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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
IX. Buch. Das höhere Schulwesen. 49 
  
der erwachsenen Schüler geleitet wird: nicht in gegebene Formen eingezwängt, sondern 
zu selbständiger Betätigung angeregt. 
Oiee Lehrer. Fragen der Prü- Unendlich viel hängt von dem Können und Wollen 
des Lehrers ab. Eine neue Prüfungsordnung (von 
1898) batte den ausgesprochenen Zweck, nur solche 
in den Beruf einzulassen, die von vornherein gerüstet wären auch in Prima zu unter- 
richten; eine Lehrbefähigung für die Unterstufe gab es nun überhaupt nicht mehr. Durch 
wiederholte materielle Verbesserungen, zuletzt durch den Normaletat von 1908, der die 
lange versprochene Eleichstellung der wissenschaftlichen Lehrer mit den juristisch vor- 
gebildeten Beamten brachte, wurde dahin gewirkt, die Berufsfreudigkeit zu erhöhen. Wer 
einmal zu fester Anstellung als Oberlehrer gelangt ist, kann sicher darauf rechnen, mit Rang 
und Einkommen in bestimmten Fristen aufzurücken; Zufall oder Willkür, ungünstige Be- 
urteilung seitens eines Vorgesetzten können keinen mehr zurückhalten. Damit war allerdings 
auch ein Ansporn zum Wetteifer beseitigt und eine Mahnung unbeachtet geblieben, die 
auf der Funikonferenz 1900 einer der hohen Offiziere ausgesprochen hatte: die wichtigste 
Reform sei im Personal zu suchen, strebsamen Kräften müsse Gelegenheit gegeben wer- 
den sich zu entwickeln; man solle die mittelmäßigen Kräfte auf das richtige Niveau zurück- 
weisen und ihnen nicht die gleiche Stellung einräumen wie hervorragenden Lehrern. 
In der Tat, auf diesem Grundsatze beruht die Stärke unserer herrlichen Armee; die 
festen Traditionen eines altmonarchischen Staatswesens sichern seine Durchführung. 
Daß dieser Schutz auch der Arbeit im höheren Lehrberuf zugute komme, liegt im In- 
teresse aller, um derentwillen sie getan wird. Denn auch da handelt es sich um Aufgaben, 
für deren Lösung es nicht ausreicht, überlieferte Methoden der Vorschrift gemäß an- 
zuwenden. 
  
fung und Beförderung. 
  
Fortschritte im Unterrichtsbetrieb. Wer geistige Güter — nicht anders als 
materielle — fruchtbar erhalten will, muß 
ihren Wert zu steigern suchen. Dieser Gedanke ist, seit dem Erlaß vom 26. November 
1900, durch den Verlust der äußeren Vorrechte des Gymnasiums kräftig aufgeweckt 
worden. Man fragte, man forschte nach den eigentlichen, für die Gegenwart noch wirk- 
samen Bildungselementen in den alten Sprachen, in den Kunstwerken der alten Dichter 
und Denker; so wurde die Behandlung des Lateinischen und Griechischen belebt und ver- 
tieft und damit der Glaube gestärkt, daß für kleinere Kreise empfänglicher Jugend die 
Antike und die im Ringen mit ihr sich bildende deutsche Geisteskultur immer wieder er- 
höhte Bedeutung gewinnen wird. Auf der andern Seite empfanden die Realanstalten den 
Antrieb, Sorge zu tragen, daß die äußere Eleichberechtigung, die ihnen verliehen war, 
keine bloß äußere bleibe; man suchte den Unterricht im Französischen und Englischen so 
wissenschaftlich auszubauen, daß er an Berstand schärfender, das Urteil übender Kraft 
dem in den alten Sprachen immer näher käme. Frisches Leben regt sich überall in Mathe- 
matik und Naturwissenschaften; der methodische Fortschritt der letzten zwölf Jahre ist 
an keiner Stelle deutlicher zu spüren. Schülerübungen in Physik, Chemie, Biologie 
  
1099
	        

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