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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
IX. Buch. Das höhere Schulwesen. 4 
  
Kegel haben, und versteht auch mit reiferem Sinne die Wissenschaft anzusehen, gus ihr 
nicht, was so leicht in den Vordergrund rückt, das fürs Examen Notwendigste, sondern 
freier blickend das für die Aufgaben des Berufes Fruchtbare und Erzieherisch-Verwert- 
bare herauszufinden. Diese Möglichkeit wünschte man festzuhalten; und das konnte nur 
so geschehen, daß bewährten Lehrerinnen jetzt statt jenes besonderen Kursus das Universitäts- 
studium eröffnet wurde. Oieses dauerte aber länger; deshalb schien es geboten, an andrer 
Stelle die Zeit wieder einzusparen. Ein Ministerialerlaß vom April 1909 regelte die 
Dinge in diesem Sinne: eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren sollte für die Zulassung 
zum Studium und weiter zum vollen Examen pro facultate docendi ausreichen. Ein 
wohl gemeinter, doch folgenschwerer Entschluß! Denn zwei statt fünf ist kein bloßer 
Gradunterschied: jetzt war das nicht mehr eine Einrichtung, um erprobten Lehrerinnen, 
die zum Bewußtsein der eignen Leistungsfähigkeit gelangt wären, eine höhere Ausbil- 
bildung nachträglich zu eröffnen; sondern ein junges Mädchen konnte von vornherein 
den Plan fassen, erst Lpzeum und Oberlyzeum durchzumachen, dann zwei Zahre lang 
mit „vollem Unterricht“ (d. h. mit 12 Stunden wöchentlich) an einer höheren Schule 
zu arbeiten und so allmählich und sicher an die Universität heranzukommen. Im Grunde 
war das ja der Aufbau, die geradlinige Fortsetzung, die 1906 auf der Konferenz unter- 
legen war, nur mit dem Unterschiede, daß damals beabsichtigt gewesen war, die Fort- 
setzung auch innerlich auf das Universitätsstudium zu richten, während jetzt Oberlpzeum, 
Seminarklasse und zweijährige Berufsarbeit an und für sich einem ganz andern Zwecke 
dienten. Aus diesem Unterschied erklärt es sich, daß die neue Einrichtung bei früheren 
Anhängern des Aufbaus ebenso ernste Bedenken hervorrief wie bei den Freunden der 
Studienanstalten, daß vor allem aus den Kreisen der Universitätslehrer lebhafter Wider- 
spruch laut wurde. Der Erfolg wird entscheiden müssen. Dieser „vierte Weg“ — neben 
den drei Formen der Studienanstalt — ist einmal da und wird schwerlich wieder abge- 
schafft werdemn; ja man darf beinahe erwarten, daß er von den beiden Jahren praktischer 
Tätigkeit, die in diesem Zusammenhange keinen rechten Sinn mehr haben, auch noch 
entlastet werden wird. Dann muß sich zeigen, ob der Lehrplan des Oberlyzeums so 
ausgestaltet werden kann, daß er zwei verschiedenen Aufgaben zugleich gerecht wird, der 
Vorbereitung auf den Beruf der Lehrerin und der auf ein akademisches Studium. 
Die Studienanstalten. Das Ergebnis der Erfahrungen, die auf dieser Seite ge- 
sammelt werden, wird wesentlich mitbestimmend sein 
auch für den Bestand und das Wachstum der Studienanstalten. Zurzeit gibt es deren 
in Preußen 14, dazu reichlich doppelt so viele, die in Entwicklung begriffen sind. Ver- 
einzelt ist dabei, wie schon 1901 in Mannheim, der Lehrplan der Oberrealschule gewählt 
worden; an den meisten Orten legte man doch Wert auf das Lateinische. Aur ganz 
selten wird Griechisch hinzugenommen, obwohl es mit seiner Literatur dem weiblichen 
Interesse besonders viel bieten könnte. Fast alle Studienanstalten sind Realgymnasien, 
auch die alten Berliner Kurse sind 1902 zu dieser Form zurückgekehrt: es zeigt sich 
auch hier, daß lateinloser Unterbau und gymnasiale Bildung eigentlich nicht zusammen- 
stimmen. 
  
1095
	        

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