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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
46 Das höhere Schulwesen. IX. Buch. 
  
Zwischen Oberlyzeum und Studienanstalt hat die 
Frauenschule einen schweren Stand; sie will nicht 
recht aufkommen. Auch da, wo die Einrichtung beschlossen worden war, hat sie sich 
nicht immer verwirklichen lassen, es fehlte an Schülerinnen. Und diese blieben aus 
doch wohl deshalb, weil auf diesem Wege nichts von „Berechtigungen“ zu erlangen 
war. Sucht man dem abzuhelfen und, womit Anfänge gemacht sind, die Ausbildung 
von technischen Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Haushaltungslehrerinnen auf diesen 
Weg zu leiten, so wird auch die Frauenschule zur Berufsschule — und das war doch 
eigentlich nicht ihr Sinn. Ein ähnlicher Wandel scheint sich für die höhere Mädchen- 
schule selbst, das Lyzeum, vorzubereiten. Männer und Frauen, die im übrigen der Neu- 
ordnung von 1908 freudig zustimmten, vermißten doch nach dem zehnjährigen Lehrgang 
einen formellen Abschluß. Im Königreich Sachsen hat man die höhere Mädchenschule 
einer bis zum Einzährigenrecht führenden Realschule gleichgestellt, mit Abgangsprüfung 
und entsprechenden Berechtigungen: im Grunde ganz folgerichtig. Die gleiche Maß- 
regel wird sich schließlich auch in Preußen kaum vermeiden lassen. 
Frauenschule und Lyzeum. 
  
Das vollzog sich alles zur selben Zeit, wo an den Knaben- 
schulen die künstliche Abstufung der Berechtigungen mehr 
und mehr als peinlicher Druck empfunden wurde. Die Anpassung der weiblichen 
Geistesbildung an die Aufgaben eines höheren Berufslebens, die Eingliederung der 
Mädchenschulen in das Gefüge staatlicher Ordnungen war ein großer Gedanke; seine 
Verwirklichung bedeutete ein Freimachen aus überlieferten Anschauungen. Zetzt, da 
es erreicht ist, muß man auch diejenigen Folgen hinnehmen, die vielleicht niemand 
gewünscht hat. A2llgemein menschliches Interesse ist doch an sich etwas Gutes; nun 
droht die Gefahr, daß dieses Gut auch den Frauen, seinen berufenen Hüterinnen, ver- 
loren gehe durch allzu frühes Hinblicken auf Broterwerb und gelehrtes Studium. Oie 
weiter gesteckten Ziele, von den einen freudig begrüßt, werden andern zum Zwang. 
Biele Schulen in lleineren Städten und überall die Privatschulen sind in üble Lage 
gebracht. Konnten sie den neuen Ansprüchen in bezug auf Lehrräume und Lehr- 
kräfte nicht genügen, so wurden sie zur Minderwertigkeit gestempelt; zwangen sie sich 
aber, die Mittel aufzubringen, so war damit in vielen Fällen eine unerträgliche Last 
übernommen. Die erste Wirkung wurde dadurch gemildert, daß bei der Neubenennung 
von 1912 der Name „höhere Mädchenschule“ für die nicht voll ausgestalteten Anstalten 
wieder frei wurde; manche wird sich nun eher entschließen, auf die Anerkennung als 
„Lyzeum" zu verzichten, und kann weiter in bescheidenem Rahmen Segen stiften. Dagegen 
werden die hohen Kosten, die mit der Unterhaltung einer höheren Mädchenschule neuen 
Stils — eines Lyzeums — verbunden sind, nicht mehr zurückgehen, ohne Zuschüsse aus 
öffentlichen Mitteln wird sie nirgends bestehen können; gar als Erwerbsunternehmen ist 
sie in Zukunft nicht mehr denkbar. Dies bedeutet, daß die Privatschulen allmählich ver- 
schwinden müssen; und daraus ergibt sich eine weitere Folge. Auch wo es, wie in Preußen, 
gestattet ist, Frauen zu Direktorinnen staatlicher und städtischer Anstalten zu berufen, 
wird das tatsächlich nicht allzuoft geschehen; so wird ihr Anteil an der Leitung geringer 
Ungewollte Folgen. 
  
1096
	        

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