Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Volume count:
1
Publisher:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.

Chapter

Title:
Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Abschnitt. [Kreis der einbezogenen Personen. Pflicht und Recht zur Versicherung. etc.]
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • I. Abschnitt. [Beweggründe einer sozialen Fürsorge. etc.]
  • II. Abschnitt. [Kreis der einbezogenen Personen. Pflicht und Recht zur Versicherung. etc.]
  • III. Abschnitt. [Versicherungsträger. etc.]
  • IV. Abschnitt. [Ausländische Sozialversicherung.]
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
II. Buch. Die Reichsversicherung. 87 
seiner eigenen Tatkraft bleibt also immer ein recht weiter Spielraum. Soweit in 
sämtlichen Zweigen der Versicherung eine vorbeugende und heilende Tätigkeit in 
Frage steht, wird man ernstlich nicht von einer Lähmung des selbständigen Willens 
zum Erwerbe sprechen können, ganz abgesehen davon, daß die Wiederherstellung 
verloren gegangener Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit und die Vorbeugung der Zn- 
validität Maßnahmen sind, die in der Allgemeinheit dem Arbeitgebertum und der Volks- 
wirtschaft mindestens in eben demselben Maße zugute kommen wie dem einzelnen Ar- 
beiter und seiner Familie selbst. Aber auch ein weiteres Moment läßt jene Befürchtung 
unbegründet erscheinen. Im weitesten Umfange haben die Versicherungsgesetze die Mög- 
lichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben, die meist die Arbeitnehmer allein belasten. 
Besonders auf dem Gebiete der Krankenversicherung wird aber von der Versicherungs- 
berechtigung ein sehr erheblicher Gebrauch gemacht, woraus sich kar ergibt, daß die Ver- 
sicherten über ihre Pflicht hinaus Opfer bringen, weil sie das ihnen sonst gesetzlich Ge- 
währte nicht als genügende Fürsorge betrachten. Gerade in der Krankenversicherung, 
bei deren Verwaltung der überwiegende Einfluß der Arbeitnehmer wirksam zu werden 
pflegt, haben die Kassen von der fakultativen Erweiterung ihrer Leistungen einen viel- 
fach Bewunderung erregenden Gebrauch gemacht, ein unwiderleglicher Beweis dafür, 
daß sie sich selbst zu Leistungen anspornen und das gesetzliche Minimum ihnen nur den 
Anlaß zu weiterer Anstrengung bietet. Soweit aber schließlich in großen Kreisen der 
Arbeiterschaft der Zrrtum sich festgesetzt hat, es müsse eigentlich von Staats wegen bei 
Krankheit, Unfall oder Invalidität in einer Weise gesorgt werden, die ihnen den Ertrag 
einer vollständigen Erwerbsfähigkeit ersetzen würde, muß eine Aufklärungsarbeit ein- 
setzen. Es muß immer deutlicher gemacht werden, daß in der Vorbeugung und Heilung 
und nicht in der Zuführung von Millionen Menschen an die etwa ihren ganzen Lebens- 
unterhalt auf sich nehmende Staatskrippe das Ziel der Sozialversicherung liegt. Eng 
zusammen hängt biermit die viel beklagte Erscheinung der Simulation und die der 
Kentenhysterie, auf die in diesem Zusammenhang hingewiesen werden mußte. 
III. 
Zu Einsichten, die einen Zusammenhang mit der sozialen und allgemeinen Politik 
erkennen lassen, führen die Regelungen über die Träger der Bersicherung, über die Ver- 
sicherungsbehörden und das Organisationsproblem. 
Versicherungsträger. Was zunächst die Träger der Reichsversicherung angeht, 
so hat die Reichsversicherungsordnung am bisherigen 
Rechte hieran wenig geändert. An sich bleiben die Krankenkassen für die Kranken-, 
die Berufsgenossenschaften für die Unfall- und die Bersicherungsanstalten für die In- 
validenversicherung, diese auch für die neu hinzugekommene Hinterbliebenenversicherung, 
in Wirksamkeit. Von besonderem Interesse ist aber, in welcher Weise die einzelnen 
Träger spezialisiert sind, insbesondere, welche Kassenarten vorkommen. Aberdies sind das 
Reich, der Bundesstaat, die Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine andere öffentliche 
Körperschaft in besonderem Falle Versicherungsträger, ebenso die sogen. Sonderanstalten 
  
223
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.