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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Versicherung
Kolonien
Militair
Volume count:
1
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Auswärtige Politik.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • I. Auswärtige Politik.
  • II. Innere Politik.
  • III. Schlußwort.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
I. Buch. Auswärtige Politik. 15 
  
Solche menschenfreundliche Anteilnahme pflegt selten einen überwiegenden Einfluß auf 
die politischen Entschließungen der Regierung eines großen Staates auszuüben. Für die 
Kichtung der englischen Politik sind die Rückwirkungen der europäischen Machtverhält- 
nisse auf die englische Seeherrschaft maßgebend. Und jede Machtverschiebung, die eine 
solche Wirkung nicht im Gefolge haben konnte, ist der englischen Regierung immer ziem- 
lich gleichgültig gewesen. Wenn England traditionell, das heißt seinen unveränderlichen 
nationalen IZnteressen angemessen, der jeweils stärksten Kontinentalmacht unfreundlich 
oder mindestens argwöhnisch gegenübersteht, so liegt der Grund vornehmlich in der Be- 
deutung, die England der überlegenen kontinentalen Macht für die überseeische Politik 
beimißt. Eine europäische Großmacht, die ihre militärische Stärke so drastisch gezeigt hat, 
daß sie im normalen Lauf der Dinge eines Angriffs auf ihre Grenzen nicht gewärtig zu 
sein braucht, gewinnt gewissermaßen die nationalen Ezistenzbedingungen, durch die 
England zur ersten See- und Handelsmacht der Welt geworden ist. England durfte mit 
seinen Kräften und seinem Wagemut unbesorgt auf das Weltmeer gehen, weil es seine 
heimischen Grenzen durch die umgebende See vor feindlichen Angriffen geschützt wußte. 
Besitzt eine Kontinentalmacht eben diesen Schutz der Grenzen in ihrer gefürchteten, sieg- 
reichen und überlegenen Armee, so gewinnt sie die Freiheit zu überseeischer Politik, 
die England seiner geographischen Lage dankt. Sie wird Wettbewerberin auf jenem Felde, 
auf dem England die Herrschaft beansprucht. Oie englische Politik fußt hier auf den Er- 
fahrungen der Geschichte, man könnte fast sagen, auf der Gesetzmäßigkeit in der Entwick- 
lung der Nationen und Staaten. Noch jedes Volk mit gesundem Instinkt und lebens- 
fähiger Staatsordnung hat an die Meeresküste gedrängt, wenn sie die Natur ihm versagt 
hatte. Um Küstenstriche und Hafenplätze ist am hartnäckigsten und bittersten gerungen 
worden, von Kerkpra und Potidäa, um die sich der Peloponnesische Krieg entzündete, 
bis zu Kavalla, um das in unseren Tagen Griechen und Bulgaren haderten. Völker, die 
das Meer nicht gewinnen konnten oder von ihm abgedrängt wurden, schieden still- 
schweigend aus dem großen weltgeschichtlichen Wettbewerb aus. Der Besitz der Meeres- 
küste bedeutet aber nichts anderes als die Möglichkeit zu überseeischer Kraftentfaltung und 
letzten Endes die Möglichkeit, die kontinentale Politik zur Weltpolitik zu weiten. Die 
Völker Europas, die ihre Küsten und Häfen in diesem Sinne nicht nutzten, konnten es 
nicht tun, weil sie ihre gesamte nationale Kraft zur Berteidigung ihrer Grenzen gegen 
ihre Widersacher auf dem Festlande nötig hatten. So mußten die weitausschauenden 
kolonialpolitischen Pläne des Großen Kurfürsten von seinen Nachfolgern aufgegeben 
werden. 
Der stärksten Kontinentalmacht standen die weltpolitischen Wege stets am freiesten 
offen. Auf diesen Wegen aber hielt England die Wacht. Als Ludwig XIV. bei Karl II. 
ein französisch-englisches Bündnis anregte, erwiderte ihm dieser im übrigen sehr franzosen- 
freundliche englische König, es stünden einem aufrichtigen Bündnis gewisse Hindernisse 
im Wege, und von diesen sei das vornehmste die Mühe, die sich Frankreich gebe, eine 
achtunggebietende Seemacht zu werden. Das sei für England, das nur durch seinen 
Handel und seine Kriegsmarine Bedeutung haben könne, ein solcher Grund zum Arg- 
wohn, daß jeder Schritt, den Frankreich in dieser Richtung tun werde, die Eifersucht 
15
	        

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