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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Professoren.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • Allgemeines.
  • Die Professoren.
  • Studenten.
  • Die Universitätsstadt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
8 Die Untversitäten. IX. Buch. 
  
prädikat auf weite Kreise übertragen wird und seine einstige Bedeutung als Merkmal 
wissenschaftlicher Betätigung verliert und damit an Wert einbüßt. 
Literarische Tätigkeit erste t tunscrr eao un *“ e 
er i ische zenten; dur 
Pflicht der Hogenten. sie hat er sein Amt, durch sie sichert-er das allgemeine, 
über lokale Wirksamkeit hinausreichende Ansehen der Universität. Es wäre eine Schädigung 
und ein Merkmal des #iederganges unserer Hochschulen, wenn ein anderer Gesichtspunkt als 
die wissenschaftliche Leistung (wofür sich auch einzelne Stimmen geltend machen) jemals 
über die Berufung zum akademischen Lehrer entschiede. Jakob Grimm und Leopold von 
Ranke waren keine fortreißenden Dozenten. Dennoch strahlt ihr Name noch heut mit un- 
vermindertem Glanz über Berlin, ja über allen Universitäten, Kants unsterblicher Ruhm 
ist mit Königsberg für alle Zeiten verbunden. Der Professor ist nicht nur um der Studen- 
ten willen, sondern ebensosehr um der wissenschaftlichen Arbeiten willen da. Er wäre 
sonst ein Oberlehrer. Und wir danken es der Regierung unseres erhabenen Herrschers, 
daß diese Pflicht nicht nur jederzeit anerkannt worden ist, sondern stete Unterstützung 
und Förderung erfahren, und damit den Hochschullehrern die Möglichkeit gegeben hat, 
den Universitäten ihre Stellung zu bewahren. Innerhalb ihrer Mauern bringt die Neuzeit 
mancherlei Bestrebungen zur Geltung, die ihre bisherigen Ordnungen umgestalten. Die 
außerordentlichen Professoren, vielfach Männer von großer Erfahrung und wissenschaftlichem 
Verdienste, oft an der Spitze großer Institute oder wichtiger Abteilungen derselben oder 
Führer neu emporblühender Wissenschaften, haben längst eine Anderung ihrer Stellung 
erstrebt und wünschen ihren Rat in der akademischen Verwaltung zu betätigen. Manches 
haben sie erreicht, manches bleibt zu erreichen, mancher Wunsch aber wird in der Praxis, 
wenn nicht der Unterschied zwischen außerordentlichen und ordentlichen Professoren über- 
haupt schwinden soll — und das wäre ein sehr fraglicher Fortschritt — unerreichbar bleiben. 
  
  
Studenten. 
Mit uneingeschränkter Genugtuung darf man von dem Geiste sprechen, der unsere 
Studierenden beseelt. Aational im vollsten Sinne des Wortes wird die akademische 
Zugend unserer Zukunft eine sichere Stütze sein und unsere heiligsten Güter wahren. 
Die große Zeit der Reichsgründung hat für sie die Vorbilder geschaffen, an denen ihre 
Vaterlandsliebe erstarkt und sich bereichert; die Gegenwart leiht ihr den frohen Opti- 
mismus und den Blick in die Ferne. Wie die Ehrentafeln in unseren Hallen die Treue 
derer bezeugen, die 1813 und 1870 für König und Vaterland fielen, so wird die heutige 
Zugend in der Stunde der Gefahr sich ihrer Bäter würdig zeigen. Die Gerechtigkeit 
gebietet anzuerkennen, daß die höheren Schulen, die unsere Studierenden vorbereiten, 
ihres Amtes hierin mit Gewissenhaftigkeit walten und die Möglichkeit nie versäumen, 
die ihnen anvertraute Zugend in den eindrucksvollsten Zahren auf den Weg der Vater- 
landsliebe zu leiten. Die Volksschule muß ihre Zöglinge mit dem 14. Lebensjahre ent- 
1058
	        

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