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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
58 Volksschulen. IX. Buch. 
  
Kursen zu sammeln aber der Versuch mißglückte meist, weil gerade diejenigen Mädchen, 
welchen man helfen wollte, bereits in diesem Alter gezwungen waren, dem Erwerbe nach- 
zugehen. So blieb nur übrig, in der Zeit der Volksschulpflicht an sie heranzutreten. Und 
nun wurden die Mädchen des letzten, auch des vorletzten Schuljahres in Schulküchen 
gestellt, erst in künstlicher Angliederung an die Volksschule, außerhalb der regelmäßigen 
Schulzeit. Der erste Widerstand der Schulbehörden war bald besserer Einsicht und freu- 
diger Förderung gewichen. Es zeigte sich, daß der hauswirtschaftliche Unterricht sehr 
wohl dem Volksschulunterricht eingegliedert werden kann und daß er einen höheren 
erziehlichen Wert besitzt, als manche der reinen Wissensfächer. Heute ist der hauswirt- 
schaftliche Unterricht da, wo er überhaupt eingeführt ist, dem Schulpflichtunterricht gleich- 
gestellt und in den Lehrplan der Volksschule eingegliedert. Seine segensreiche Wirksam- 
keit ist überall anerkannt; die großen Kosten der ersten Einrichtung und der Unterhalt der 
Schulküchen, in denen übrigens auch andere Hausarbeit außer dem Kochen gelehrt wird, 
haben es bisher noch verhindert, auf die Gemeinden einen Zwang zur Einführung aus- 
zuüben. Wenn es einmal, was aber in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, zur all- 
gemeinen Einführung der Fortbildungsschulpflicht für das weibliche Geschlecht kommen 
wird, dann wird der hauswirtschaftliche Unterricht vermutlich wieder der Volkeschule 
entzogen und der Fortbildungsschule überwiesen werden. 
Handarbeitsunterricht. Die Erfolge des Handarbeitsunterrichts der Mädchen 
hängen, wie bei allem Unterricht, von der Güte des 
Lehrpersonals ab. Der Handarbeitsunterricht kann nur als Fachunterricht erteilt werden. 
An kleineren Schulen, auf dem Lande fast überall, sind daher nicht genug Stunden zu ver- 
sorgen, um eine Lehrkraft fest anzustellen. Der Unterricht wird daher in den meisten 
Schulen durch Hilfskräfte erteilt, deren Leistungen viel, oft alles zu wünschen übrig 
lassen. Die Befürchtung Bismarcks, welche ihn zu heftigem Widerspruch gegen die 
Bestrebungen des Kultusministers zur Einführung pflichtmäßigen Handarbeitsunterrichts 
für die Mädchen im Anfang der Regierungszeit Kaiser Wilhelms lI. veranlaßte, daß damit 
nur Näherinnen und Schneiderinnen großgezogen würden, hat sich nicht bestätigt. Die 
Schwierigkeit der Beschaffung der Lehrkräfte hat es noch nicht überall in Deutschland zur 
obligatorischen Durchführung des Unterrichts kommen lassen und hat die Leistungen nieder- 
gehalten. Einige kleinere deutsche Staaten, so Sachsen haben gesetzliche Einrichtungen ge- 
troffen, um die Stellung der Handarbeitslehrerinnen zu heben. Preußensteht hier noch zurück. 
  
Der Handfertigkeitsunterricht für Knaben, 
der fast überall allgemein erziehliche Ziele verfolgt, 
hat sich dank der aufklärenden Tätigkeit des Deutschen Vereins für Knabenhandarbeit 
in den letzten 25 Fahren über ganz Deutschland verbreitet. Der Unterricht beruht, von 
wenigen Ausnahmen abgesehen, auf Freiwilligkeit. Seine Hauptzweige sind Papparbeit, 
Holzarbeit, Metallarbeit und Modellieren. Verschiedene große Städte haben nach dem 
Vorgange von Osnabrück musterhafte Einrichtungen geschaffen. Als besonders wertvoll 
ist der Unterricht für die Hilfsschule erkannt worden. Das Handwerk erhofft von der 
Handfertigkeitsunterricht. 
  
1108
	        

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