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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_004
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band.
Subtitle:
Die Wissenschaften. Zweiter Teil. Schöne Literatur und Künste. Öffentliches Leben. Schlußwort.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Naturwissenschaften
Medizin
Landwirtschaft
Technik
Kunst
Volume count:
4
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
677 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Wissenschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zwölftes Buch. Öffentliches Leben.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das öffentliche Leben. Von Prof. Dr. Theobald Ziegler.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • [Zehntes Buch.] Die Wissenschaften. Zweiter Teil.
  • Elftes Buch. Schöne Literatur und Künste.
  • Zwölftes Buch. Öffentliches Leben.
  • Das öffentliche Leben. Von Prof. Dr. Theobald Ziegler.
  • Schlußwort. Rückblick und Ausblick.
  • Gesamt-Register
  • Druckfehlerberichtigung.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
42 Das öffentliche Leben. XII. Buch. 
  
und mehr den Sieg davongetragen über die „Zdeen“ Humboldts. Schulen und Uni- 
versitäten, Wissenschaft und Bildung sind verstaatlicht, und vielfach ist das Problem ge- 
rade das, wie sie sich dem Staat gegenüber in ihrer Selbständigkeit behaupten oder we- 
nigstens einen Rest von Selbständigkeit sich erhalten können. Der Staatssozialismus 
beherrscht in Theorie und Prazis das wirtschaftliche Leben, wie umgekehrt dieses den 
Staat und seine Gesetzgebung, die innere und die äußere Politik beherrscht. Der Ver- 
kehr, der früher privat war, ist vom Staat monopolisiert und in Post und Eisenbahnen, 
in Telegraph und Telephon zu einer öffentlichen Angelegenheit geworden; und auch 
das, was scheinbar privat geblieben ist, Handel und Industrie und Bankwesen, wird 
dadurch zu einer öffentlichen Angelegenheit, daß sich große Verbände und Znteressen- 
gemeinschaften bilden, die schon durch das Riesige und Großartige dieser Zusammen-- 
ballungen die öffentliche Aufmerksamkeit erzwingen; und weil so viele, aktiv oder leidend, 
an ihnen partizipieren, ist an ihrem Prosperieren oder an ihrem Zusammenbrechen die 
Gesamtheit irgendwie mitinteressiert; als Staat im Staat stehen sie dem wirklichen 
Staat selbst wieder als Macht gegenüber und suchen auf seine Maßregeln und seine Gesetz- 
gebung Einfluß zu gewinnen, ihn geradezu von sich abhängig zu machen. Unsere auf 
immer zahlreichere privatim Beschäftigte und Angestellte sich ausdehnende BVersicherungs- 
gesetzgebung, die schließlich jeden zum pensionsberechtigten Beamten macht, zeigt uns 
dabei noch einmal die beiden Seiten einer solchen Erweiterung staatlichen Eingreifens 
und staatlicher Fürsorge: indem sie den einzelnen in Krankheitsfällen und im Alter vor 
der äußersten Not schützt, macht sie unser aller Leben sicherer und bequemer, nimmt 
der Hilfe das Willkürliche und Zufällige und erspart viel unnötiges Sorgen und Besinnen; 
aber auf der anderen Seite führt sie auch die Gefahr herauf, daß Wagemüut und eigene 
Initiative zu früh erlahmen und über der Staatshilfe die Selbsthilfe versäumt wird; das 
sittlich Kräftigende und Stählende in dem „Mensch, hilf dir selber" geht darüber verloren. 
Oder: ein Streik ist an und für sich lediglich Privatsache; trotzdem kann er in Zustimmung 
oder Verurteilung die öffentliche Meinung aufs heftigste erregen, mit ihrer Hilfe siegen 
oder weil sie sich ihm versagt, unterliegen und schließlich, nicht erst durch den Terrorismus 
gegen Arbeitswillige oder in der Form des Generalstreiks, zu einer öffentlichen Gefahr 
werden und das Einschreiten der öffentlichen Gewalten nötig machen. ODas eben ist 
das Eigentümliche an unserem modernen Leben, daß, was eben noch Privatsache gewesen 
ist, im nächsten Augenblick schon zu einer öffentlichen Angelegenheit wird; das Umge- 
kehrte, das Freilassen und Freigeben eines Staatlichen an die private Initiative ist 
weit seltener. Darum gibt es kaum etwas, das man heute nicht zum öffentlichen Leben 
rechnen könnte und das nicht eine dem öffentlichen Leben zugewandte Seite hätte. 
So hat dieser Abschnitt in der Weite seiner Aufgaben, die in engem Rahmen nicht 
erschöpft werden können, vieles von dem noch einmal berühren müssen, was in den ein- 
zelnen Kapiteln dieses Werkes zerstreut je an seinem Ort ausführlicher dargestellt worden 
ist. Das öffentliche Leben ist heute der große Leviathan, wie Hobbes den Staat ge- 
nannt hat, das Ubergreifende und Allgewaltige, das alles verschlingt und dem- 
gegenüber sich der einzelne nur mühsam in seiner Existenz und seinem Recht behauptet. 
Wer sich von ihm nicht völlig verschlingen und um Schwungkraft, Initiative und Selb- 
1692
	        

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