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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Volume count:
1
Publisher:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.

Chapter

Title:
Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Innere Politik.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Ostmarkenpolitik.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • I. Auswärtige Politik.
  • II. Innere Politik.
  • 1. Einführung.
  • 2. Der nationale Gedanke und die Parteien.
  • 3. Wirtschaftspolitik.
  • 4. Ostmarkenpolitik.
  • III. Schlußwort.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
118 Innere Politik. I. Buch. 
  
ihrer Kultur überzeugt und beseelt von dem einer unbewußten Naturkraft gleichenden 
Drange, der eigenen Kultur weite und weitere Geltung zu erobern. Aicht allen 
Völkern ist diese Kraft bewußt. Sie war es jenen großen römischen Heerführern und 
Staatsmännern, die in Griechenland, Kleinasien, Nordafrika, vor allem in Gallien und 
Germanien erobernd vorgingen und auf die Eroberung mit den Waffen alsbald die 
Eroberung mit der überlegenen römischen Kultur folgen ließen. Ein solches unbeirr- 
bares nationales Kulturbewußtsein lebt heut im englischen Volk. Der Engländer ist 
tief durchdrungen von der Uberlegenheit der angelsächsischen Kultur. Er mißbilligt es 
wohl zuweilen, wenn andere Nationen mehr oder minder energisch mit der Propaganda 
ihrer Kultur vorgehen, aber er wirft selten die Frage auf, ob England selbst zu solchem 
Vorgehen etwa nicht berechtigt sei. Er ist überzeugt, daß englische Herrschaft und die 
ihr folgende Anglisierung eine Wohltat ist, und er entnimmt das Recht zu Ausdehnung 
und Eroberung seinem Bewußtsein von der Uberlegenheit der angelsächsischen Kultur 
und angelsächsischer Institutionen. Die grandiose Schöpfung des britischen Imperiums, 
des größten Reiches, das die Welt seit dem Römerreich gesehen hat, für die niemals 
ein Opfer an Blut und Gut gespart worden ist, wurde und wird getragen von dem 
unerschütterlichen Bewußtsein und Willen des englischen Volkes überall da, wohin die 
englische Macht reicht, Träger einer höheren Kultur zu sein. Der englische Glaube an 
die Uberlegenheit des eigenen geistigen, sittlichen, religiösen, rechtlichen und wirtschaftlichen 
Lebens ist die Lebenskraft der englischen nationalen Politik. 
Höhere Kultur hat zu allen Zeiten einen politischen Rechtstitel verliehen. Der 
Glauben an eine wirkliche oder vermeintliche höhere Kultur hat stets einen Rechtsan- 
spruch hervorgerufen. Als das Frankreich der großen Revolution mit seinen Heeren 
Europa überschwemmte, schuf es sich ein Eroberungsrecht auf Grund der vermeint- 
lichen Segnungen republikanischer Freiheiten. Es fühlte sich als Träger einer über- 
legenen politischen Kultur gegenüber anderen Völkern, vor allem Deutschen und 
Italienern. Es gab besonders in unserem Vaterlande nicht wenige, die diesen Rechts- 
titel anerkannten und von ihrem Frrtum erst durch die bitteren Erfahrungen der napoleo- 
nischen Zwingherrschaft geheilt wurden. Die Kulturmission der französischen Revolution 
beruhte auf einer grundsätzlichen Verkennung des Wesens der Kultur, innerhalb deren 
neben Religion, Sitte, Recht und Bildung politische Institutionen nur nebengeordneten 
Wert haben, und sie verurteilte sich selbst durch die wachsende Brutalität der napo- 
leonischen Herrschaft. Aber es gibt berechtigte Kulturmissionen. Solche haben die 
christlichen Kolonialmächte der Gegenwart in Afrika zu erfüllen. So ist Rußland 
nach Asien hin berechtigter Träger höherer Kultur. Und wenn der Kampf der höheren 
mit der niederen Kultur einmal aufhören sollte in der Weltgeschichte, so hätte unser 
Glaube an die Fortentwicklung der Menschheit an Boden verloren. Wir wären um eine 
große ideale Hoffnung ärmer. 
Eine Kulturmission ist es gewesen, die uns Deutsche 
einst über die Elbe und die Oder nach dem Osten geführt 
hat. Das Kolonisationswerk im deutschen Osten, das, 
Das Kolonisationswerk 
im deutschen Osten. 
  
  
118
	        

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