
betts= und Rorfällen, bei landwirtschaftlichen Notständen und an Witwen (hurzeit 
lährlich 400 000 M.). Ferner hat der Bund 5 Kriegerwaisenhäuser geschaffen, in 
denen mehr als 500 Watsen zu brauchbaren Menschen eren werden. Endlich 
vemügt er über eine Bundessterbekasse, bei der sich die Mitgliever gegen einen 
möglichst nieprigen Beitrag versichern können (1911 wurde ½ Million Mark Sterbe- 
gelder ausgezahlt!). Diese Zahlen sprechen für sich. — 
Der junge Reservist. der nach erfüllter Dienstzeit als königetreuer und pater- 
landsliebender Monn mit seinen alten Kameraden zusanmmonhalten will. findet 
einen starken Schutz in den Kriegervereinen. Möge er diesen Schutz aussuchen! 
s — — 
Ein Wort an den Beservemann. 
Jeder zur Entlassung kommende Reservist, der es ehrlich mit sich seibst meint. 
wird sich gestehen müssen, daß er während seiner Dienftzeit neben dem Krieger- 
dandwerk und natürlich auch durch dieses, so manches gelernt hat, was er in seinem 
ganzen späteren Leben wird brauchen können. Es entstehen gewisse, ganz bestimmte 
Bort#ile aus dem Solvatenleben für den Mann auch im bürgerlichen Peruf: 
1. Der Soldat wird willensstark, energisch durch vas richtige Gehorchen, 
durch Ausführen von Befehlen, die er Miwetlen von vornherein gar nicht für 
ausführbar hielt. Er lernt sich etwas zutrauen und vor allem etwas Angefangenes 
vollenden, er lerni seinen Willen durchsetzen! 
Dlese Willens stürke überträgt sich auf den Arbeiter, den Hand werker usw. 
Dieselben nehmen Aufträge an, die sie früher aus Bequemlichkeit von der Hand 
gewiesen hätten. „Frisch gewagt, is halb gewonnenk“" ist jetzt idr Wahlspruch. 
illensstärke duldet keinen Aufschub der Arbeit, rechtzeitig und gut wird abgeliefert. 
dann bleibt der Arbeitgeber zufricden, der Kunve treu. 
2. Der Soldat lernt Sparsamkeit. Er teült sich seine Löhmung ein, er weiß, 
wie Zzute Behandlung ver Kleider usw. diese lange Zeit erhält. Er weiß, wie 
wichtig ein ersparter Notgroschen im Mansver oder bei andern Gelegenheiten ist. 
Auch im bürgerlichen Beruf wird mon ohne Sparsamkeit unselbständig 
und abhängi Kron andern Leuten. Darum halte man haus mit seinem Einkommen! 
Spare in der Zeit, so haft Du in der Not!“ Überall gibt es Sparkassen, 
wo man sein Geld sicher unterbringen kann, besonders empfchlensr#ert sind die 
Kreig, und städtischen Sparkassen. Dann aber denke man an die Zuknaft, an 
das Alter. Die Invalidenversicherung, die Altersversicherung sind groß- 
artige Einrichtungen, man soll aber auch selbst in jungen, kräftigen Jahren etwas für 
seine Zukunft tun, damit man einen behagsichen Lebensabend in Aussicht hat! 
3. Der Soldat lernt Enthaltfamkeit durch die Strapazen des Dienstes, durch 
stundenlange Märsche, denen oft anstrengende Gefechie folgen. 
Diese Enthaltsamkeit wird dem Bürger zugute kommen. Man wird ohne 
Mühe sich Vergnügungen versagen können, man wird höhern Genuß darin stinden, 
für die Mutter, ven alten Pater, für Frau und Kinder sparen und sorgen zu 
können, wie auf dem Tanzboden das Geld durch die Kehle zu jagen. Selbftredend 
soll nicht etwa jedes Vergnilgen vermieden werden; im Gegenteil, hat man sein 
Geld zufammen, so freue man sich nach Herzenslust. 
4. Der Soldat lerm Unterordunng, Achmngvor den Gesetzen und seinen Vorgesetzten. 
Im bürgerlichen Leben wird man dementzprechend auch Achtung vor den 
Gesetzen, vor dent Staat und dessen Vertretern haben. 
eiwillig soll sich der frühere Soldat unter die bürgerlichen Gesetze, unter 
bie Polizeiverordnungen fügen; denn er weiß, daß ein Siaat nur gedeihen 
kunn, wenn er tüchtige Staatsbürger hat, die seine Gesetze achten, gerade so wie 
eine Armee nur Gutes leisten kann, dei der die Soldaten „gehorchen“ können. 
**1 Überdies belfen ja die Staatsbürger indirekt Gesetze machen durch die Wahl zum 
Reichstag usw., um so mehr ist jeder verpflichtet, die bestehenden Gesetze anzuerkennen! 
5. Der Soldat lernt Baterlandsliche, Königstreue und Kameradschaft pflegen. 
 
	        

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